Tools:
Update via:
Synopse aller Änderungen des ElektroGKostV am 31.12.2011
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 31. Dezember 2011 durch Artikel 1 des 4. ElektroGKostVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des ElektroGKostV.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
ElektroGKostV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 31.12.2011 geltenden Fassung | ElektroGKostV n.F. (neue Fassung) in der am 31.12.2011 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 14.12.2011 BGBl. I S. 3110 |
---|---|
Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Eingangsformel § 1 Gebühren und Auslagen § 2 Kostenermäßigung und Kostenbefreiung § 3 Widerruf und Rücknahme einer Amtshandlung, Ablehnung und Zurücknahme von Anträgen § 4 Widerspruchsgebühr § 5 Übergangsvorschriften § 6 Inkrafttreten Anhang 1 (zu § 1 Absatz 1) Gebührenverzeichnis | |
(Text alte Fassung) Anhang 2 (zu § 2 Abs. 2) | (Text neue Fassung) Anhang 2 (zu § 2 Absatz 2) |
§ 5 Übergangsvorschriften | |
Für Registrierungen, die vor dem 24. November 2005 beantragt werden, erhebt die nach § 16 Abs. 1 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zuständige Behörde oder die von dieser nach § 17 Abs. 1 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beliehene Gemeinsame Stelle Gebühren nach den Nummern 1.01 bis 1.06 des Gebührenverzeichnisses im Anhang 1 zu dieser Verordnung. | Für Anträge nach § 2 Absatz 2 Satz 1 dieser Verordnung, die sich auf Gebühren beziehen, denen eine Amtshandlung für eine Geräteklasse zugrunde liegt, die in Anhang 2 nicht verzeichnet ist, gilt Anhang 2 in der Fassung der Verordnung, welche im Zeitpunkt der Beantragung der Amtshandlung galt. |
Anhang 1 (zu § 1 Absatz 1) Gebührenverzeichnis | |
Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro 1 | Registrierung | | |
1.01 | Stammregistrierung je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 77,- 1.02 | Ergänzung der Stammregistrierung nach Nummer 1.01 um jede weitere Marke einschließlich einer Geräteart sowie jede weitere Geräteart zu einer Marke | 43,- 1.03 | Aktualisierung von Mengendaten zu bestehenden Registrierungen nach den Nummern 1.01 und 1.02 je Änderungssitzung | 51,- 1.04.a | Vollprüfung einer hersteller-individuellen Garantie je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 154,- 1.04.b | Vollprüfung einer Garantie basierend auf einem vorab durch die Gemeinsame Stelle geprüften Herstellergarantiesystem je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 141,- 1.04.c | Erweiterung einer nach den Nummern 1.04.a und 1.04.b nachge- wiesenen Garantie auf eine andere Geräteart je Hersteller für jede weitere Marke einschließlich einer Geräteart sowie jede weitere Geräteart zu einer Marke | 45,- 1.04.d | Änderung bzw. jährliche Aktualisierung einer oder nachträglicher Wechsel zu einer nach Nummer 1.04.a, 1.04.b oder 1.04.c nach- gewiesenen Garantie bei unveränderter Geräteart je Änderung, Aktualisierung oder nachträglichem Wechsel | 100,- 1.04.e | Änderung sonstiger Garantiedaten je vorgenommener Änderung | 43,- 1.04.f | Prüfung der Glaubhaftmachung nach § 6 Absatz 3 Satz 2 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes je Registrierung | 128,- 1.05 | Sonstige Registrierungsdatenänderung je Änderungssitzung | 26,- 1.06 | Sonderaufwand bei nichtelektronischer Datenübergabe je entgegengenommenem und bearbeitetem Vorgang | 34,- bis 400,- 1.07 | Erteilung einer Bescheinigung über die Registrierungspflicht | 34,- bis 7.500,- 2 | Bereitstellungsanordnung | 24,- 3 | Abholanordnung | 29,- | 1.01 | Registrierung je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart, soweit der Hersteller nicht bereits mit einer anderen Marke und Geräteart registriert ist | 64,- 1.02 | Weitere Registrierung je Hersteller, Marke sowie Geräteart, soweit der Hersteller bereits mit mindestens einer Marke und Geräteart registriert ist | 35,- 1.03 | Aktualisierung von Mengendaten zu bestehenden Registrierungen nach den Nummern 1.01 und 1.02 je Änderungssitzung | 43,- 1.04.a | Vollprüfung einer hersteller-individuellen Garantie je Hersteller und erster Prüfung der Garantie für eine Geräteart | 129,- 1.04.b | Vollprüfung einer Garantie basierend auf einem vorab durch die Gemeinsame Stelle geprüften Herstellergarantiesystem je Hersteller und erster Prüfung der Garantie für eine Geräteart | 118,- 1.04.c | Erweiterung einer nach den Nummern 1.04.a und 1.04.b nachgewie- senen Garantie auf andere Geräteart je Hersteller für jede weitere Prüfung der Garantie je Geräteart | 37,- 1.04.d | Änderung bzw. jährliche Aktualisierung einer oder nachträglicher Wechsel zu einer nach Nummer 1.04.a, 1.04.b oder 1.04.c nachge- wiesenen Garantie bei unveränderter Geräteart je Änderung, Aktualisierung oder nachträglichem Wechsel | 83,- 1.04.e | Änderung sonstiger Garantiedaten je vorgenommener Änderung | 35,- 1.04.f | Prüfung der Glaubhaftmachung nach § 6 Absatz 3 Satz 2 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes je Registrierung | 107,- 1.05 | Sonstige Registrierungsdatenänderung je Änderungssitzung | 21,- 1.06 | Sonderaufwand bei nichtelektronischer Datenübergabe je entgegengenommenem und bearbeitetem Vorgang | 28,- bis 400,- 1.07 | Erteilung einer Bescheinigung über die Registrierungspflicht | 28,- bis 7.500,- 2 | Bereitstellungsanordnung | 20,- 3 | Abholanordnung | 25,- |
4 | Sanktionen | | |
4.01 | Garantieaufstockungsanordnung | 34,- 4.02 | Verwarnung bei nicht erfolgter Bereitstellung | 34,- 4.03 | Verwarnung bei nicht erfolgter Abholung | 34,- 4.04 | Widerruf der Registrierung | bis zu 75 Prozent der Gebühr nach Nummer 1 | 4.01 | Garantieaufstockungsanordnung | 28,- 4.02 | Widerruf der Registrierung | bis zu 75 Prozent der Gebühr nach Nummer 1 |
Anhang 2 (zu § 2 Abs. 2) | Anhang 2 (zu § 2 Absatz 2) |
Gewichtsklasse | Geräteklasse | Schwellenwert in kg/Jahr (=12 Monate) | |
Gewichtsklasse I | z. B.: - Haushaltskleingeräte für die Nutzung in privaten Haushalten - Haushaltskleingeräte für die ausschließlich gewerbliche Nutzung - Geräte für die Datenverarbeitung, das Drucken von Daten und die Übermittlung gedruckter Daten in privaten Haushalten - In privaten Haushalten genutzte Telekommunikationsgeräte - Mobil-Telefone - Kameras (Foto) - Gewerblich genutzte Geräte der Informations- und Telekommunika- tionstechnik - Geräte der Unterhaltungselektronik, soweit nicht in der Gewichtsklasse III - Gasentladungslampen für die Nutzung in privaten Haushalten - Gasentladungslampen für die ausschließlich gewerbliche Nutzung - Spielzeug für die Nutzung in privaten Haushalten - Medizinprodukte für die Nutzung in privaten Haushalten - Überwachungs- und Kontrollinstrumente für die Nutzung in privaten Haushalten | 30 Gewichtsklasse II | z. B.: - Datensichtgeräte - Leuchten für die ausschließlich gewerbliche Nutzung - Werkzeuge für die Nutzung in privaten Haushalten - Werkzeuge für die ausschließlich gewerbliche Nutzung - Sport- und Freizeitgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten - Spielzeug für die ausschließlich gewerbliche Nutzung - Sport- und Freizeitgeräte für die ausschließlich gewerbliche Nutzung - Medizinprodukte für den gewerblichen Anwender - Überwachungs- und Kontrollinstrumente für die ausschließlich gewerb- liche Nutzung | 70 | Gewichtsklasse I | z. B.: - Haushaltskleingeräte für die Nutzung in privaten Haushalten - Haushaltskleingeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung - Geräte für die Informations- und/oder Datenverarbeitung, das Drucken von Informationen und die Übermittlung gedruckter Informationen in privaten Haushalten - In privaten Haushalten genutzte Telekommunikationsgeräte - Mobil-Telefone - Kameras (Foto) - Gewerblich genutzte Geräte der Informations- und Telekommunika- tionstechnik - Geräte der Unterhaltungselektronik, soweit nicht in der Gewichtsklasse III - Lampen, Gasentladungs- und LED-Lampen für die Nutzung in privaten Haushalten - Sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht für die Nutzung in privaten Haushalten - Lampen, Gasentladungs- und LED-Lampen, sowie Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht für ausschließlich gewerbliche Nutzung - Spielzeug für die Nutzung in privaten Haushalten - Medizinprodukte für die Nutzung in privaten Haushalten - Überwachungs- und Kontrollinstrumente für die Nutzung in privaten Haushalten | 30 Gewichtsklasse II | z. B.: - Datensichtgeräte - Werkzeuge für die Nutzung in privaten Haushalten - Werkzeuge für die ausschließlich gewerbliche Nutzung - Sport- und Freizeitgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten - Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung - Medizinprodukte für den gewerblichen Anwender - Überwachungs- und Kontrollinstrumente für die ausschließlich gewerb- liche Nutzung | 70 |
Gewichtsklasse III | z. B.: - TV-Geräte - Gewerblich genutztes Audio- und Video-Equipment - Großdisplays - Kältegeräte, Klimageräte und Ölradiatoren für die Nutzung in privaten Haushalten - Andere Haushaltsgroßgeräte für die Nutzung in privaten Haushalten | 120 | |
Gewichtsklasse IV | z. B.: - Kältegeräte, Klimageräte und Ölradiatoren für die ausschließlich ge- werbliche Nutzung - Haushaltsgroßgeräte für die ausschließlich gewerbliche Nutzung - Automatische Ausgabegeräte für die Nutzung in privaten Haushalten - Automatische Ausgabegeräte für die ausschließlich gewerbliche Nut- zung | 300 | Gewichtsklasse IV | z. B.: - Haushaltsgroßgeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung - Automatische Ausgabegeräte für die Nutzung in privaten Haushalten - Automatische Ausgabegeräte für ausschließlich gewerbliche Nutzung | 300 |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/5862/v174656-2011-12-31.htm