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Anlage 2 - Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV)
neugefasst durch B. v. 24.03.1987 BGBl. I S. 1045; zuletzt geändert durch Artikel 25 Abs. 2 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Geltung ab 15.04.1978; FNA: 2126-9-6 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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Geltung ab 15.04.1978; FNA: 2126-9-6 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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Anlage 2 Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung *)
1. | Erlöse aus Krankenhausleistungen (KGr. 40) | ||
2. | Erlöse aus Wahlleistungen (KGr. 41) | ||
3. | Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhau- ses (KGr. 42) | ||
4. | Nutzungsentgelte der Ärzte (KGr. 43) | ||
4a. | Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs (KGr. 44, 45, 57, 58; KUGr. 591), soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten | ||
davon aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre (KGr. 58) | |||
5. | Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an ferti- gen und unfertigen Erzeugnissen/unfertigen Leistun- gen (KUGr. 550 u. 551) | ||
6. | andere aktivierte Eigenleistungen (KUGr. 552) | ||
7. | Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand, soweit nicht unter Nr. 11 (KUGr. 472) | ||
8. | Sonstige betriebliche Erträge (KUGr. 473, 520; KGr. 54; KUGr. 592) | ||
9. | Personalaufwand | ||
a) Löhne und Gehälter (KGr. 60, 64) | |||
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Alters- versorgung und für Unterstützung (KGr. 61-63), davon für Altersversorgung (KGr. 62) | | ||
10. | Materialaufwand | ||
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (KUGr. 650; KGr. 66 ohne Kto. 6601, 6609, 6616 und 6618; KGr. 67; KUGr. 680; KGr. 71) | |||
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen (KUGr. 651 Kto. 6601, 6609, 6616 und 6618; KUGr. 681) | |||
Zwischenergebnis | |||
11. | Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung von In- vestitionen (KGr. 46; KUGr. 470, 471), davon Fördermittel nach dem KHG (KGr. 46) | ||
12. | Erträge aus der Einstellung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung und für Eigenmittelförderung (KGr. 48) | ||
13. | Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Ver- bindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund sonsti- ger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlage- vermögens (KUGr. 490-491) | ||
14. | Erträge aus der Auflösung des Ausgleichspostens für Darlehensförderung (KUGr. 492) | ||
15. | Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/ Verbindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund son- stiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens (KUGr. 752, 754, 755) | ||
16. | Aufwendungen aus der Zuführung zu Ausgleichs- posten aus Darlehensförderung (KUGr. 753) | ||
17. | Aufwendungen für die nach dem KHG geförderte Nutzung von Anlagegegenständen (KGr. 77) | ||
18. | Aufwendungen für nach dem KHG geförderte, nicht aktivierungsfähige Maßnahmen (KUGr. 721) | ||
19. | Aufwendungen aus der Auflösung der Ausgleichs- posten aus Darlehensförderung und für Eigenmittel- f örderung (KUGr. 750, 751) | | |
20. | Abschreibungen | ||
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen (KUGr. 760, 761) | |||
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermö- gens, soweit diese die im Krankenhaus üblichen Abschreibungen überschreiten (KUGr. 765) | |||
21. | sonstige betriebliche Aufwendungen (KGr. 69, 70; KUGr. 720, 731, 732, 763, 764, 781, 782, 790, 791, 793, 794), davon aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre (KUGr. 790) | ||
Zwischenergebnis | |||
22. | Erträge aus Beteiligungen (KUGr. 500, 521), davon aus verbundenen Unternehmen (Kto. 5000) **) | ||
23. | Erträge aus anderen Wertpapieren und aus Auslei- hungen des Finanzanlagevermögens (KUGr. 501, 521), davon aus verbundenen Unternehmen (Kto. 5010, 5210) **) | ||
24. | sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (KGr. 51), davon aus verbundenen Unternehmen (KUGr. 510) **) | ||
25. | Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wert- papiere des Umlaufvermögens (KUGr. 762) | ||
26. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen (KGr. 74), davon für Betriebsmittelkredite (KUGr. 740), davon an verbundene Unternehmen (KUGr. 741) **) | ||
27. | Steuern (KUGr. 730) | ||
davon vom Einkommen und vom Ertrag | |||
28. | Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | ........ | ........ |
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- *)
- Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Bilanz.
- **)
- Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.
Text in der Fassung des Artikels 2 Zweite Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen V. v. 21. Dezember 2016 BGBl. I S. 3076 m.W.v. 1. Januar 2017
Frühere Fassungen von Anlage 2 KHBV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2017 | Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 21.12.2016 BGBl. I S. 3076 |
aktuell vorher | 23.07.2015 | Artikel 8 Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom 17.07.2015 BGBl. I S. 1245 |
aktuell vorher | 29.05.2009 | Artikel 13 Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 BGBl. I S. 1102 |
aktuell | vor 29.05.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 2 KHBV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 KHBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KHBV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 KHBV Anwendungsbereich (vom 23.07.2015)
... Feststellung und Offenlegung die Bilanz nach Anlage 1, die Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 und den Anlagennachweis nach Anlage 3 zu gliedern. Nehmen die Krankenhäuser nach ... Posten ausgewiesen werden müssen und daß in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 die Posten 1 bis 8 und 10 zu dem Posten "Rohergebnis" zusammengefaßt werden ...
§ 4 KHBV Jahresabschluß (vom 01.01.2017)
... Die Bilanz ist nach der Anlage 1, die Gewinn- und Verlustrechnung nach der Anlage 2 , der Anlagennachweis nach der Anlage 3 zu gliedern; im übrigen richten sich Inhalt und Umfang ...
§ 10 KHBV Ordnungswidrigkeiten (vom 12.08.2021)
... a) die Bilanz nicht nach Anlage 1, b) die Gewinn- und Verlustrechnung nicht nach Anlage 2 oder c) den Anlagennachweis nicht nach Anlage 3 gliedert oder ...
§ 11 KHBV Übergangsvorschrift (vom 01.01.2017)
... § 1 Absatz 3, § 10 Nummer 2, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2 ) sowie die Kontenrahmen für die Buchführung in der Fassung des ... nach § 1 Absatz 3 Satz 3 anzuwenden. (3) § 4 Absatz 3 sowie die Anlagen 2 und 4 in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom ...
Anlage 4 KHBV Kontenrahmen für die Buchführung (Kontenklasse 0 - 8) (vom 01.01.2017)
... zuzuordnen. Aufwendungen für fremdes Personal sind den Konten zuzuordnen, die in Anlage 2 in den Klammer- hinweisen unter Nr. 10 Buchstabe b „Aufwendungen für bezogene ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
Artikel 13 BilMoG Änderung sonstigen Bundesrechts
... „G. Passive latente Steuern (KGr. 39)**) ". 4. In der Anlage 2 (Formblatt für die Gewinn- und Verlustrechnung) werden im Posten Nr. 20 Buchstabe a die ...
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1245
Artikel 8 BilRUG Änderung sonstigen Bundesrechts
... § 1 Absatz 3, § 10 Nummer 2, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2 ) sowie die Kontenrahmen für die Buchführung in der Fassung des ... hierauf bezogenen Dokumente nach § 1 Absatz 3 Satz 3 anzuwenden." 5. Anlage 2 Nummer 27 bis 32 wird durch die folgenden Nummern 27 und 28 ersetzt: ...
Zweite Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen
V. v. 21.12.2016 BGBl. I S. 3076
Artikel 2 2. RechVÄndV Änderung der Krankenhaus-Buchführungsverordnung
... wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) § 4 Absatz 3 sowie die Anlagen 2 und 4 in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom ... hierauf bezogenen Dokumente nach § 1 Absatz 3 Satz 3 anzuwenden." 3. Anlage 2 (Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung) wird wie folgt geändert: a) Nach ...
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