§ 26a - AZR-Gesetz (AZRG k.a.Abk.)

G. v. 02.09.1994 BGBl. I S. 2265; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
Geltung ab 01.10.1994; FNA: 26-8 Ausländerrecht
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§ 26a Datenübermittlung an die Europäische Kommission nach Artikel 27 der Richtlinie 2001/55/EG


§ 26a hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

1An die Europäische Kommission werden die Daten, die dem Umfang nach den Daten nach § 91a des Aufenthaltsgesetzes entsprechen, zur Aufgabenerfüllung nach Artikel 27 der Richtline 2001/55/EG übermittelt. 2§ 26 Satz 4 ist nicht anzuwenden.


Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG) G. v. 8. Mai 2024 BGBl. 2024 I Nr. 152 m.W.v. 16. Mai 2024

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Frühere Fassungen von § 26a AZR-Gesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 16.05.2024Artikel 1 Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)
vom 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 26a AZR-Gesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26a AZRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AZRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)
G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
Artikel 1 DÜV-AnpassG Änderung des AZR-Gesetzes
... und die Familienkassen". e) Nach der Angabe zu § 26 wird folgende Angabe zu § 26a eingefügt: „§ 26a Datenübermittlung an die Europäische ... der Angabe zu § 26 wird folgende Angabe zu § 26a eingefügt: „ § 26a Datenübermittlung an die Europäische Kommission nach Artikel 27 der Richtlinie ... „frühere Namen," gestrichen. 27. Nach § 26 wird folgender § 26a eingefügt: „§ 26a Datenübermittlung an die Europäische ... 27. Nach § 26 wird folgender § 26a eingefügt: „ § 26a Datenübermittlung an die Europäische Kommission nach Artikel 27 der Richtlinie ...


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