Zitierungen von § 5 Ausbilder-Eignungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 AusbEignV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AusbEignV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AusbEignV Geltungsbereich
... den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß den §§ 2 bis 6 ...
§ 6 AusbEignV Andere Nachweise
... 3 befreit werden. Die zuständige Stelle erteilt darüber eine Bescheinigung. § 5 gilt entsprechend. (3) Die zuständige Stelle kann in Ausnahmefällen von dem ... Die zuständige Stelle kann in Ausnahmefällen von dem nach den §§ 2 bis 3 und 5 erforderlichen Nachweis befreien, wenn eine ordnungsgemäße Ausbildung sichergestellt ... kann die zuständige Stelle denjenigen von dem nach den §§ 1 bis 3 und 5 erforderlichen Nachweis befreien, der seine Kinder, seine Enkel seine Geschwister oder deren ...


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