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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2017 aufgehoben
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Anlage - Klavier- und Cembalobauer-Ausbildungsverordnung (KlaCembAusbV)
V. v. 07.12.1982 BGBl. I S. 1647; aufgehoben durch § 31 V. v. 08.06.2017 BGBl. I S. 1535
Geltung ab 01.08.1983; FNA: 806-21-1-99 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.1983; FNA: 806-21-1-99 Berufliche Bildung
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Anlage (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Klavier- und Cembalobauer/zur Klavier- und Cembalobauerin
Anlage hat 1 frühere Fassung
(siehe BGBl. I 1982 S. 1647ff)
Text in der Fassung des Artikels 6 Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts G. v. 23. Mai 2017 BGBl. I S. 1228 m.W.v. 1. Januar 2018
Frühere Fassungen von Anlage KlaCembAusbV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2018 | Artikel 6 Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts vom 23.05.2017 BGBl. I S. 1228 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5847/a80686.htm