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BranntwMonG
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§ 51
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§ 51 - Branntweinmonopolgesetz (BranntwMonG)
G. v. 08.04.1922 RGBl. I S. 335, 405; zuletzt geändert durch
Artikel 5
G. v. 10.03.2017
BGBl. I S. 420
Geltung ab 01.01.1964 bis 01.01.2018; FNA: 612-7
Verbrauchsteuern und Monopole
16 weitere Fassungen
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wird in 150 Vorschriften zitiert
Erster Teil Branntweinmonopol
Fünfter Abschnitt Überwachung der Herstellung und Verwendung von Branntwein und Branntweinerzeugnissen
Erster Titel Amtliche Aufsicht
§ 50
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→
§ 51a
§ 51
§ 51 wird in
1 Vorschrift zitiert
(weggefallen)
§ 50
←
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§ 51a
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Zitierungen von
§ 51 BranntwMonG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 BranntwMonG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BranntwMonG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 126 BranntwMonG Monopolordnungswidrigkeiten
(vom 01.10.2006)
... nach § 109 oder einem Verwaltungsakt für Zwecke der amtlichen Aufsicht (§§ 43
bis
51b) beigefügt worden ist. (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer ...
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