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§§ 11 bis 20 - Eier- und Eiprodukte-Verordnung (EiProdV k.a.Abk.)


Abschnitt 3 Anforderungen an Eiprodukte

§§ 11 bis 20 (aufgehoben)


§§ 11 bis 20 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert