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§ 9b - Seeaufgabengesetz (SeeAufgG)
neugefasst durch B. v. 17.06.2016 BGBl. I S. 1489; zuletzt geändert durch Artikel 72 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.07.1965; FNA: 9510-1 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Seeschifffahrt
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Geltung ab 01.07.1965; FNA: 9510-1 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Seeschifffahrt
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§ 9b
(aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation G. v. 20. April 2013 BGBl. I S. 868 m.W.v. 25. April 2013
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Frühere Fassungen von § 9b SeeAufgG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 25.04.2013 | Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20.04.2013 BGBl. I S. 868 |
aktuell vorher | 08.11.2006 | Artikel 319 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407 |
aktuell | vor 08.11.2006 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 9b SeeAufgG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9b SeeAufgG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SeeAufgG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zur Durchführung von Sanktionsrecht der Vereinten Nationen und über die internationale Rechtshilfe auf Hoher See sowie zur Änderung seerechtlicher Vorschriften
G. v. 25.11.2015 BGBl. I S. 2095; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 10 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
Artikel 4 HSeeZGuSeeRÄndG Änderung des Seeaufgabengesetzes
... Infrastruktur" ersetzt. 6. In § 9c wird die Angabe „§§ 9 bis 9b " durch die Angabe „§§ 9 und 9a" ersetzt. 7. § 12 wird ... geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „§§ 9a bis 9c und 11" durch die Wörter „§§ 9a bis 9c, 9e Absatz 2 sowie den ... Wörter „§§ 9a bis 9c und 11" durch die Wörter „§§ 9a bis 9c, 9e Absatz 2 sowie den §§ 11 und 14" ersetzt. b) In Absatz 2 ...
Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher, verkehrsrechtlicher und anderer Vorschriften mit Bezug zum Seerecht
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 706
Artikel 1 SeeVerkRÄndG Änderung des Seeaufgabengesetzes
... 1 Nr. 7" ersetzt. 9. In § 9c Satz 1 wird die Angabe §§ 9 bis 9b " durch die Angabe § 7a oder §§ 9 bis 9b" ersetzt. 10. ... Angabe §§ 9 bis 9b" durch die Angabe § 7a oder §§ 9 bis 9b " ersetzt. 10. Nach § 9d wird folgender neuer § 9e eingefügt: ...
Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 868
Artikel 2 SeeArbGEG Änderungen seeverkehrsrechtlicher Vorschriften
... im Hinblick auf Traditionsschiffe und Sportfahrzeuge treffen." 7. § 9b wird aufgehoben. 8. § 9f wird wie folgt ... Absatz 2 sowie nach den auf Grund der §§ 7, 7a, 9 Absatz 1 bis 4 und der §§ 9a bis 9c, 9e Absatz 2 und des § 11 erlassenen Rechtsverordnungen werden Kosten (Gebühren ... 10. In § 15 Absatz 1 Nummer 2 werden die Wörter „oder nach § 9b " gestrichen. 11. § 20 Absatz 1 Nummer 3 wird aufgehoben. (2) ...
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 319 9. ZustAnpV Seeaufgabengesetz
... durch die Wörter „Arbeit und Soziales" ersetzt. 3. In § 9b werden die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter ...
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