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§ 1 - Verkehrsleistungsgesetz (VerkLG)
G. v. 23.07.2004 BGBl. I S. 1865; zuletzt geändert durch Artikel 42 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
Geltung ab 29.07.2004; FNA: 930-13 Allgemeines Eisenbahnrecht
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Geltung ab 29.07.2004; FNA: 930-13 Allgemeines Eisenbahnrecht
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§ 1 Zweck
§ 1 wird in 7 Vorschriften zitiert
(1) Zweck dieses Gesetzes ist die Sicherung von ausreichenden Verkehrsleistungen
- 1.
- im Rahmen der Amtshilfe des Bundes bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall, einschließlich eines terroristischen Anschlags,
- 2.
- bei einer wirtschaftlichen Krisenlage, durch die die Versorgung mit Gütern des lebenswichtigen Bedarfs gestört ist,
- 3.
- zur Unterstützung der Streitkräfte bei Einsätzen auf Grund internationaler Vereinbarungen oder im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen oder
- 4.
- im Rahmen der Notfallbewältigung auf Grund internationaler Vereinbarungen
(2) Eine Unterstützung verbündeter Streitkräfte mit Verkehrsleistungen ist nur bei gemeinsamen Maßnahmen mit deutschen Streitkräften zulässig.
Zitierungen von § 1 VerkLG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 VerkLG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VerkLG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 VerkLG Anwendung (vom 08.09.2015)
... im Sinne dieses Gesetzes dürfen nur angefordert werden, wenn 1. im Fall des § 1 Absatz 1 Nummer 1 das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur entschieden ... Verkehr und digitale Infrastruktur entschieden hat, 2. in den Fällen des § 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 die Bundesregierung durch Beschluss festgestellt hat, dass die ... Bundesregierung durch Beschluss festgestellt hat, dass die Voraussetzungen nach § 1 vorliegen. (2) Sind die Voraussetzungen des § 1 entfallen, hat 1. das ... die Voraussetzungen nach § 1 vorliegen. (2) Sind die Voraussetzungen des § 1 entfallen, hat 1. das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ...
§ 3 VerkLG Leistungsarten
... Für den in § 1 genannten Zweck können folgende Leistungen angefordert werden: 1. ...
§ 7 VerkLG Anforderungsberechtigte Behörde, koordinierende Behörde, zuständige Behörde, Leistungsempfänger (vom 19.07.2024)
... in den Sätzen 2 und 3 etwas anderes bestimmt ist. Werden Leistungen für die in § 1 Abs. 1 bezeichneten Zwecke angefordert, so kann die zuständige Behörde denjenigen als ... oder für den die Verkehrsleistungen erbracht werden sollen. Im Fall des § 1 Abs. 2 ist Leistungsempfänger der ausländische Staat, für dessen Streitkräfte die ...
§ 8 VerkLG Auskunftspflicht
... den nach § 7 Abs. 2 zuständigen Behörden auf Verlangen die für den in § 1 Abs. 1 genannten Zweck erforderlichen Auskünfte, auch über Planungen für die ... über natürliche oder juristische Personen dürfen nur für den in § 1 genannten Zweck und nur unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verwendet ...
§ 8a VerkLG Besondere Leistungspflichten der Eisenbahnen des Bundes (vom 08.09.2015)
... verpflichtet werden, die bei einer Störung der Infrastruktur im Fall des § 1 zur Wiederherstellung und zum grundlegenden Betrieb der Schieneninfrastruktur erforderlich ...
§ 11 VerkLG Zustellungen (vom 13.08.2013)
... Maßgabe, dass in dringenden Fällen, soweit es für die Erfüllung der in § 1 genannten Zwecke erforderlich ist, die Zustellung auch 1. in schriftlicher, ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Verkehrsleistungsgesetzes
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3113
Artikel 1 VerkLGÄndG
... Sinne dieses Gesetzes dürfen nur angefordert werden, wenn 1. im Fall des § 1 Absatz 1 Nummer 1 das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entschieden ... Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entschieden hat, 2. in den Fällen des § 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 die Bundesregierung durch Beschluss festgestellt hat, dass die ... Bundesregierung durch Beschluss festgestellt hat, dass die Voraussetzungen nach § 1 vorliegen. (2) Sind die Voraussetzungen des § 1 entfallen, hat 1. das ... die Voraussetzungen nach § 1 vorliegen. (2) Sind die Voraussetzungen des § 1 entfallen, hat 1. das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ... verpflichtet werden, die bei einer Störung der Infrastruktur im Fall des § 1 zur Wiederherstellung und zum grundlegenden Betrieb der Schieneninfrastruktur erforderlich ...
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