§ 2 - Branntweinmonopolgesetz (BranntwMonG)
Erster Teil Branntweinmonopol
Erster Abschnitt Gegenstand und
Geltungsbereich des Monopols
- Monopolgebiet
§ 2
Monopolgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland.
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