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§ 2 - Hochschulstatistikgesetz (HStatG)
G. v. 02.11.1990 BGBl. I S. 2414; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 07.12.2016 BGBl. I S. 2826
Geltung ab 01.06.1992; FNA: 2211-6 Bildung, Wissenschaft und Forschung
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Geltung ab 01.06.1992; FNA: 2211-6 Bildung, Wissenschaft und Forschung
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§ 2 Erhebungsbereich
Die Erhebungen erstrecken sich auf:
- 1.
- Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken und sonstiger der Ausbildung von Studenten dienenden Krankenanstalten,
- 2.
- staatliche und kirchliche Prüfungsämter, soweit sie Prüfungen abnehmen, die ein Studium an den in Nummer 1 genannten Einrichtungen abschließen und
- 3.
- Berufsakademien.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Hochschulstatistikgesetzes G. v. 2. März 2016 BGBl. I S. 342 m.W.v. 1. März 2016
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Frühere Fassungen von § 2 HStatG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.03.2016 (10.03.2016) | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Hochschulstatistikgesetzes vom 02.03.2016 BGBl. I S. 342 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2 HStatG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 HStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HStatG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 HStatG Erhebungsmerkmale bei Einrichtungen nach § 2 Nummer 1 (Hochschulen und Hochschulkliniken) (vom 01.03.2016)
... Bei den in § 2 Nummer 1 genannten Einrichtungen werden für die Studierenden, die Prüfungsteilnehmenden ... Fach- und Hochschulsemester; 21. Art des Studiums. (2) Bei den in § 2 Nummer 1 genannten Einrichtungen werden jeweils im Wintersemester für jeden Gasthörer ... 4. Staatsangehörigkeit; 5. Fachrichtung. (3) Bei den in § 2 Nummer 1 genannten Einrichtungen werden für die im Kalenderjahr Habilitierten zum Zeitpunkt ... 7. fachliche und organisatorische Zugehörigkeit. (4) Bei den in § 2 Nummer 1 genannten Einrichtungen werden jährlich zum 1. Dezember für das Personal, auch ... 5. tarifliche Einstufung; 6. Art der Finanzierung. (5) Bei den in § 2 Nummer 1 genannten Einrichtungen werden für das wissenschaftliche und künstlerische ... Deutschland der Staat, in dem die Habilitation erworben wurde. (6) Bei den in § 2 Nummer 1 genannten Einrichtungen wird jährlich zum 1. Dezember die Anzahl der Mitglieder von ... von Hochschulräten nach Geschlecht erfasst. (7) Bei den in § 2 Nummer 1 genannten Einrichtungen mit kameralistischem Rechnungswesen werden die Ausgaben und ...
§ 4 HStatG Erhebungsmerkmale bei Einrichtungen nach § 2 Nummer 1 und 2 (Hochschulen, Hochschulkliniken sowie staatliche und kirchliche Prüfungsämter) (vom 01.03.2016)
... den in § 2 Nummer 1 und 2 genannten Einrichtungen werden für die Prüfungsteilnehmenden, soweit die ...
§ 5 HStatG Erhebungsmerkmale für Promovierende bei Einrichtungen nach § 2 Nummer 1 (Hochschulen und Hochschulkliniken) (vom 01.03.2016)
... Zeitpunkt der Bestätigung gilt als Promotionsbeginn. (2) Bei den in § 2 Nummer 1 genannten Einrichtungen werden für die Promovierenden jährlich zum 1. Dezember ...
§ 6 HStatG Erhebungsmerkmale bei Einrichtungen nach § 2 Nummer 3 (Berufsakademien) (vom 01.03.2016)
... Bei den in § 2 Nummer 3 genannten Einrichtungen werden für alle Studierenden und Prüfungsteilnehmenden ... 6. Bezeichnung der Berufsakademie. (2) Bei den in § 2 Nummer 3 genannten Einrichtungen werden für Prüfungsteilnehmende nach bestandener oder ... Monaten; Staat des Aufenthalts; Art des Mobilitätsprogramms. (3) Bei den in § 2 Nummer 3 genannten Einrichtungen werden für das Personal jährlich zum 1. Dezember ... 4. Bezeichnung der Berufsakademie. (4) Bei den in § 2 Nummer 3 genannten Einrichtungen werden für das wissenschaftliche und künstlerische ... Absatz 3 die Merkmale Geburtsmonat und -jahr erfasst. (5) Bei den in § 2 Nummer 3 genannten Einrichtungen mit kameralistischem Rechnungswesen werden die Ausgaben und ...
§ 10 HStatG Auskunftserteilung (vom 01.03.2016)
... 1. für die Erhebungen nach den §§ 3 und 5 die Leitungen der in § 2 Nr. 1 genannten Einrichtungen, 2. für die Erhebungen nach § 4 die Leitungen ... Einrichtungen, 2. für die Erhebungen nach § 4 die Leitungen der in § 2 Nr. 1 und 2 genannten Einrichtungen, 3. für die Erhebungen nach § 6 die ... Einrichtungen, 3. für die Erhebungen nach § 6 die Leitungen der in § 2 Nummer 3 genannten Einrichtungen, 4. für die Hilfsmerkmale nach § 9 Absatz 1 ... 4. für die Hilfsmerkmale nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 die Leitungen der in § 2 Nummer 1 genannten Einrichtungen. (3) Die Angaben zu § 9 Absatz 1 Nummer 1 sind ... (4) Die Auskünfte nach Absatz 2 Nummer 1 bis 4 sind aus den Unterlagen der in § 2 Nummer 1 bis 3 genannten Einrichtungen zu ...
Zitat in folgenden Normen
Identifikationsnummerngesetz (IDNrG)
Artikel 1 G. v. 28.03.2021 BGBl. I S. 591, 2023 I Nr. 230; zuletzt geändert durch Artikel 8f G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
Anlage IDNrG (zu § 1) Register nach § 1 dieses Gesetzes (vom 16.05.2024)
... bei den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, Schulbehörden, Bildungseinrichtungen nach § 2 des Hochschulstatistikgesetzes systematisch geführte personenbezogene Datenbestände zu Bildungsteilnehmenden ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Hochschulstatistikgesetzes
G. v. 02.03.2016 BGBl. I S. 342
Artikel 1 HStatGÄndG Änderung des Hochschulstatistikgesetzes
... „Ländern, Hochschulen und Berufsakademien" ersetzt. 3. § 2 wird wie folgt geändert: a) Der Nummer 2 wird das Wort „und" ... 3 bis 8 ersetzt: „§ 3 Erhebungsmerkmale bei Einrichtungen nach § 2 Nummer 1 (Hochschulen und Hochschulkliniken) (1) Bei den in § 2 Nummer 1 ... nach § 2 Nummer 1 (Hochschulen und Hochschulkliniken) (1) Bei den in § 2 Nummer 1 genannten Einrichtungen werden für die Studierenden, die Prüfungsteilnehmenden ... Fach- und Hochschulsemester; 21. Art des Studiums. (2) Bei den in § 2 Nummer 1 genannten Einrichtungen werden jeweils im Wintersemester für jeden Gasthörer ... 4. Staatsangehörigkeit; 5. Fachrichtung. (3) Bei den in § 2 Nummer 1 genannten Einrichtungen werden für die im Kalenderjahr Habilitierten zum Zeitpunkt ... 7. fachliche und organisatorische Zugehörigkeit. (4) Bei den in § 2 Nummer 1 genannten Einrichtungen werden jährlich zum 1. Dezember für das Personal, auch ... tarifliche Einstufung; 6. Art der Finanzierung. (5) Bei den in § 2 Nummer 1 genannten Einrichtungen werden für das wissenschaftliche und künstlerische ... Deutschland der Staat, in dem die Habilitation erworben wurde. (6) Bei den in § 2 Nummer 1 genannten Einrichtungen wird jährlich zum 1. Dezember die Anzahl der Mitglieder von ... der Mitglieder von Hochschulräten nach Geschlecht erfasst. (7) Bei den in § 2 Nummer 1 genannten Einrichtungen mit kameralistischem Rechnungswesen werden die Ausgaben und ... und Zweckbestimmung. § 4 Erhebungsmerkmale bei Einrichtungen nach § 2 Nummer 1 und 2 (Hochschulen, Hochschulkliniken sowie staatliche und kirchliche ... sowie staatliche und kirchliche Prüfungsämter) Bei den in § 2 Nummer 1 und 2 genannten Einrichtungen werden für die Prüfungsteilnehmenden, soweit die ... § 5 Erhebungsmerkmale für Promovierende bei Einrichtungen nach § 2 Nummer 1 (Hochschulen und Hochschulkliniken) (1) Als Promovierende gelten Personen, ... Der Zeitpunkt der Bestätigung gilt als Promotionsbeginn. (2) Bei den in § 2 Nummer 1 genannten Einrichtungen werden für die Promovierenden jährlich zum 1. Dezember ... 16. Art der Dissertation. § 6 Erhebungsmerkmale bei Einrichtungen nach § 2 Nummer 3 (Berufsakademien) (1) Bei den in § 2 Nummer 3 genannten Einrichtungen ... bei Einrichtungen nach § 2 Nummer 3 (Berufsakademien) (1) Bei den in § 2 Nummer 3 genannten Einrichtungen werden für alle Studierenden und Prüfungsteilnehmenden ... 6. Bezeichnung der Berufsakademie. (2) Bei den in § 2 Nummer 3 genannten Einrichtungen werden für Prüfungsteilnehmende nach bestandener oder ... Staat des Aufenthalts; Art des Mobilitätsprogramms. (3) Bei den in § 2 Nummer 3 genannten Einrichtungen werden für das Personal jährlich zum 1. Dezember ... 4. Bezeichnung der Berufsakademie. (4) Bei den in § 2 Nummer 3 genannten Einrichtungen werden für das wissenschaftliche und künstlerische ... nach Absatz 3 die Merkmale Geburtsmonat und -jahr erfasst. (5) Bei den in § 2 Nummer 3 genannten Einrichtungen mit kameralistischem Rechnungswesen werden die Ausgaben und ... „3. für die Erhebungen nach § 6 die Leitungen der in § 2 Nummer 3 genannten Einrichtungen, 4. für die Hilfsmerkmale nach § 9 Absatz ... 4. für die Hilfsmerkmale nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 die Leitungen der in § 2 Nummer 1 genannten Einrichtungen." c) In Absatz 3 wird die Angabe „§ 4 ... durch die Wörter „Absatz 2 Nummer 1 bis 4" und wird die Angabe „§ 2 Nr. 1 und 2" durch die Wörter „§ 2 Nummer 1 bis 3" ersetzt. ... 4" und wird die Angabe „§ 2 Nr. 1 und 2" durch die Wörter „§ 2 Nummer 1 bis 3" ersetzt. 7. § 6 wird § 11 und der Überschrift ...
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