interne Verweise§ 44a BeurkG Änderungen in den Urkunden (vom 01.08.2022) ... in der elektronischen Urkundensammlung zu verwahren ist; § 16b Absatz 4 Satz 2 und 4 und § 39a Absatz 2 Satz 1 gelten entsprechend. (3) Ergibt sich im übrigen nach Abschluß der ...
§ 45 BeurkG Urschrift (vom 01.08.2022) ... Fassung der Urschrift derjenigen in Papierform gleich. (3) Das nach § 16b oder § 39a erstellte elektronische Dokument (elektronische Urkunde), das in der elektronischen ...
§ 45b BeurkG Verwahrung und Aushändigung elektronischer Urkunden (vom 01.08.2022) ... elektronischen Dokuments sollen nicht ausgehändigt werden. (2) Das nach § 39a erstellte elektronische Dokument bleibt nur dann in der Verwahrung des Notars, wenn die Verwahrung ... können ausgehändigt werden. Wird die Verwahrung nicht verlangt, ist das nach § 39a erstellte elektronische Dokument ...
§ 49 BeurkG Form der Ausfertigung (vom 01.08.2022) ... Fassung der Urschrift, soll das Ergebnis der Signaturprüfung dokumentiert werden. § 39a Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend. (3) Werden Abschriften von Urkunden mit der Ausfertigung durch ...
Zitat in folgenden NormenGerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Artikel 1 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
Anlage 1 GNotKG (zu § 3 Absatz 2) Kostenverzeichnis (vom 01.11.2024) ... 5 Sonstige Geschäfte Abschnitt 1 Beglaubigungen und sonstige Zeugnisse (§§ 39, 39a BeurkG ) Abschnitt 2 Andere Bescheinigungen und sonstige Geschäfte Abschnitt 3 Verwahrung ... Abschnitt 1 Beglaubigungen und sonstige Zeugnisse (§§ 39, 39a BeurkG ) 25100 Beglaubigung einer Unterschrift, eines Handzeichens oder einer ...
Gesetz über die Landwirtschaftliche Rentenbank
neugefasst durch B. v. 12.12.2013 BGBl. I S. 4120; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Grundbuchordnung
neugefasst durch B. v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1114; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 25.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 63
§ 137 GBO Form elektronischer Dokumente (vom 29.07.2017) ... Urkunde nachzuweisen, so kann diese als ein mit einem einfachen elektronischen Zeugnis nach § 39a des Beurkundungsgesetzes versehenes elektronisches Dokument übermittelt werden. Der Nachweis kann auch durch ...
Handelsgesetzbuch (HGB)
G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 219; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse (NotAktVV)
Artikel 1 V. v. 13.10.2020 BGBl. I S. 2246; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 21.12.2021 BGBl. 2021 II S. 1282
§ 7 NotAktVV Urkundenverzeichnis (vom 01.08.2022) ... im Sinne des § 39 des Beurkundungsgesetzes, 4. elektronische Vermerke im Sinne des § 39a des Beurkundungsgesetzes , die Folgendes enthalten: a) die Beglaubigung einer qualifizierten elektronischen ... elektronischen Urschrift verwahrt wird, und 3. elektronische Vermerke im Sinne des § 39a des Beurkundungsgesetzes , die im Zusammenhang mit einer anderen Beurkundung erstellt werden und a) deren ...
§ 12 NotAktVV Angabe der Beteiligten (vom 01.08.2022) ... deren Erklärungen beurkundet worden sind, 2. bei Beglaubigungen (§§ 39 bis 41 des Beurkundungsgesetzes) diejenigen, welche die Unterschrift, die qualifizierte ... 5. bei allen übrigen Beurkundungen (§§ 36, 39, 39a und 43 des Beurkundungsgesetzes) diejenigen, welche die Beurkundung veranlasst haben. ...
§ 31 NotAktVV Urkundensammlung (vom 01.08.2022) ... des Notars eine Abschrift, 5. bei einfachen elektronischen Zeugnissen im Sinne des § 39a des Beurkundungsgesetzes , die in das Urkundenverzeichnis einzutragen sind, a) ein beglaubigter Ausdruck des ...
§ 34 NotAktVV Elektronische Urkundensammlung (vom 01.08.2022) ... 16b des Beurkundungsgesetzes und 2. einfache elektronische Zeugnisse im Sinne des § 39a des Beurkundungsgesetzes , wenn das zu ihrer Errichtung erstellte elektronische Dokument in notarieller Verwahrung ...
§ 37 NotAktVV Sondersammlung ... den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 soll der Notar in einem elektronischen Vermerk nach § 39a des Beurkundungsgesetzes das Dokument bezeichnen und feststellen, dass die Übertragung in ein elektronisches Dokument ...
Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG)
G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 1 ERVGBG Änderung der Grundbuchordnung ... Urkunde nachzuweisen, so kann diese als ein mit einem einfachen elektronischen Zeugnis nach § 39a des Beurkundungsgesetzes versehenes elektronisches Dokument übermittelt werden. Der Nachweis ...
Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
G. v. 20.03.2009 BGBl. I S. 607
Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1396; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
Artikel 2 NotUntAufbÄndG Änderung des Beurkundungsgesetzes (vom 06.12.2019) ... Wörter „§ 78d Absatz 2 Satz 2 der Bundesnotarordnung" ersetzt. 5. § 39a wird wie folgt geändert: a) Die Sätze 1 bis 3 werden Absatz 1 und wie folgt ... und der Vermerk müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. § 39a Absatz 1 Satz 3 und 4, Absatz 2 Satz 1 gilt entsprechend. (2) Werden nach der Einstellung der elektronischen Fassung einer in ...
Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
Artikel 4 DiRUG Änderung des Beurkundungsgesetzes ... werden. (2) Beide Niederschriften sind zusammen zu verwahren." 4. § 39a wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... elektronischen Signatur mittels Videokommunikation ist eine Signaturprüfung nach § 39a Absatz 3 nicht erforderlich. (4) § 10 Absatz 1, 2 und 3 Satz 1 und § 40 Absatz 2 und ... 6. Dem § 42 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt: „ § 39a Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend." 7. Dem § 44a Absatz 2 wird folgender Satz ... in der elektronischen Urkundensammlung zu verwahren ist; § 16b Absatz 4 Satz 2 und 4 und § 39a Absatz 2 Satz 1 gelten entsprechend." 8. In § 44b Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „und ... § 45 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Das nach § 16b oder § 39a erstellte elektronische Dokument (elektronische Urkunde), das in der elektronischen ... dieses elektronischen Dokuments sollen nicht ausgehändigt werden. (2) Das nach § 39a erstellte elektronische Dokument bleibt nur dann in der Verwahrung des Notars, wenn die Verwahrung ... Dokuments können ausgehändigt werden. Wird die Verwahrung nicht verlangt, ist das nach § 39a erstellte elektronische Dokument auszuhändigen." 11. § 46 wird wie folgt ... der" eingefügt. bb) Folgender Satz wird angefügt: „ § 39a Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend." 14. § 56 wird wie folgt geändert: a) ... Absatz 1 Satz 5 wird wie folgt gefasst: „§ 16b Absatz 4 Satz 2 und 4 und § 39a Absatz 2 Satz 1 gelten entsprechend." b) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt: ...
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse, der Notarfachprüfungsverordnung, der Notarverzeichnis- und -postfachverordnung, der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung und der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung sowie zur Einführung der Patentanwaltsverzeichnisverordnung
V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5219
Artikel 2 PatAnwVVEVuaÄndV Weitere Änderung der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse ... 3 werden die folgenden Sätze angefügt: „Satz 1 gilt für das nach § 39a des Beurkundungsgesetzes erstellte elektronische Dokument entsprechend. Auf dem nach § 16b des Beurkundungsgesetzes ... elektronischen Urschrift verwahrt wird, und 3. elektronische Vermerke im Sinne des § 39a des Beurkundungsgesetzes , die im Zusammenhang mit einer anderen Beurkundung erstellt werden und a) deren ... wie folgt gefasst: „5. bei einfachen elektronischen Zeugnissen im Sinne des § 39a des Beurkundungsgesetzes , die in das Urkundenverzeichnis einzutragen sind, a) ein beglaubigter Ausdruck des ... 16b des Beurkundungsgesetzes und 2. einfache elektronische Zeugnisse im Sinne des § 39a des Beurkundungsgesetzes , wenn das zu ihrer Errichtung erstellte elektronische Dokument in notarieller Verwahrung ...
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