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§ 24 - Wehrdisziplinarordnung (WDO)
Artikel 1 V. v. 16.08.2001 BGBl. I S. 2093; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 52-5 Wehrbeschwerderecht - Wehrdisziplinarrecht
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Geltung ab 01.01.2002; FNA: 52-5 Wehrbeschwerderecht - Wehrdisziplinarrecht
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§ 24 Disziplinarbuße
§ 24 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Die Disziplinarbuße darf den einmonatigen Betrag der Dienstbezüge oder des Wehrsoldes nicht überschreiten. Bei einem Soldaten, dessen Wehrdienstverhältnis weniger als einen Monat dauert, darf die Disziplinarbuße den Betrag nicht übersteigen, der ihm für die Dauer des Wehrdienstverhältnisses zusteht.
(2) Beim Bemessen der Disziplinarbuße sind auch die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Soldaten zu berücksichtigen.
Zitierungen von § 24 WDO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 WDO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WDO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 146 WDO Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung (vom 09.08.2019)
... einschließlich der Sachbezüge als Dienstbezüge und Wehrsold im Sinne der §§ 24 , 126 und des 1. Unterabschnittes des Dritten Abschnitts anzusehen ...
Zitat in folgenden Normen
WDO-Bezügeverordnung (WDOBezV)
V. v. 17.08.2020 BGBl. I S. 1964
§ 1 WDOBezV Dienstbezüge und Wehrsold
... Dienstbezüge im Sinne der §§ 24 , 59 und 126 der Wehrdisziplinarordnung sind 1. das Grundgehalt der jeweiligen Stufe ... nach § 30 Absatz 2 des Soldatengesetzes. (2) Dienstbezüge im Sinne des § 24 der Wehrdisziplinarordnung sind 1. für Reservistendienst Leistende a) die Prämie nach § ... Soldatenverhältnisses zu gewährenden Bezüge. (4) Wehrsold im Sinne des § 24 der Wehrdisziplinarordnung sind für freiwilligen Wehrdienst Leistende 1. der Wehrsoldgrundbetrag nach § ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
WDO-Bezügeverordnung (WDOBezV)
V. v. 18.07.2007 BGBl. I S. 1809; aufgehoben durch § 3 V. v. 07.02.2016 BGBl. I S. 178
§ 1 WDOBezV Dienstbezüge und Wehrsold
... Dienstbezüge im Sinne der §§ 24 , 59 und 126 der Wehrdisziplinarordnung sind das Grundgehalt in der jeweiligen Stufe, die ... zu gewährenden Bezüge. (3) Wehrsold im Sinne des § 24 der Wehrdisziplinarordnung sind der einfache Wehrsold, der doppelte Wehrsold bei ...
WDO-Bezügeverordnung (WDOBezV)
V. v. 07.02.2016 BGBl. I S. 178; aufgehoben durch § 3 V. v. 17.08.2020 BGBl. I S. 1964
§ 1 WDOBezV Dienstbezüge und Wehrsold
... Dienstbezüge im Sinne der §§ 24 , 59 und 126 der Wehrdisziplinarordnung sind 1. das Grundgehalt in der jeweiligen ... 6. der Auslandsverwendungszuschlag. (2) Dienstbezüge im Sinne der §§ 24 , 59 und 126 der Wehrdisziplinarordnung sind 1. für Reservistendienst Leistende ... zu gewährenden Bezüge. (4) Wehrsold im Sinne des § 24 der Wehrdisziplinarordnung sind der einfache Wehrsold (§ 2 Absatz 1 des Wehrsoldgesetzes), ...
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