§ 23 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 23 UStDV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitat in folgenden NormenAbgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 52 AO Gemeinnützige Zwecke (vom 01.01.2025) ... insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege ( § 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung ), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; 10. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
G. v. 10.10.2007 BGBl. I S. 2332
Artikel 5 BüEnStG Änderung der Abgabenordnung ... insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen ...
Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451, 2020 I S. 597, 2021 I S. 97
Artikel 15 EMobStFG Weitere Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 23 wird wie folgt gefasst: „§ 23 (weggefallen)". b) Die ... geändert: a) Die Angabe zu § 23 wird wie folgt gefasst: „ § 23 (weggefallen) ". b) Die Angaben zu den §§ 17a und 17b werden durch folgende Angaben ... 17b" ersetzt. 7. Der bisherige § 17c wird § 17d. 8. § 23 wird aufgehoben. 9. § 59 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Ein im ...
Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und weiterer Vorschriften
V. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2392
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