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Änderung Anhang 1 ElektroGKostV vom 01.01.2007
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Anhang ElektroGKostV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2007 geltenden Fassung | Anhang 1 ElektroGKostV n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2007 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 19.12.2006 BGBl. I S. 3277 |
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(Text alte Fassung) Anhang (zu § 1 Abs. 1) Gebührenverzeichnis | (Text neue Fassung)Anhang 1 (zu § 1 Abs. 1) Gebührenverzeichnis |
Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro | Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro |
(Textabschnitt unverändert) 1 | Registrierung | | |
1.01 | Stammregistrierung je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 155,- 1.02 | Ergänzung der Stammregistrierung nach Nummer 1.01 um jede weitere Marke einschließlich einer Geräteart sowie jede weitere Geräteart zu einer Marke | 85,- 1.03 | Aktualisierung von Mengendaten zu bestehenden Registrierungen nach den Nummern 1.01 und 1.02 je Änderungssitzung | 100,- 1.04.a | Vollprüfung einer hersteller-individuellen Garantie je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 455,- 1.04.b | Vollprüfung einer Garantie basierend auf einem vorab durch die Gemeinsame Stelle geprüften Herstellergarantiesystem je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 545,- 1.04.c | Erweiterung einer nach den Nummern 1.04.a und 1.04.b nachgewiesenen Garantie auf andere Geräteart je Hersteller für jede weitere Marke einschließlich einer Geräteart sowie jede weitere Geräteart zu einer Marke | 90,- 1.04.d | Änderung oder jährliche Aktualisierung einer nach Nummer 1.04.a, 1.04.b oder 1.04.c nachgewiesenen Garantie hinsichtlich Menge und Ermittlung bei unveränderter Geräteart je Änderung bzw. je Aktualisierung | 215,- 1.04.e | Änderung sonstiger Garantiedaten je vorgenommener Änderung | 90,- 1.05 | Sonstige Registrierungsdatenänderung je Änderungssitzung | 50,- | 1.01 | Stammregistrierung je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 150,- 1.02 | Ergänzung der Stammregistrierung nach Nummer 1.01 um jede weitere Marke einschließlich einer Geräteart sowie jede weitere Geräteart zu einer Marke | 80,- 1.03 | Aktualisierung von Mengendaten zu bestehenden Registrierungen nach den Nummern 1.01 und 1.02 je Änderungssitzung | 95,- 1.04.a | Vollprüfung einer hersteller-individuellen Garantie je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 300,- 1.04.b | Vollprüfung einer Garantie basierend auf einem vorab durch die Gemeinsame Stelle geprüften Herstellergarantiesystem je Hersteller, erster Marke sowie erster Geräteart | 270,- 1.04.c | Erweiterung einer nach den Nummern 1.04.a und 1.04.b nach- gewiesenen Garantie auf andere Geräteart je Hersteller für jede weitere Marke einschließlich einer Geräteart sowie jede weitere Geräteart zu einer Marke | 85,- 1.04.d | Änderung oder jährliche Aktualisierung einer nach Nummer 1.04.a, 1.04.b oder 1.04.c nachgewiesenen Garantie hinsichtlich Menge und Ermittlung bei unveränderter Geräteart je Änderung bzw. je Aktualisierung | 193,- 1.04.e | Änderung sonstiger Garantiedaten je vorgenommener Änderung | 85,- 1.04.f | Prüfung der Glaubhaftmachung nach § 6 Abs. 3 Satz 2 ElektroG je Registrierung | 250,- 1.05 | Sonstige Registrierungsdatenänderung je Änderungssitzung | 45,- |
1.06 | Sonderaufwand bei nichtelektronischer Datenübergabe je entgegengenommenem und bearbeitetem Vorgang | je Aufwand bei einem Stundensatz in Höhe von 160,- | |
2 | Bereitstellungsanordnung | 45,- 3 | Abholanordnung | 55,- | 2 | Bereitstellungsanordnung | 41,- 3 | Abholanordnung | 52,- |
4 | Sanktionen | 4.01 | Garantieaufstockungsanordnung | je Aufwand bei einem Stundensatz in Höhe von 160,- 4.02 | Verwarnung bei nicht erfolgter Bereitstellung | je Aufwand bei einem Stundensatz in Höhe von 160,- 4.03 | Verwarnung bei nicht erfolgter Abholung | je Aufwand bei einem Stundensatz in Höhe von 160,- 4.04 | Widerruf der Registrierung | bis zu 75 vom Hundert der Gebühr nach Nummer 1 |
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