- - Branntweinmonopolgesetz (BranntwMonG)
Erster Teil Branntweinmonopol
Zehnter Abschnitt Besondere Vorschriften
- Aufwendungen für Wohlfahrts- und
Wirtschaftszwecke
§ 118
(weggefallen)
§ 118a
(weggefallen)
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