Organisationserlaß des Bundeskanzlers (BKOrgErl k.a.Abk.)

E. v. 24.01.1991 BGBl. I S. 530
Geltung ab 23.01.1991; FNA: 1103-4-8 Bundesregierung
I.
II.
III.
IV.

I.



Dem Bundesministerium für Gesundheit werden übertragen:

-
aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit die Zuständigkeit für Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärmedizin,

-
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeit für Gesundheit und Krankenversicherung.

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II.



Dem Bundesministerium für Familie und Senioren wird aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit die Zuständigkeit für Familie und Soziales übertragen.

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III.



Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ist zuständig für Fragen der Absicherung bei Pflegebedürftigkeit.

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IV.



Die Einzelheiten des Überganges werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.



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