Anlage 5 - Bodenabfertigungsdienst-Verordnung (BADV)

Artikel 1 V. v. 10.12.1997 BGBl. I S. 2885; zuletzt geändert durch Artikel 30 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Geltung ab 17.12.1997; FNA: 96-1-38 Luftverkehr
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Anlage 5 (zu § 3 Abs. 2)


Anlage 5 hat 4 frühere Fassungen und wird in 5 Vorschriften zitiert

(siehe BGBl. I 1997 S. 2893ff)


Text in der Fassung des Artikels 30 Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie V. v. 11. Dezember 2024 BGBl. 2024 I Nr. 411 m.W.v. 1. Januar 2025

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Frühere Fassungen von Anlage 5 BADV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2025Artikel 30 Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
vom 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
aktuell vorher 20.12.2018Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung
vom 06.12.2018 BGBl. I S. 2442
aktuell vorher 18.05.2011Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung
vom 10.05.2011 BGBl. I S. 820
aktuell vorher 28.01.2010Artikel 5 Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs
vom 18.01.2010 BGBl. I S. 11
aktuellvor 28.01.2010früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 5 BADV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 BADV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BADV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 BADV Bodenabfertigungsdienste (vom 01.01.2025)
... ergibt sich die Anzahl der im einzelnen berechtigten Selbstabfertiger und Dienstleister aus der Anlage 5 . Fehlt für einen Flugplatz eine solche zahlenmäßige oder sonstige ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung
V. v. 06.12.2018 BGBl. I S. 2442
Artikel 1 5. BADVÄndV
...  Anlage 5 der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung vom 10. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2885), die zuletzt durch Artikel 6 Absatz 16 des Gesetzes vom ...

Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs
V. v. 18.01.2010 BGBl. I S. 11
Artikel 5 LuftVOuaÄndV Änderung der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung
... Anlage 5 zu § 3 Absatz 2 der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung vom 10. Dezember 1997 (BGBl. I S. ...

Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Artikel 30 BEV 2024 Änderung der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung
... Wörter „Bundesministeriums für Digitales und Verkehr" ersetzt. 4. Anlage 5 wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zum Flughafen Berlin-Tegel (TXL) werden ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung
V. v. 10.05.2011 BGBl. I S. 820
Artikel 1 4. BADVÄndV
... stellt eine Liste der Bewerber mit eingereichten Unterlagen zusammen." 3. Anlage 5 zu § 3 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In den Bestimmungen zum ...


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