Tools:
Update via:
Änderung Besoldungsgruppe A 13 1) Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes vom 25.07.2024
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Besoldungsgruppe A 13 1) Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes, alle Änderungen durch Artikel 7 LeVeHBG am 25. Juli 2024 und Änderungshistorie des BBesO A/BHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
Besoldungsgruppe A 13 1) a.F. (alte Fassung) in der vor dem 25.07.2024 geltenden Fassung | Besoldungsgruppe A 13 1) n.F. (neue Fassung) in der am 25.07.2024 geltenden Fassung durch Artikel 7 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247 |
---|---|
(Textabschnitt unverändert) Besoldungsgruppe A 13 1) | |
Akademischer Rat - als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule - Erster Kriminalhauptkommissar Erster Polizeihauptkommissar Kanzler Erster Klasse3, 4 Konsul Kustos Legationsrat Militärrabbiner5 Oberamtsrat Oberrechnungsrat - als Prüfungsbeamter beim Bundesrechnungshof - Pfarrer 5 Rat Seehauptkapitän3 Fachschuloberlehrer6, 7, 8 Studienrat - im höheren Dienst -9 Stabshauptmann Stabskapitänleutnant Major Korvettenkapitän Stabsapotheker Stabsarzt Stabsveterinär | |
(Text alte Fassung) --- 1 Beamte des gehobenen Dienstes und Soldaten im Dienstgrad Stabshauptmann oder Stabskapitänleutnant in Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, können eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten. 2 (aufgehoben) 3 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12. 4 Im Auswärtigen Dienst. 5 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14. 6 Mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen. 7 Erhält als der ständige Vertreter eines Fachschuldirektors oder als Fachvorsteher eine Amtszulage nach Anlage IX. 8 Als Eingangsamt. 9 Mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen. | (Text neue Fassung) --- 1 Beamte des gehobenen Dienstes und Soldaten im Dienstgrad Stabshauptmann oder Stabskapitänleutnant in Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, können eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten. 2 (aufgehoben) 3 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12. 4 Im Auswärtigen Dienst. 5 Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14. 6 Mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen. 7 Erhält als der ständige Vertreter eines Fachschuldirektors oder als Fachvorsteher eine Amtszulage nach Anlage IX. 8 Als Eingangsamt. 9 Mit der Befähigung für ein Lehramt. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6465/al198251-0.htm