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Anlage 1 - Verordnung über die Anforderung an die fachliche Eignung und die Anerkennung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für die Berufsausbildung in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft (LwHwPrüfAnerkV k.a.Abk.)
V. v. 01.08.2005 BGBl. I S. 2284, 2007 I S. 1899; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 11.08.2011 BGBl. I S. 1723
Geltung ab 11.08.2005; FNA: 806-22-7-1 Berufliche Bildung
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Geltung ab 11.08.2005; FNA: 806-22-7-1 Berufliche Bildung
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Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1 Nr. 1) Für die Berufsausbildung in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft anerkannte Meisterprüfungen
Abschluss | Anerkannt für den Ausbildungsberuf |
Agrarservicemeister/Agrarservicemeisterin | Fachkraft Agrarservice |
Fischwirtschaftsmeister/Fischwirtschaftsmeisterin | Fischwirt/Fischwirtin |
Forstwirtschaftsmeister/Forstwirtschaftsmeisterin | Forstwirt/Forstwirtin |
Gärtnermeister/Gärtnermeisterin | Gärtner/Gärtnerin |
Meister der Hauswirtschaft/Meisterin der Hauswirtschaft *) | Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin |
Landwirtschaftsmeister/Landwirtschaftsmeisterin | Landwirt/Landwirtin Tierwirt/Tierwirtin Fachkraft Agrarservice |
Molkereimeister/Molkereimeisterin | Molkereifachmann/Molkereifachfrau Milchtechnologe/Milchtechnologin |
Milchwirtschaftlicher Labormeister/Milchwirtschaftliche Labormeisterin | Milchwirtschaftlicher Laborant/Milchwirtschaftliche Laborantin |
Pferdewirtschaftsmeister/Pferdewirtschaftsmeisterin | Pferdewirt/Pferdewirtin |
Tierwirtschaftsmeister/Tierwirtschaftsmeisterin | Tierwirt/Tierwirtin |
Revierjagdmeister/Revierjagdmeisterin | Revierjäger/Revierjägerin |
Winzermeister/Winzermeisterin | Winzer/Winzerin |
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- *)
- Einschließlich der Abschlüsse Meister/Meisterin der städtischen Hauswirtschaft und Meister/Meisterin der ländlichen Hauswirtschaft.
Text in der Fassung des Artikels 2 Zweite Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Berufsbildung in der Landwirtschaft und in der Hauswirtschaft V. v. 11. August 2011 BGBl. I S. 1723 m.W.v. 20. August 2011
Frühere Fassungen von Anlage 1 Verordnung über die Anforderung an die fachliche Eignung und die Anerkennung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für die Berufsausbildung in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 20.08.2011 | Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Berufsbildung in der Landwirtschaft und in der Hauswirtschaft vom 11.08.2011 BGBl. I S. 1723 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über die Anforderung an die fachliche Eignung und die Anerkennung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für die Berufsausbildung in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 LwHwPrüfAnerkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LwHwPrüfAnerkV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 LwHwPrüfAnerkV Anerkennungen von Prüfungen (vom 15.08.2007)
... § 1 Nr. 1 werden anerkannt: 1. Meisterprüfungen gemäß der Anlage 1 , 2. Abschlussprüfungen an deutschen Fachschulen gemäß der Anlage 2, ...
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