Zitierungen von § 1 Verordnung über die Meldung der Bestände an Erdöl und Erdölerzeugnissen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 EÖlBMeldV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EÖlBMeldV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Verordnung über die Erfüllung der Vorratspflicht mit in Frankreich befindlichen Beständen an Erdöl und Erdölerzeugnissen
V. v. 21.10.1966 BGBl. I S. 630; aufgehoben durch Artikel 63 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
§ 2 EÖlBFRAV
... für den vorratspflichtigen Unternehmer gehaltenen Bestände ergeben. § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Meldung der Bestände an Erdöl und ...


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