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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.10.2024 aufgehoben
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§ 5 - Transsexuellengesetz (TSG)
G. v. 10.09.1980 BGBl. I S. 1654; aufgehoben durch Artikel 13 G. v. 19.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 206
Geltung ab 17.09.1980; FNA: 211-6 Personenstandswesen
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Geltung ab 17.09.1980; FNA: 211-6 Personenstandswesen
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§ 5 Offenbarungsverbot
§ 5 wird in 5 Vorschriften zitiert
(1) Ist die Entscheidung, durch welche die Vornamen des Antragstellers geändert werden, rechtskräftig, so dürfen die zur Zeit der Entscheidung geführten Vornamen ohne Zustimmung des Antragstellers nicht offenbart oder ausgeforscht werden, es sei denn, daß besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern oder ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird.
(2) 1Der frühere Ehegatte, die Eltern, die Großeltern und die Abkömmlinge des Antragstellers sind nur dann verpflichtet, die neuen Vornamen anzugeben, wenn dies für die Führung öffentlicher Bücher und Register erforderlich ist. 2Dies gilt nicht für Kinder, die der Antragsteller nach der Rechtskraft der Entscheidung nach § 1 angenommen hat.
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Zitierungen von § 5 TSG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 TSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TSG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 TSG Unwirksamkeit (vom 01.10.2017)
... Geschlecht als zugehörig empfindet. Die §§ 2, 3, 4 Abs. 1, 2 und 4 sowie § 5 Abs. 1 gelten ...
§ 10 TSG Wirkungen der Entscheidung
... nach dem neuen Geschlecht, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. (2) § 5 gilt ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 19.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 206
Artikel 7 SBGGEG Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
... 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 109) geändert worden ist, werden die Wörter „ § 5 Abs. 1 des Transsexuellengesetzes " durch die Wörter „§ 13 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die ...
Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (PStRÄndG)
G. v. 07.05.2013 BGBl. I S. 1122, 2440
Artikel 1 PStRÄndG Änderung des Personenstandsgesetzes
... Tod der transsexuellen Person; § 5 Absatz 1 und § 10 Absatz 2 in Verbindung mit § 5 Absatz 1 des Transsexuellengesetzes bleiben unberührt." 26. § 65 Absatz ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Personenstandsgesetz (PStG)
neugefasst durch B. v. 08.08.1957 BGBl. I S. 1125; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 04.07.2008 BGBl. I S. 1188; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 19.02.2007 BGBl. I S. 122
§ 61 PStG
... Satz 1 entsprechend. Diese Beschränkungen entfallen mit dem Tod dieser Person; § 5 Abs. 1 und § 10 Abs. 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die ... entfallen mit dem Tod dieser Person; § 5 Abs. 1 und § 10 Abs. 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der ...
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