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Synopse aller Änderungen des BImSchG am 10.12.2020
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 10. Dezember 2020 durch Artikel 3 des InvBeG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des BImSchG.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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BImSchG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 10.12.2020 geltenden Fassung | BImSchG n.F. (neue Fassung) in der am 10.12.2020 geltenden Fassung durch Artikel 3 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2694 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Eingangsformel *) Erster Teil Allgemeine Vorschriften § 1 Zweck des Gesetzes § 2 Geltungsbereich § 3 Begriffsbestimmungen Zweiter Teil Errichtung und Betrieb von Anlagen Erster Abschnitt Genehmigungsbedürftige Anlagen § 4 Genehmigung § 5 Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen § 6 Genehmigungsvoraussetzungen § 7 Rechtsverordnungen über Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen § 8 Teilgenehmigung § 8a Zulassung vorzeitigen Beginns § 9 Vorbescheid § 10 Genehmigungsverfahren § 10a (weggefallen) § 11 Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid § 12 Nebenbestimmungen zur Genehmigung § 13 Genehmigung und andere behördliche Entscheidungen § 14 Ausschluss von privatrechtlichen Abwehransprüchen § 14a Vereinfachte Klageerhebung § 15 Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen § 15a (weggefallen) § 16 Wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen § 16a Störfallrelevante Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen § 17 Nachträgliche Anordnungen § 18 Erlöschen der Genehmigung § 19 Vereinfachtes Verfahren § 20 Untersagung, Stilllegung und Beseitigung § 21 Widerruf der Genehmigung Zweiter Abschnitt Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen § 22 Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen § 23 Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen § 23a Anzeigeverfahren für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind § 23b Störfallrechtliches Genehmigungsverfahren § 23c Betriebsplanzulassung nach dem Bundesberggesetz § 24 Anordnungen im Einzelfall § 25 Untersagung § 25a Stilllegung und Beseitigung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind Dritter Abschnitt Ermittlung von Emissionen und Immissionen, sicherheitstechnische Prüfungen § 26 Messungen aus besonderem Anlass § 27 Emissionserklärung § 28 Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen § 29 Kontinuierliche Messungen § 29a Anordnung sicherheitstechnischer Prüfungen § 29b Bekanntgabe von Stellen und Sachverständigen § 30 Kosten der Messungen und sicherheitstechnischen Prüfungen § 31 Auskunftspflichten des Betreibers § 31a (weggefallen) Dritter Teil Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen; Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen Erster Abschnitt Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen § 32 Beschaffenheit von Anlagen § 33 Bauartzulassung § 34 Beschaffenheit von Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen § 35 Beschaffenheit von Stoffen und Erzeugnissen § 36 Ausfuhr § 37 Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union Zweiter Abschnitt Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen § 37a Mindestanteil von Biokraftstoffen an der Gesamtmenge des in Verkehr gebrachten Kraftstoffs; Treibhausgasminderung § 37b Begriffsbestimmungen und Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen § 37c Mitteilungs- und Abgabepflichten § 37d Zuständige Stelle, Rechtsverordnungen § 37e Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung § 37f Berichte über Kraftstoffe und Energieerzeugnisse § 37g Bericht der Bundesregierung Vierter Teil Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und Änderung von Straßen und Schienenwegen § 38 Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen § 39 Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union § 40 Verkehrsbeschränkungen §§ 40a bis 40e (weggefallen) § 41 Straßen und Schienenwege § 42 Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen § 43 Rechtsverordnung der Bundesregierung Fünfter Teil Überwachung und Verbesserung der Luftqualität, Luftreinhalteplanung, Lärmminderungspläne § 44 Überwachung der Luftqualität § 45 Verbesserung der Luftqualität § 46 Emissionskataster § 46a Unterrichtung der Öffentlichkeit § 47 Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen Sechster Teil Lärmminderungsplanung § 47a Anwendungsbereich des Sechsten Teils § 47b Begriffsbestimmungen § 47c Lärmkarten § 47d Lärmaktionspläne § 47e Zuständige Behörden § 47f Rechtsverordnungen Siebenter Teil Gemeinsame Vorschriften § 48 Verwaltungsvorschriften § 48a Rechtsverordnungen über Emissionswerte und Immissionswerte § 48b Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen § 49 Schutz bestimmter Gebiete § 50 Planung § 51 Anhörung beteiligter Kreise § 51a Kommission für Anlagensicherheit § 51b Sicherstellung der Zustellungsmöglichkeit § 52 Überwachung § 52a Überwachungspläne, Überwachungsprogramme für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie § 52b Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation § 53 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz § 54 Aufgaben § 55 Pflichten des Betreibers § 56 Stellungnahme zu Entscheidungen des Betreibers § 57 Vortragsrecht § 58 Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz § 58a Bestellung eines Störfallbeauftragten § 58b Aufgaben des Störfallbeauftragten § 58c Pflichten und Rechte des Betreibers gegenüber dem Störfallbeauftragten § 58d Verbot der Benachteiligung des Störfallbeauftragten, Kündigungsschutz § 58e Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte § 59 Zuständigkeit bei Anlagen der Landesverteidigung § 60 Ausnahmen für Anlagen der Landesverteidigung § 61 Berichterstattung an die Europäische Kommission § 62 Ordnungswidrigkeiten § 62a (weggefallen) | |
(Text alte Fassung) §§ 63 bis 65 (weggefallen) | (Text neue Fassung) § 63 Entfall der aufschiebenden Wirkung §§ 64 bis 65 (weggefallen) |
Achter Teil Schlussvorschriften § 66 Fortgeltung von Vorschriften § 67 Übergangsvorschrift § 67a Überleitungsregelung aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands §§ 68 bis 72 (Änderung von Rechtsvorschriften, Überleitung von Verweisungen, Aufhebung von Vorschriften) § 73 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren Anlage (zu § 3 Abs. 6) Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik | |
§§ 63 bis 65 (weggefallen) | § 63 Entfall der aufschiebenden Wirkung |
Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung. | |
§§ 64 bis 65 (neu) | §§ 64 bis 65 (weggefallen) |
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