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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2009 aufgehoben
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§ 2 - Ausbilder-Eignungsverordnung (AusbEignV k.a.Abk.)
V. v. 16.02.1999 BGBl. I S. 157, 700; aufgehoben durch § 9 V. v. 21.01.2009 BGBl. I S. 88
Geltung ab 01.03.1999; FNA: 806-21-4-5 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.03.1999; FNA: 806-21-4-5 Berufliche Bildung
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§ 2 Berufs- und arbeitspädagogische Eignung
§ 2 wird in 5 Vorschriften zitiert
Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfaßt die Qualifikation zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren in folgenden Handlungsfeldern:
- 1.
- Allgemeine Grundlagen:
- a)
- Gründe für die betriebliche Ausbildung,
- b)
- Einflußgrößen auf die Ausbildung,
- c)
- rechtliche Rahmenbedingungen der Ausbildung,
- d)
- Beteiligte und Mitwirkende an der Ausbildung,
- e)
- Anforderungen an die Eignung der Ausbilder;
- 2.
- Planung der Ausbildung:
- a)
- Ausbildungsberufe,
- b)
- Eignung des Ausbildungsbetriebes,
- c)
- Organisation der Ausbildung,
- d)
- Abstimmung mit der Berufsschule,
- e)
- Ausbildungsplan,
- f)
- Beurteilungssystem;
- 3.
- Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden:
- a)
- Auswahlkriterien,
- b)
- Einstellung, Ausbildungsvertrag,
- c)
- Eintragungen und Anmeldungen,
- d)
- Planen der Einführung,
- e)
- Planen des Ablaufs der Probezeit;
- 4.
- Ausbildung am Arbeitsplatz:
- a)
- Auswählen der Arbeitsplätze und Aufbereiten der Aufgabenstellung,
- b)
- Vorbereitung der Arbeitsorganisation,
- c)
- Praktische Anleitung,
- d)
- Fördern aktiven Lernens,
- e)
- Fördern von Handlungskompetenz,
- f)
- Lernerfolgskontrollen,
- g)
- Beurteilungsgespräche;
- 5.
- Förderung des Lernprozesses:
- a)
- Anleiten zu Lern- und Arbeitstechniken,
- b)
- Sichern von Lernerfolgen,
- c)
- Auswerten der Zwischenprüfungen,
- d)
- Umgang mit Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten,
- e)
- Berücksichtigen kultureller Unterschiede bei der Ausbildung,
- f)
- Kooperation mit externen Stellen;
- 6.
- Ausbildung in der Gruppe:
- a)
- Kurzvorträge,
- b)
- Lehrgespräche,
- c)
- Moderation,
- d)
- Auswahl und Einsatz von Medien,
- e)
- Lernen in Gruppen,
- f)
- Ausbildung in Teams;
- 7.
- Abschluß der Ausbildung:
- a)
- Vorbereitung auf Prüfungen,
- b)
- Anmelden zur Prüfung,
- c)
- Erstellen von Zeugnissen,
- d)
- Abschluß und Verlängerung der Ausbildung,
- e)
- Fortbildungsmöglichkeiten,
- f)
- Mitwirkung an Prüfungen.
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Zitierungen von § 2 Ausbilder-Eignungsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 AusbEignV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AusbEignV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 AusbEignV Geltungsbereich
... den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß den §§ 2 bis 6 ...
§ 3 AusbEignV Nachweis der Qualifikation
... Die Qualifikation nach § 2 ist in einer Prüfung nachzuweisen. Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden. ...
§ 6 AusbEignV Andere Nachweise
... Körperschaft abgenommene Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den in § 2 genannten Anforderungen ganz oder teilweise entspricht, kann auf Antrag vom ... (3) Die zuständige Stelle kann in Ausnahmefällen von dem nach den §§ 2 bis 3 und 5 erforderlichen Nachweis befreien, wenn eine ordnungsgemäße Ausbildung ... der Landwirtschaft kann die zuständige Stelle denjenigen von dem nach den §§ 1 bis 3 und 5 erforderlichen Nachweis befreien, der seine Kinder, seine Enkel seine Geschwister oder ... der Landwirtschaft ausbilden will, wenn er an einem Lehrgang teilgenommen hat in dem dem § 2 entsprechende Kenntnisse vermittelt wurden. Der Lehrgang soll mindestens 40 Unterrichtsstunden ...
Zitat in folgenden Normen
Hufbeschlagverordnung (HufBeschlV)
V. v. 15.12.2006 BGBl. I S. 3205
§ 2 HufBeschlV Staatlich anerkannter Hufbeschlaglehrschmied/Staatlich anerkannte Hufbeschlaglehrschmiedin
... nach § 3 der Ausbildereignungsverordnung oder der erfolgreichen Absolvierung eines dem § 2 der Ausbildereignungsverordnung entsprechenden Teils einer Meisterprüfung nachgewiesen ...
Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin
V. v. 28.07.2005 BGBl. I S. 2278
§ 7 HWirtMeistPrV Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
... der Handwerksordnung geregelte Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den in den §§ 2 und 3 der Ausbilder-Eignungsverordnung nach dem Berufsbildungsgesetz genannten Anforderungen ... Körperschaft abgenommene Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den in den §§ 2 und 3 der Ausbilder-Eignungsverordnung genannten Anforderungen entspricht, kann auf Antrag von der ...
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