§ 89 Verbot von Laufzeitfonds
Das Altersvorsorge-Sondervermögen darf nicht für eine begrenzte Dauer angelegt werden. §
43 Abs. 4 Nr. 7 ist nicht anzuwenden.
Frühere Fassungen von § 89 InvG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 43 InvG Vertragsbedingungen (vom 01.04.2012) ... 46 bis 65 dürfen nicht in Sondervermögen nach Maßgabe der §§ 66 bis 95 oder nach Maßgabe der §§ 112 und 113 sowie in Spezial-Sondervermögen ...
Zitat in folgenden NormenKapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
Artikel 1 G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
§ 347 KAGB Besondere Übergangsvorschriften für Altersvorsorge-Sondervermögen ... in § 345 Absatz 1 Satz 11 genannten Vorschriften § 87 Absatz 2 sowie die §§ 88 bis 90 und 143 Absatz 3 Nummer 6 Buchstabe b des Investmentgesetzes in der bis zum 21. Juli 2013 ... beziehen, gelten jedoch nur, soweit sich aus § 87 Absatz 2 sowie den §§ 88 bis 90 und 99 Absatz 3 des Investmentgesetzes in der bis zum 21. Juli 2013 geltenden Fassung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung
V. v. 29.06.2010 BGBl. I S. 841
Artikel 1 3. AnlVÄndV ... des Investmentgesetzes mit Ausnahme von Altersvorsorge-Sondervermögen nach den §§ 87 bis 90 des Investmentgesetzes;". nn) Nummer 16 wird wie folgt gefasst: ...
Erste Verordnung zur Änderung der Pensionsfonds-Kapitalanlagenverordnung
V. v. 09.05.2011 BGBl. I S. 794
Artikel 1 1. PFKapAVÄndV ... des Investmentgesetzes mit Ausnahme von Altersvorsorge-Sondervermögen nach den §§ 87 bis 90 des Investmentgesetzes;". nn) Nach Nummer 15 werden folgende Nummern 16 ...
Investmentänderungsgesetz
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 1 InvÄndG Änderung des Investmentgesetzes ... des Wertes des Altersvorsorge-Sondervermögens betragen." 68. In § 89 Satz 2 wird die Angabe § 43 Abs. 3 Nr. 7" durch die Angabe § 43 Abs. 4 ... Einrichtungen" ersetzt. 97. In § 114 werden die Angabe §§ 46 bis 90" durch die Angabe §§ 46 bis 52 und 54 bis 90k" und das Wort ... die Angabe §§ 46 bis 90" durch die Angabe §§ 46 bis 52 und 54 bis 90k" und das Wort Abschnitts" durch das Wort Kapitels" ersetzt. ... um für Rechnung des Sondervermögens die nach den §§ 87 bis 89 zugelassenen Rechtsgeschäfte abschließen zu können. Die Bundesanstalt erteilt die ...
Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz
G. v. 07.03.2009 BGBl. I S. 451
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