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Änderung § 12 VerkLG vom 08.09.2015

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 12 VerkLG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 08.09.2015 geltenden Fassung
§ 12 VerkLG n.F. (neue Fassung)
in der am 08.09.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 511 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
(heute geltende Fassung) 
 
(Textabschnitt unverändert)

§ 12 Verwaltungsvorschriften


(Text alte Fassung)

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erlässt die zur Ausführung notwendigen Verwaltungsvorschriften.

(Text neue Fassung)

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlässt die zur Ausführung notwendigen Verwaltungsvorschriften.

(heute geltende Fassung)