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Zitierungen von § 7c Verordnung über die Sicherung der Seefahrt
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7c SeeFSichV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SeeFSichV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 SeeFSichV Ordnungswidrigkeiten (vom 04.07.2013)
... oder nicht rechtzeitig macht, 5b. einer vollziehbaren Anordnung nach § 7c zuwiderhandelt, 6. entgegen § 8 Abs. 1 Satz 1 oder 3 eine dort genannte Vorschrift ...
§ 11 SeeFSichV Übergangsregelung (vom 14.04.2015)
... Die §§ 7b, 7c und 10 Absatz 1 Nummer 5a und 5b sind erst ab dem Tag anzuwenden, an dem das ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Bekanntmachung über die Anwendbarkeit von Teilen der Verordnung über die Sicherung der SeefahrtB. v. 12.03.2015 BGBl. I S. 320
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher und sonstiger Vorschriften mit Bezug zur Seeschifffahrt
V. v. 27.06.2013 BGBl. I S. 1926
Artikel 2 SeeVerkuVersRÄndV Änderung der Verordnung über die Sicherung der Seefahrt
... ersetzt. 2. Nach § 7a werden die folgenden §§ 7b und 7c eingefügt: „§ 7b Meldung und Beseitigung von Wracks (1) ... für das Schiff oder den Gegenstand in Gefahr ergriffen werden. § 7c Wrackbeseitigung im Ausland In den Fällen des § 7b Absatz 2 kann die ... oder nicht rechtzeitig macht, 5b. einer vollziehbaren Anordnung nach § 7c zuwiderhandelt,". b) In Absatz 2 werden die Wörter „Wasser- und ... gefasst: „§ 11 Übergangsregelung (1) Die §§ 7b, 7c und 10 Absatz 1 Nummer 5a und 5b sind erst ab dem Tag anzuwenden, an dem das ...
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