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§ 5 - Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz (AVAG)
neugefasst durch B. v. 30.11.2015 BGBl. I S. 2146; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 07.11.2022 BGBl. I S. 1982
Geltung ab 01.03.2001; FNA: 319-101 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
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Geltung ab 01.03.2001; FNA: 319-101 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
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§ 5 Zustellungsempfänger
(1) Hat die antragstellende Person in dem Antrag keinen Zustellungsbevollmächtigten im Sinn des § 184 Abs. 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung benannt, so können bis zur nachträglichen Benennung alle Zustellungen an sie durch Aufgabe zur Post (§ 184 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Zivilprozessordnung) bewirkt werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die antragstellende Person einen Verfahrensbevollmächtigten für das Verfahren bestellt hat, an den im Inland zugestellt werden kann.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes G. v. 17. April 2007 BGBl. I S. 529, 1058 m.W.v. 1. Juli 2007
Frühere Fassungen von § 5 AVAG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.07.2007 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes vom 17.04.2007 BGBl. I S. 529 |
aktuell vorher | 01.06.2007 | Artikel 7 Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft vom 26.03.2007 BGBl. I S. 358 |
aktuell | vor 01.06.2007 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 AVAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 AVAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AVAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 25 AVAG Verfahren und Entscheidung in der Hauptsache (vom 18.06.2011)
... hat, ob eine Entscheidung aus einem anderen Staat anzuerkennen ist, sind die §§ 3 bis 6, 8 Abs. 2, die §§ 10 bis 12, § 13 Abs. 1 bis 3, die §§ 15 und 16 ...
Zitat in folgenden Normen
Seegerichtsvollstreckungsgesetz (SeeGVG)
Artikel 14 G. v. 06.06.1995 BGBl. I S. 778, 786; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 2 G. v. 30.01.2002 BGBl. I S. 564
§ 2 SeeGVG Vollstreckungsklausel
... Kenntnis und fordert ihn auf, einen Zustellungsbevollmächtigten im Inland zu benennen. § 5 des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes vom 19. Februar 2001 (BGBl. I S. 288) ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes
G. v. 17.04.2007 BGBl. I S. 529, 1058
Artikel 1 AVAGuaÄndG Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes
... 2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 5 wird wie folgt gefasst: § 5 Zustellungsempfänger". ... a) Die Angabe zu § 5 wird wie folgt gefasst: § 5 Zustellungsempfänger". b) Die Angabe zu den §§ 50 bis 54 wird wie ... oder das jeweils durchzuführende Abkommen Anwendung findet". 5. § 5 wird wie folgt gefasst: § 5 Zustellungsempfänger (1) Hat ... Anwendung findet". 5. § 5 wird wie folgt gefasst: § 5 Zustellungsempfänger (1) Hat die antragstellende Person in dem Antrag keinen ...
Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 358
Artikel 7 RASvStG Änderung anderer Gesetze
... 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) geändert worden ist, wird aufgehoben. (7) § 5 Abs. 3 des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes vom 19. Februar 2001 (BGBl. I ...
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