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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.02.2011 aufgehoben
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§ 6 - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

V. v. 26.06.1970 BGBl. I S. 865, 1298; aufgehoben durch § 7 V. v. 25.01.2011 BGBl. I S. 98
Geltung ab 01.07.1970; FNA: 9290-8 Gebühren im Straßenverkehr
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§ 6 Anwendung des Verwaltungskostengesetzes



Die Vorschriften des Verwaltungskostengesetzes sind anzuwenden, soweit nicht die §§ 1 bis 5 abweichende Regelungen über die Kostenerhebung, die Kostenbefreiung, den Umfang der zu erstattenden Auslagen, der Kostengläubiger- und Kostenschuldnerschaft enthalten.

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