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Änderung Anlage 12 Weinverordnung vom 19.03.2008

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 12 Weinverordnung, alle Änderungen durch Artikel 1 18. WeinVÄndV am 19. März 2008 und Änderungshistorie der WeinV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 12 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 19.03.2008 geltenden Fassung
Anlage 12 n.F. (neue Fassung)
in der am 19.03.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 11.03.2008 BGBl. I S. 383
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 12 (zu § 46b) Zutaten, die allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können


(Text alte Fassung) nächste Änderung

1. Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon) sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, ausgenommen bis zum 25. November 2007:

a) Glukosesirup auf Weizenbasis einschließlich Dextrose 1),

(Text neue Fassung)

1. Glutenhaltiges Getreide (d. h. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder deren Hybridstämme) und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer:

a) Glukosesirupe auf Weizenbasis einschließlich Dextrose 1),

b) Maltodextrine auf Weizenbasis 1),

vorherige Änderung nächste Änderung

c) Glukosesirup auf Gerstenbasis,

d) Getreide, das als Ausgangsstoff für Destillate für Spirituosen verwendet wird;

2. Krebstiere und daraus hergestellte Erzeugnisse;

3. Eier und daraus hergestellte Erzeugnisse, ausgenommen bis zum 25. November 2007:

a) aus Ei gewonnenes Lysozym, das in Wein verwendet wird,

b) aus Ei gewonnenes Albumin, das als Klärhilfsmittel in Wein und Apfelwein verwendet wird;

4. Fisch und daraus hergestellte Erzeugnisse, ausgenommen bis zum 25. November 2007:

a) Fischgelatine, die als Trägerstoff für Vitamin- oder Karotinoidzubereitungen und für Aromen verwendet wird,

b) Fischgelatine oder Hausenblase, die als Klärhilfsmittel in Bier, Apfelwein und Wein verwendet wird;

5. Erdnüsse und daraus hergestellte Erzeugnisse;

6. Soja und daraus hergestellte Erzeugnisse, ausgenommen bis zum 25. November 2007:



c) Glukosesirupe auf Gerstenbasis,

d) Getreide zur Herstellung von Destillaten oder Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs für Spirituosen und andere alkoholische Getränke;

2. Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse;

3. Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse;

4. Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer:

a) Fischgelatine, die als Träger für Vitamin- oder Karotinoidzubereitungen verwendet wird,

b) Fischgelatine oder Hausenblase, die als Klärhilfsmittel in Bier und Wein verwendet wird;

5. Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse;

6. Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer:

a) vollständig raffiniertes Sojabohnenöl und -fett 1),

vorherige Änderung nächste Änderung

b) natürliche gemischte Tocopherole (E 306), natürliches D-alpha-Tocopherol, natürliches D-alpha-Tocopherolacetat, natürliches D-alpha-Tocopherolsuccinat aus Sojabohnenquellen,



b) natürliche gemischte Tocopherole (E 306), natürliches D-alpha-Tocopherol, natürliches D-alpha-Tocopherolacetat, natürliches D-alpha-Tocopherolsukzinat aus Sojabohnenquellen,

c) aus pflanzlichen Ölen aus Sojabohnen gewonnene Phytosterine und Phytosterinester,

vorherige Änderung

d) Phytostanolester, gewonnen aus Pflanzenölsterinen, die aus Sojabohnenquellen stammen;

7. Milch und daraus hergestellte Erzeugnisse (einschließlich Laktose), ausgenommen bis zum 25. November 2007:

a) Molke, die als Ausgangsstoff für Destillate für Spirituosen verwendet wird,

b) Laktit,

c) Milch-(Casein)-Erzeugnisse, die als Klärhilfsmittel in Apfelwein und Wein verwendet werden;

8. Schalenfrüchte, (Mandel (Amygdalus communis L.), Haselnuss (Corylus avellana), Walnuss (Juglans regia), Kaschunuss (Anacardium occidentale), Pecannuss (Carya illinoiesis (Wangenh.) K. Koch), Paranuss (Bertholletia excelsa), Pistazie (Pistacia vera), Macadamianuss und Queenslandnuss (Macadamia ternifolia)) sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, ausgenommen bis zum 25. November 2007:

a) Schalenfrüchte,
die als Ausgangsstoff für Destillate für Spirituosen verwendet werden,

b) Mandeln
und Walnüsse, die als Aroma in Spirituosen verwendet werden;

9. Sellerie und daraus hergestellte Erzeugnisse, ausgenommen bis zum 25. November 2007:

a) Sellerieblatt- und -samenöl,

b) Selleriesamenoleoresin;

10. Senf und daraus hergestellte Erzeugnisse, ausgenommen bis zum 25. November 2007:

a) Senföl,

b) Senfsamenöl,

c) Senfsamenoleoresin;

11. Sesamsamen und daraus hergestellte Erzeugnisse;

12. Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l, als SO2 angegeben.

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1) und daraus gewonnene Erzeugnisse, soweit das Verfahren, dass sie durchlaufen haben, die Allergenität, die durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit für das jeweilige Erzeugnis, von dem sie stammen, festgestellt wurde, wahrscheinlich nicht erhöht.



d) aus Pflanzenölsterinen gewonnene Phytostanolester aus Sojabohnenquellen;

7. Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose), außer:

a) Molke zur Herstellung von Destillaten oder Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs für Spirituosen und andere alkoholische Getränke,

b) Lactit;

8. Schalenfrüchte, d. h. Mandeln (Amygdalus communis L.), Haselnüsse (Corylus avellana), Walnüsse (Juglans regia), Kaschunüsse (Anacardium occidentale), Pekannüsse (Carya illinoiesis (Wangenh.) K. Koch), Paranüsse (Bertholletia excelsa), Pistazien (Pistacia vera), Makadamianüsse und Queenslandnüsse (Macadamia ternifolia) und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer Schalenfrüchte für die Herstellung von Destillaten oder Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs für Spirituosen und andere alkoholische Getränke;

9. Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse;

10. Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse;

11. Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse;

12. Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l, ausgedrückt als SO2;

13. Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse;

14. Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse.

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1) und daraus gewonnene Erzeugnisse, soweit das Verfahren, das sie durchlaufen haben, die Allergenität, die von der EFSA für das entsprechende Erzeugnis ermittelt wurde, aus dem sie gewonnen wurden, wahrscheinlich nicht erhöht.

 (keine frühere Fassung vorhanden)