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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.10.2024 aufgehoben
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§ 6 - Transsexuellengesetz (TSG)
G. v. 10.09.1980 BGBl. I S. 1654; aufgehoben durch Artikel 13 G. v. 19.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 206
Geltung ab 17.09.1980; FNA: 211-6 Personenstandswesen
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Geltung ab 17.09.1980; FNA: 211-6 Personenstandswesen
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§ 6 Aufhebung auf Antrag
§ 6 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Die Entscheidung, durch welche die Vornamen des Antragstellers geändert worden sind, ist auf seinen Antrag vom Gericht aufzuheben, wenn er sich wieder dem in seinem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht als zugehörig empfindet.
(2) 1Die §§ 2 bis 4 gelten entsprechend. 2In der Entscheidung ist auch anzugeben, daß der Antragsteller künftig wieder die Vornamen führt, die er zur Zeit der Entscheidung, durch welche seine Vornamen geändert worden sind, geführt hat. 3Das Gericht kann auf Antrag des Antragstellers diese Vornamen ändern, wenn dies aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Antragstellers erforderlich ist.
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Zitierungen von § 6 TSG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 TSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TSG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 TSG Gerichtliches Verfahren (vom 23.07.2009)
... Entscheidung nach Absatz 1 Satz 1 gebunden. (3) Die §§ 2 bis 4 und 6 gelten entsprechend; die Gutachten sind auch darauf zu erstrecken, ob die Voraussetzungen nach ...
Zitate in Änderungsvorschriften
FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 110a FGG-RG Änderungen aus Anlass des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung des Haager Übereinkommens vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen (vom 01.01.2009)
... Behandlungsmethoden; 9. die Genehmigung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 sowie nach § 6 Abs. 2 Satz 1, § 7 Abs. 3 Satz 2 und § 9 Abs. 3 Satz 1, jeweils in Verbindung mit § ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Kostenordnung
G. v. 25.11.1935 RGBl. I S. 1371; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
§ 128a KostO Änderung der Vornamen und Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen
... die Aufhebung der Entscheidung, durch welche die Vornamen geändert worden sind, nach § 6 des Gesetzes, c) für die Feststellung, daß der Antragsteller als dem ... dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist, nach § 9 Abs. 3 in Verbindung mit § 6 des Gesetzes; 2. das Eineinhalbfache der vollen Gebühr für die ...
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