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§ 18 - Dritte Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (3. WOMitbestG)

V. v. 27.05.2002 BGBl. I S. 1741; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Geltung ab 01.06.2002; FNA: 801-8-6 Betriebsverfassung und Mitbestimmung
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§ 18 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 18 3. WOMitbestG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 02.09.2015Artikel 4 Verordnung zur Änderung der Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz, zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz und zum Drittelbeteiligungsgesetz
vom 26.08.2015 BGBl. I S. 1443

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 18 3. WOMitbestG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 3. WOMitbestG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. WOMitbestG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 93 3. WOMitbestG Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten
... Für die Abstimmung sind die §§ 16 bis 23 anzuwenden. (2) Der Hauptwahlvorstand übermittelt das Abstimmungsergebnis ...
§ 99 3. WOMitbestG Abstimmung über die Art der Wahl
... 13 und in dem Abstimmungsausschreiben nach § 15 ist hierauf hinzuweisen. Die §§ 13 bis 24 sind auf Seebetriebe nicht ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Wahlordnungen zum Mitbestimmungsgesetz, zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz und zum Drittelbeteiligungsgesetz
V. v. 26.08.2015 BGBl. I S. 1443
Artikel 4 MitbestRÄndV Änderung der Dritten Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 18 wird wie folgt gefasst: „§ 18 (weggefallen)". b) Die ... a) Die Angabe zu § 18 wird wie folgt gefasst: „§ 18 (weggefallen)". b) Die Angabe zu § 43 wird wie folgt gefasst:  ... b) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 5. 3. § 18 wird aufgehoben. 4. § 21 Absatz 4 wird aufgehoben. 5. § 22 Absatz ... 12. In § 40 Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „sind die §§ 17 und 18 " durch die Angabe „ist § 17" ersetzt. 13. § 41 Absatz 4 wird ... 23. In § 65 Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „sind die §§ 17 und 18 " durch die Angabe „ist § 17" ersetzt. 24. § 66 Absatz 4 wird ... 27. In § 78 Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „sind die §§ 17 und 18 " durch die Angabe „ist § 17" ersetzt. 28. § 79 Absatz 4 wird ... zu besetzen sind." 36. In § 96 werden die Wörter „§§ 17, 18 , 21, 23 und 78 Abs. 1 Satz 3 und 4, Abs. 2 Satz 3 und Abs. 5" durch die Wörter ...