Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2013 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 4 - Kostenverordnung für Amtshandlungen der See-Berufsgenossenschaft (See-BGKostV)

V. v. 21.12.2001 BGBl. I S. 4241; aufgehoben durch § 6 V. v. 18.07.2013 BGBl. I S. 2713
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 9510-27 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Seeschifffahrt
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§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kostenverordnung für Amtshandlungen der See-Berufsgenossenschaft vom 23. September 1983 (BGBl. I S. 1205), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 21. Dezember 1995 (BGBl. I S. 2103, 1996 I S. 51), außer Kraft.



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