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§ 1 - Verkehrsleistungsgesetz (VerkLG)

§ 1 Zweck



(1) Zweck dieses Gesetzes ist die Sicherung von ausreichenden Verkehrsleistungen

1.
im Rahmen der Amtshilfe des Bundes bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall, einschließlich eines terroristischen Anschlags,

2.
bei einer wirtschaftlichen Krisenlage, durch die die Versorgung mit Gütern des lebenswichtigen Bedarfs gestört ist,

3.
zur Unterstützung der Streitkräfte bei Einsätzen auf Grund internationaler Vereinbarungen oder im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen oder

4.
im Rahmen der Notfallbewältigung auf Grund internationaler Vereinbarungen

für den Fall, dass der Bedarf nach diesen Verkehrsleistungen auf andere Weise nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln gedeckt werden kann.

(2) Eine Unterstützung verbündeter Streitkräfte mit Verkehrsleistungen ist nur bei gemeinsamen Maßnahmen mit deutschen Streitkräften zulässig.



 

Zitierungen von § 1 VerkLG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 VerkLG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VerkLG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 VerkLG Anwendung (vom 08.09.2015)
... im Sinne dieses Gesetzes dürfen nur angefordert werden, wenn 1. im Fall des § 1 Absatz 1 Nummer 1 das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur entschieden ... Verkehr und digitale Infrastruktur entschieden hat, 2. in den Fällen des § 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 die Bundesregierung durch Beschluss festgestellt hat, dass die ... Bundesregierung durch Beschluss festgestellt hat, dass die Voraussetzungen nach § 1 vorliegen. (2) Sind die Voraussetzungen des § 1 entfallen, hat 1. das ... die Voraussetzungen nach § 1 vorliegen. (2) Sind die Voraussetzungen des § 1 entfallen, hat 1. das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ...
§ 3 VerkLG Leistungsarten
... Für den in § 1 genannten Zweck können folgende Leistungen angefordert werden: 1.  ...
§ 7 VerkLG Anforderungsberechtigte Behörde, koordinierende Behörde, zuständige Behörde, Leistungsempfänger (vom 19.07.2024)
... in den Sätzen 2 und 3 etwas anderes bestimmt ist. Werden Leistungen für die in § 1 Abs. 1 bezeichneten Zwecke angefordert, so kann die zuständige Behörde denjenigen als ... oder für den die Verkehrsleistungen erbracht werden sollen. Im Fall des § 1 Abs. 2 ist Leistungsempfänger der ausländische Staat, für dessen Streitkräfte die ...
§ 8 VerkLG Auskunftspflicht
... den nach § 7 Abs. 2 zuständigen Behörden auf Verlangen die für den in § 1 Abs. 1 genannten Zweck erforderlichen Auskünfte, auch über Planungen für die ... über natürliche oder juristische Personen dürfen nur für den in § 1 genannten Zweck und nur unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verwendet ...
§ 8a VerkLG Besondere Leistungspflichten der Eisenbahnen des Bundes (vom 08.09.2015)
... verpflichtet werden, die bei einer Störung der Infrastruktur im Fall des § 1 zur Wiederherstellung und zum grundlegenden Betrieb der Schieneninfrastruktur erforderlich ...
§ 11 VerkLG Zustellungen (vom 13.08.2013)
... Maßgabe, dass in dringenden Fällen, soweit es für die Erfüllung der in § 1 genannten Zwecke erforderlich ist, die Zustellung auch 1. in schriftlicher, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Verkehrsleistungsgesetzes
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3113
Artikel 1 VerkLGÄndG
... Sinne dieses Gesetzes dürfen nur angefordert werden, wenn 1. im Fall des § 1 Absatz 1 Nummer 1 das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entschieden ... Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entschieden hat, 2. in den Fällen des § 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 die Bundesregierung durch Beschluss festgestellt hat, dass die ... Bundesregierung durch Beschluss festgestellt hat, dass die Voraussetzungen nach § 1 vorliegen. (2) Sind die Voraussetzungen des § 1 entfallen, hat 1. das ... die Voraussetzungen nach § 1 vorliegen. (2) Sind die Voraussetzungen des § 1 entfallen, hat 1. das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ... verpflichtet werden, die bei einer Störung der Infrastruktur im Fall des § 1 zur Wiederherstellung und zum grundlegenden Betrieb der Schieneninfrastruktur erforderlich ...