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Änderung Anhang 1 ElektroGKostV vom 31.12.2011

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anhang 1 ElektroGKostV, alle Änderungen durch Artikel 1 4. ElektroGKostVÄndV am 31. Dezember 2011 und Änderungshistorie des ElektroGKostV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anhang 1 ElektroGKostV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 31.12.2011 geltenden Fassung
Anhang 1 ElektroGKostV n.F. (neue Fassung)
in der am 31.12.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 14.12.2011 BGBl. I S. 3110

(Textabschnitt unverändert)

Anhang 1 (zu § 1 Absatz 1) Gebührenverzeichnis



Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro

1 | Registrierung |

(Text alte Fassung) nächste Änderung

1.01 | Stammregistrierung
je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 77,-

1.02 | Ergänzung der Stammregistrierung nach Nummer 1.01
um jede weitere
Marke einschließlich einer Geräteart sowie jede weitere
Geräteart zu
einer Marke | 43,-

1.03 | Aktualisierung von Mengendaten zu bestehenden Registrierungen
nach den Nummern 1.01 und 1.02
je Änderungssitzung | 51,-

1.04.a | Vollprüfung einer hersteller-individuellen Garantie
je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 154,-

1.04.b | Vollprüfung einer Garantie basierend auf einem vorab durch die
Gemeinsame Stelle geprüften Herstellergarantiesystem
je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 141,-

1.04.c | Erweiterung einer nach den Nummern 1.04.a und 1.04.b nachge-
wiesenen
Garantie auf eine andere Geräteart
je Hersteller für jede weitere Marke einschließlich einer Geräteart sowie
jede weitere Geräteart zu einer Marke
| 45,-

1.04.d | Änderung bzw. jährliche Aktualisierung einer oder nachträglicher
Wechsel zu einer nach Nummer 1.04.a, 1.04.b oder 1.04.c nach-
gewiesenen
Garantie bei unveränderter Geräteart
je Änderung, Aktualisierung oder nachträglichem Wechsel | 100,-

1.04.e | Änderung sonstiger Garantiedaten
je vorgenommener Änderung | 43,-

1.04.f | Prüfung der Glaubhaftmachung nach § 6 Absatz 3 Satz 2 des Elektro-
und Elektronikgerätegesetzes
je Registrierung | 128,-

1.05 | Sonstige Registrierungsdatenänderung
je Änderungssitzung | 26,-

1.06 | Sonderaufwand bei nichtelektronischer Datenübergabe
je entgegengenommenem und bearbeitetem Vorgang | 34,- bis 400,-

1.07 | Erteilung einer Bescheinigung über die Registrierungspflicht | 34,- bis 7.500,-

2 | Bereitstellungsanordnung | 24,-

3 | Abholanordnung | 29,-

(Text neue Fassung)

1.01 | Registrierung
je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart, soweit der Hersteller
nicht bereits mit einer anderen Marke und
Geräteart registriert ist | 64,-

1.02 | Weitere Registrierung
je Hersteller,
Marke sowie Geräteart, soweit der Hersteller bereits
mit mindestens
einer Marke und Geräteart registriert ist | 35,-

1.03 | Aktualisierung von Mengendaten zu bestehenden Registrierungen
nach den Nummern 1.01 und 1.02
je Änderungssitzung | 43,-

1.04.a | Vollprüfung einer hersteller-individuellen Garantie
je Hersteller und erster Prüfung der Garantie für eine Geräteart | 129,-

1.04.b | Vollprüfung einer Garantie basierend auf einem vorab durch die
Gemeinsame Stelle geprüften Herstellergarantiesystem
je Hersteller und erster Prüfung der Garantie für eine Geräteart | 118,-

1.04.c | Erweiterung einer nach den Nummern 1.04.a und 1.04.b nachgewie-
senen
Garantie auf andere Geräteart
je Hersteller für jede weitere Prüfung der Garantie je Geräteart | 37,-

1.04.d | Änderung bzw. jährliche Aktualisierung einer oder nachträglicher
Wechsel zu einer nach Nummer 1.04.a, 1.04.b oder 1.04.c nachge-
wiesenen
Garantie bei unveränderter Geräteart
je Änderung, Aktualisierung oder nachträglichem Wechsel | 83,-

1.04.e | Änderung sonstiger Garantiedaten
je vorgenommener Änderung | 35,-

1.04.f | Prüfung der Glaubhaftmachung nach § 6 Absatz 3 Satz 2 des Elektro-
und Elektronikgerätegesetzes
je Registrierung | 107,-

1.05 | Sonstige Registrierungsdatenänderung
je Änderungssitzung | 21,-

1.06 | Sonderaufwand bei nichtelektronischer Datenübergabe
je entgegengenommenem und bearbeitetem Vorgang | 28,- bis 400,-

1.07 | Erteilung einer Bescheinigung über die Registrierungspflicht | 28,- bis 7.500,-

2 | Bereitstellungsanordnung | 20,-

3 | Abholanordnung | 25,-

4 | Sanktionen |

vorherige Änderung

4.01 | Garantieaufstockungsanordnung | 34,-

4.02 | Verwarnung bei nicht erfolgter Bereitstellung | 34,-

4.03 | Verwarnung bei nicht erfolgter Abholung | 34,-

4.04
| Widerruf der Registrierung | bis zu 75 Prozent der
Gebühr nach Nummer 1



4.01 | Garantieaufstockungsanordnung | 28,-

4.02 | Widerruf der Registrierung | bis zu 75 Prozent der
Gebühr nach Nummer 1