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Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern (Krankenhaus-Buchführungsverordnung - KHBV)

neugefasst durch B. v. 24.03.1987 BGBl. I S. 1045; zuletzt geändert durch Artikel 25 Abs. 2 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Geltung ab 15.04.1978; FNA: 2126-9-6 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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§ 1 Anwendungsbereich



(1) 1Die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern regeln sich nach den Vorschriften dieser Verordnung und deren Anlagen, unabhängig davon, ob das Krankenhaus Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist, und unabhängig von der Rechtsform des Krankenhauses. 2Soweit die Absätze 3 und 4 nichts anderes bestimmen, bleiben die Rechnungs- und Buchführungspflichten nach dem Handels- und Steuerrecht sowie nach anderen Vorschriften unberührt.

(2) Diese Verordnung gilt nicht für

1.
die Krankenhäuser, auf die das Krankenhausfinanzierungsgesetz nach seinem § 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 keine Anwendung findet,

2.
die Krankenhäuser, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2, 4 oder 7 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes nicht gefördert werden, es sei denn, daß diese Krankenhäuser auf Grund Landesrechts nach § 5 Abs. 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes gefördert werden, oder

3.
die Bundeswehrkrankenhäuser und die Krankenhäuser der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

(3) 1Krankenhäuser, die Kapitalgesellschaften im Sinne des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs sind, brauchen auch für Zwecke des Handelsrechts bei der Aufstellung, Feststellung und Offenlegung ihres Jahresabschlusses nach dem Handelsgesetzbuch die Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 des Handelsgesetzbuchs nicht anzuwenden. 2Nehmen die Krankenhäuser nach Satz 1 das Wahlrecht nach Satz 1 in Anspruch, so haben sie bei der Aufstellung, Feststellung und Offenlegung die Bilanz nach Anlage 1, die Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 und den Anlagennachweis nach Anlage 3 zu gliedern. 3Nehmen die Krankenhäuser nach Satz 1 das Wahlrecht nach Satz 1 nicht in Anspruch, haben sie außerhalb des handelsrechtlichen Jahresabschlusses zusätzlich gesonderte Dokumente bestehend aus den in Satz 2 näher bezeichneten Unterlagen zu erstellen. 4Die im Anlagennachweis vorgeschriebenen Angaben sind auch für den Posten "Immaterielle Vermögensgegenstände" und jeweils für die Posten des Finanzanlagevermögens zu machen.

(4) Bei Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Absatz 3 Satz 1 für Zwecke des Handelsrechts gelten die Erleichterungen für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 des Handelsgesetzbuchs bei der Aufstellung und Feststellung nicht; bei der Offenlegung nach den §§ 325 bis 328 des Handelsgesetzbuchs dürfen § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 des Handelsgesetzbuchs mit der Maßgabe angewendet werden, daß in der Bilanz nach Anlage 1 und im Anlagennachweis nach Anlage 3 nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten ausgewiesen werden müssen und daß in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 die Posten 1 bis 8 und 10 zu dem Posten "Rohergebnis" zusammengefaßt werden dürfen.




§ 2 Geschäftsjahr



Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 3 Buchführung, Inventar



1Das Krankenhaus führt seine Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung; im übrigen gelten die §§ 238 und 239 des Handelsgesetzbuchs. 2Die Konten sind nach dem Kontenrahmen der Anlage 4 einzurichten, es sei denn, daß durch ein ordnungsmäßiges Überleitungsverfahren die Umschlüsselung auf den Kontenrahmen sichergestellt wird. 3Für das Inventar gelten die §§ 240 und 241 des Handelsgesetzbuchs.


§ 4 Jahresabschluß



(1) 1Der Jahresabschluß des Krankenhauses besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang einschließlich des Anlagennachweises. 2Die Bilanz ist nach der Anlage 1, die Gewinn- und Verlustrechnung nach der Anlage 2, der Anlagennachweis nach der Anlage 3 zu gliedern; im übrigen richten sich Inhalt und Umfang des Jahresabschlusses nach Absatz 3.

(2) Der Jahresabschluß soll innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufgestellt werden.

(3) Für die Aufstellung und den Inhalt des Jahresabschlusses gelten die §§ 242 bis 256a sowie § 264 Absatz 1a und 2, § 265 Abs. 2, 5 und 8, § 268 Abs. 1 und 3, § 270 Abs. 2, die §§ 271, 272, 274, 275 Absatz 4, § 277 Absatz 1 bis 3 Satz 1 und § 284 Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs sowie Artikel 28, 42 bis 44 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch, soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt.




§ 5 Einzelvorschriften zum Jahresabschluß



(1) 1Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, anzusetzen. 2Kann ein Krankenhaus, das erstmals nach den Grundsätzen dieser Verordnung eine Bewertung des Anlagevermögens vornimmt, zum Stichtag der Eröffnungsbilanz die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht ohne unvertretbaren Aufwand ermitteln, so sind den Preisverhältnissen des vermutlichen Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkts entsprechende Erfahrungswerte als Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. 3Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die am 1. Januar 1972 bis auf einen Erinnerungsposten abgeschrieben waren, können mit diesem Restbuchwert angesetzt werden.

(2) Nicht auf dem Krankenhausfinanzierungsgesetz beruhende Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand für Investitionen in aktivierte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind in der Bilanz auf der Passivseite als "Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand", vermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, auszuweisen.

(3) Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz für Investitionen in aktivierte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind in der Bilanz auf der Passivseite als "Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG", vermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, auszuweisen.

(4) 1Sind Fördermittel für Lasten aus Darlehen, die vor Aufnahme des Krankenhauses in den Krankenhausplan für förderungsfähige Investitionskosten des Krankenhauses aufgenommen worden sind, bewilligt worden, ist in Höhe des Teils der jährlichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, der nicht durch den Tilgungsanteil der Fördermittel gedeckt ist, in der Bilanz auf der Aktivseite ein "Ausgleichsposten aus Darlehensförderung" zu bilden. 2Ist der Tilgungsanteil der Fördermittel aus der Darlehensförderung höher als die jährlichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, ist in der Bilanz in Höhe des überschießenden Betrages auf der Passivseite ein "Ausgleichsposten aus Darlehensförderung" zu bilden. 3Für die in § 2 Nr. 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes genannten Ausbildungsstätten gelten Satz 1 und 2 entsprechend.

(5) In Höhe der Abschreibungen auf die aus Eigenmitteln des Krankenhausträgers vor Beginn der Förderung beschafften Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für die ein Ausgleich für die Abnutzung in der Zeit ab Beginn der Förderung verlangt werden kann, ist in der Bilanz auf der Aktivseite ein "Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung" zu bilden.

(6) 1Unter dem Eigenkapital sind bei Krankenhäusern in einer anderen Rechtsform als der Kapitalgesellschaft oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit als "festgesetztes Kapital" die Beträge auszuweisen, die vom Krankenhausträger auf Dauer zur Verfügung gestellt werden. 2Als "Kapitalrücklagen" sind sonstige Einlagen des Krankenhausträgers auszuweisen. 3Für Gewinnrücklagen gilt § 272 Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs entsprechend.


§ 6 Aufbewahrung und Vorlegung von Unterlagen



Für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Aufbewahrungsfristen und die Vorlegung von Unterlagen gelten die §§ 257 und 261 des Handelsgesetzbuchs.


§ 7 (weggefallen)





§ 8 Kosten- und Leistungsrechnung



1Das Krankenhaus hat eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen, die eine betriebsinterne Steuerung sowie eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit erlaubt; sie muß die Ermittlung der pflegesatzfähigen Kosten sowie bis zum Jahr 2016 die Erstellung der Leistungs- und Kalkulationsaufstellung nach den Vorschriften der Bundespflegesatzverordnung in der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung ermöglichen. 2Dazu gehören folgende Mindestanforderungen:

1.
1Das Krankenhaus hat die auf Grund seiner Aufgaben und Struktur erforderlichen Kostenstellen zu bilden. 2Es sollen, sofern hierfür Kosten und Leistungen anfallen, mindestens die Kostenstellen gebildet werden, die sich aus dem Kostenstellenrahmen der Anlage 5 ergeben. 3Bei abweichender Gliederung dieser Kostenstellen soll durch ein ordnungsmäßiges Überleitungsverfahren die Umschlüsselung auf den Kostenstellenrahmen sichergestellt werden.

2.
Die Kosten sind aus der Buchführung nachprüfbar herzuleiten.

3.
Die Kosten und Leistungen sind verursachungsgerecht nach Kostenstellen zu erfassen; sie sind darüber hinaus den anfordernden Kostenstellen zuzuordnen, soweit dies für die in Satz 1 genannten Zwecke erforderlich ist.




§ 9 Befreiungsvorschrift



1Ein Krankenhaus mit bis zu 100 Betten oder mit nur einer bettenführenden Abteilung kann von den Pflichten nach § 8 befreit werden, soweit die mit diesen Pflichten verbundenen Kosten in keinem angemessenen Verhältnis zu dem erreichbaren Nutzen stehen und die in § 8 Satz 1 genannten Zwecke auf andere Weise erreicht werden können. 2Über die Befreiung entscheidet auf Antrag des Krankenhauses die zuständige Landesbehörde; dabei sind einvernehmliche Regelungen mit den in § 18 Absatz 1 Satz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes genannten Beteiligten anzustreben.




§ 10 Ordnungswidrigkeiten



Ordnungswidrig im Sinne des § 334 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 des Handelsgesetzbuchs handelt, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats eines Krankenhauses, das Kapitalgesellschaft ist, bei der Aufstellung oder Feststellung eines Jahresabschlusses

1.
entgegen § 1 Abs. 3 Satz 2

a)
die Bilanz nicht nach Anlage 1,

b)
die Gewinn- und Verlustrechnung nicht nach Anlage 2 oder

c)
den Anlagennachweis nicht nach Anlage 3

gliedert oder

2.
entgegen § 1 Abs. 3 Satz 4 die dort bezeichneten zusätzlichen Angaben im Anlagennachweis nicht, nicht in der vorgeschriebenen Form oder nicht mit dem vorgeschriebenen Inhalt macht.




§ 11 Übergangsvorschrift



(1) 1§ 279 des Handelsgesetzbuchs ist letztmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der für ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das vor dem 1. Januar 2010 beginnt. 2Die Anlagen 1 und 4 mit den Änderungen, die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) und durch Artikel 1 Nummer 3 und 4 der Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 9. Juni 2011 (BGBl. I S. 1041) erfolgt sind, sind erstmals auf Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2009, im Fall des Artikels 66 Absatz 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch nach dem 31. Dezember 2008 beginnen. 3Die Anlagen 1 und 4 in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung sind letztmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der für ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das vor dem 1. Januar 2010 beginnt. 4Soweit im Übrigen in dieser Verordnung auf Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) verwiesen wird, gelten die in den Artikeln 66 und 67 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch enthaltenen Übergangsregelungen entsprechend. 5Artikel 66 Abs. 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch gilt entsprechend.

(2) § 1 Absatz 3, § 10 Nummer 2, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) sowie die Kontenrahmen für die Buchführung in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245) sind erstmals auf den Jahresabschluss für das nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahr und die gegebenenfalls hierauf bezogenen Dokumente nach § 1 Absatz 3 Satz 3 anzuwenden.

(3) § 4 Absatz 3 sowie die Anlagen 2 und 4 in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 21. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3076) sind erstmals auf den Jahresabschluss für das nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahr und die gegebenenfalls hierauf bezogenen Dokumente nach § 1 Absatz 3 Satz 3 anzuwenden.




§ 12 (weggefallen)







§ 13 (Inkrafttreten)





Anlage 1 Gliederung der Bilanz *)



Aktivseite   
A.Anlagevermögen:  
 I. Immaterielle Vermögensgegenstände  
 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte (KUGr. 0901)
  
 2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
(KUGr. 0902)
  
 3. Geschäfts- oder Firmenwert (KUGr. 0903)  
 4. geleistete Anzahlungen (KUGr. 091)  
 II. Sachanlagen:  
 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebs-
bauten auf fremden Grundstücken (KGr. 01;
KUGr. 050, 053)
  
 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten einschließlich der Wohn-
bauten auf fremden Grundstücken (KGr. 03,
KUGr. 052; KUGr. 053, soweit nicht unter 1.)
  
 3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
ohne Bauten (KGr. 04)
  
 4. technische Anlagen (KGr. 06)   
 5. Einrichtungen und Ausstattungen (KGr. 07)   
 6. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
(KGr. 08)
  
 III. Finanzanlagen:  
 1. Anteile an verbundenen Unternehmen
(KUGr. 092) **)
  
 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
(KUGr. 093) **)
  
 3. Beteiligungen (KUGr. 094)   
 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht (KUGr. 095) **)
  
 5. Wertpapiere des Anlagevermögens
(KUGr. 096)
  
 6. sonstige Finanzanlagen (KUGr. 097),
davon bei Gesellschaftern bzw. dem Kranken-
hausträger
  
B.Umlaufvermögen:  
 I. Vorräte:  
 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (KUGr. 100-105)   
 2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
(KUGr. 106)
  
 3. fertige Erzeugnisse und Waren (KUGr. 107)   
 4. geleistete Anzahlungen (KGr. 11)   
 II. Forderungen und sonstige Vermögens-
gegenstände:
  
 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(KGr. 12),
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr
  
 2. Forderungen an Gesellschafter bzw. den Kran-
kenhausträger (KUGr. 160),
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr
  
 3. Forderungen nach dem Krankenhausfinanzie-
rungsrecht (KGr. 15),
davon nach der BPflV
(KUGr. 151),
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr
  
 4. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
(KUGr. 161) **),
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr
  
 5. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht
(KUGr. 162) **),
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr
  
6.Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital (KUGr. 164) **)   ...
 7. sonstige Vermögensgegenstände (KUGr. 163),
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr
  
 III. Wertpapiere des Umlaufvermögens (KGr. 14), ...
davon Anteile an verbundenen Unternehmen
(KUGr. 140) **)
  
 IV. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und
Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
(KGr. 13)
  
C.Ausgleichsposten nach dem KHG:   
 1. Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
(KUGr. 180)
  
 2. Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung
(KUGr. 181)
  
D.Rechnungsabgrenzungsposten:  
 1. Disagio (KUGr. 170)   
 2. andere Abgrenzungsposten (KUGr. 171)   
E.Aktive latente Steuern (KGr. 19)**)   
F.Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung   
G.Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   
   .......................


Passivseite
  
A.Eigenkapital:  
 1. Eingefordertes Kapital (KUGr. 2003)   
 Gezeichnetes Kapital (KUGr. 2001) ... 
 abzüglich nicht eingeforderter ausstehender Einlagen (KUGr. 2002) ... ...
 2. Kapitalrücklagen (KUGr. 201)   
 3. Gewinnrücklagen (KUGr. 202)   
 4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (KUGr. 203)   
 5. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag (KUGr. 204)   
B.Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung
des Sachanlagevermögens:
  
 1. Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG
(KGr. 22)
  
 2. Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen
der öffentlichen Hand (KGr. 23)
  
 3. Sonderposten aus Zuwendungen Dritter (KGr. 21)   
C.Rückstellungen:  
 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Ver-
pflichtungen (KGr. 27)
  
 2. Steuerrückstellungen (KUGr. 280)   
 3. sonstige Rückstellungen (KUGr. 281)   
D.Verbindlichkeiten:  
 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
(KGr. 34),
davon gefördert nach dem
KHG,
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
  
 2. erhaltene Anzahlungen (KGr. 36),
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
  
 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun-
gen (KGr. 32),
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
  
 4. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener
Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
(KGr. 33),
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
  
 5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bzw. dem Krankenhausträger (KUGr. 370),
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
  
 6. Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinan-
zierungsrecht (KGr. 35),
davon nach der BPflV
(KUGr. 351),
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
  
 7. Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen
zur Finanzierung des Anlagevermögens
(KUGr. 371),
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
  
 8. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unter-
nehmen (KUGr. 372) **),
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
  
 9. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
(KUGr. 373) **),
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
  
 10. sonstige Verbindlichkeiten (KUGr. 374),
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
....................... 
E.Ausgleichsposten aus Darlehensförderung (KGr. 24)   
F.Rechnungsabgrenzungsposten (KGr. 38)   
G.Passive latente Steuern (KGr. 39)**)   
   .......................


Haftungsverhältnisse: ...



---
*)
Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Bilanz.
**)
Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.




Anlage 2 Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung *)



1.Erlöse aus Krankenhausleistungen
(KGr. 40)
  
2.Erlöse aus Wahlleistungen (KGr. 41)   
3.Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhau-
ses (KGr. 42)
  
4.Nutzungsentgelte der Ärzte (KGr. 43)   
4a.Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs (KGr. 44, 45, 57, 58; KUGr. 591), soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten   
davon aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre (KGr. 58)   
5.Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an ferti-
gen und unfertigen Erzeugnissen/unfertigen Leistun-
gen (KUGr. 550 u. 551)
  
6.andere aktivierte Eigenleistungen (KUGr. 552)   
7.Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand,
soweit nicht unter Nr. 11 (KUGr. 472)
  
8.Sonstige betriebliche Erträge (KUGr. 473, 520; KGr. 54; KUGr. 592)   
9.Personalaufwand  
 a) Löhne und Gehälter (KGr. 60, 64)   
 b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Alters-
versorgung und für Unterstützung (KGr. 61-63),
davon für Altersversorgung
(KGr. 62)
 

10.Materialaufwand  
 a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
(KUGr. 650; KGr. 66 ohne Kto. 6601, 6609, 6616 und
6618; KGr. 67; KUGr. 680; KGr. 71)
  
 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
(KUGr. 651 Kto. 6601, 6609, 6616 und 6618; KUGr. 681)
  

Zwischenergebnis
  
11.Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung von In-
vestitionen (KGr. 46; KUGr. 470, 471),
davon Fördermittel nach dem
KHG (KGr. 46)
  
12.Erträge aus der Einstellung von Ausgleichsposten aus
Darlehensförderung und für Eigenmittelförderung
(KGr. 48)
  
13.Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Ver-
bindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund sonsti-
ger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlage-
vermögens (KUGr. 490-491)
  
14.Erträge aus der Auflösung des Ausgleichspostens für
Darlehensförderung (KUGr. 492)
  
15.Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/
Verbindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund son-
stiger Zuwendungen zur Finanzierung des
Anlagevermögens (KUGr. 752, 754, 755)
  
16.Aufwendungen aus der Zuführung zu Ausgleichs-
posten aus Darlehensförderung (KUGr. 753)
  
17.Aufwendungen für die nach dem KHG geförderte
Nutzung von Anlagegegenständen (KGr. 77)
  
18.Aufwendungen für nach dem KHG geförderte, nicht
aktivierungsfähige Maßnahmen (KUGr. 721)
  
19.Aufwendungen aus der Auflösung der Ausgleichs-
posten aus Darlehensförderung und für Eigenmittel-
f örderung (KUGr. 750, 751)
 

20.Abschreibungen  
 a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
(KUGr. 760, 761)
  
 b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermö-
gens, soweit diese die im Krankenhaus üblichen
Abschreibungen überschreiten (KUGr. 765)
  
21.sonstige betriebliche Aufwendungen
(KGr. 69, 70; KUGr. 720, 731, 732, 763, 764, 781, 782,
790, 791, 793, 794),
davon aus Ausgleichsbeträgen für frühere
Geschäftsjahre (KUGr. 790)
  
Zwischenergebnis   
22.Erträge aus Beteiligungen (KUGr. 500, 521),
davon aus verbundenen Unternehmen
(Kto. 5000) **)
  
23.Erträge aus anderen Wertpapieren und aus Auslei-
hungen des Finanzanlagevermögens (KUGr. 501, 521),
davon aus verbundenen Unternehmen
(Kto. 5010, 5210) **)
  
24.sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (KGr. 51),
davon aus verbundenen Unternehmen
(KUGr. 510) **)
  
25.Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wert-
papiere des Umlaufvermögens (KUGr. 762)
  
26.Zinsen und ähnliche Aufwendungen (KGr. 74),
davon für Betriebsmittelkredite
(KUGr. 740),
davon an verbundene Unternehmen
(KUGr. 741) **)
  
27. Steuern (KUGr. 730)   
davon vom Einkommen und vom
Ertrag
  
28.Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ................


---
*)
Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Bilanz.
**)
Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.




Anlage 3 Anlagennachweis


Anlage 3 wird in 3 Vorschriften zitiert

Bilanzposten:
B.II. Sachanlagen
Entwicklung der Anschaffungswerte Entwicklung der Abschreibungen Rest-
buch-
werte
(Stand
31. 12.)
Anfangs-
stand
ZugangUm-
buchungen
AbgangEndstandAnfangs-
stand
Abschrei-
bungen des
Geschäfts-
jahres
Um-
buchungen
Zuschrei-
bungen des
Geschäfts-
jahres
Entnahme
für
Abgänge
Endstand
EuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuroEuro
12345678910111213
1. Grundstücke und
grundstücksgleiche
Rechte mit Betriebs-
bauten einschließ-
lich der Betriebs-
bauten auf fremden
Grundstücken
            
2. Grundstücke und
grundstücksgleiche
Rechte mit Wohn-
bauten einschließlich
der Wohnbauten auf
fremden Grundstücken
            
3. Grundstücke und
grundstücksgleiche
Rechte ohne Bauten
            
4. technische Anlagen             
5. Einrichtungen und
Ausstattungen
            
6. geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau
            



Anlage 4 Kontenrahmen für die Buchführung (Kontenklasse 0 - 8)



Kontenklasse 0: Ausstehende Einlagen und Anlagevermögen
01Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten
010Bebaute Grundstücke
011Betriebsbauten
012Außenanlagen
02frei
03Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten
030Bebaute Grundstücke
031Wohnbauten
032Außenanlagen
04Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten

05Bauten auf fremden Grundstücken
050Betriebsbauten
051frei
052Wohnbauten
053Außenanlagen
06Technische Anlagen
060in Betriebsbauten
061frei
062in Wohnbauten
063in Außenanlagen
07Einrichtungen und Ausstattungen
070in Betriebsbauten
071frei
072in Wohnbauten
076Gebrauchsgüter
0761Wiederbeschaffte, geringwertige Gebrauchsgüter (mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten
ohne Umsatzsteuer von mehr als 51 bis zu 410 Euro)
0762Wiederbeschaffte Gebrauchsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer
von mehr als 410 Euro
077Festwerte in Betriebsbauten
078frei
079Festwerte in Wohnbauten
08Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen
080Betriebsbauten
081frei
082Wohnbauten
09Immaterielle Vermögensgegenstände, Beteiligungen und andere Finanzanlagen
090Immaterielle Vermögensgegenstände
0901Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte
0902entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und
Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten
und Werten
0903Geschäfts- oder Firmenwert
091geleistete Anzahlungen
092Anteile an verbundenen Unternehmen *)
093Ausleihungen an verbundene Unternehmen *)
094Beteiligungen
095Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht *)
096Wertpapiere des Anlagevermögens
097Sonstige Finanzanlagen
Kontenklasse 1: Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzung

10Vorräte
100Vorräte an Lebensmitteln
101Vorräte des medizinischen Bedarfs
102Vorräte an Betriebsstoffen
103Vorräte des Wirtschaftsbedarfs
104Vorräte des Verwaltungsbedarfs
105Sonstige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
106Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
107Fertige Erzeugnisse, Waren
11Geleistete Anzahlungen
(soweit nicht in Kontengruppe 08 auszuweisen)
12Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
13Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
14Wertpapiere des Umlaufvermögens
140Anteile an verbundenen Unternehmen *)

15Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht
150Forderungen nach dem KHG
151Forderungen nach der Bundespflegesatzverordnung
16Sonstige Vermögensgegenstände
160Forderungen an Gesellschafter bzw. den Krankenhausträger
161Forderungen gegen verbundene Unternehmen *)
162Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht *)
163Andere sonstige Vermögensgegenstände
164Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital
17Rechnungsabgrenzung
170Disagio
171Andere Abgrenzungsposten
18Ausgleichsposten nach dem KHG
180Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
181Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung
19Aktive latente Steuern, Aktiver Unterschiedsbetrag
aus der Vermögensverrechnung
190Aktive latente Steuern
191Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung
Kontenklasse 2: Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen

20Eigenkapital
200Gezeichnetes/festgesetztes Kapital
2001Gezeichnetes Kapital/festgesetztes Kapital
2002Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen
2003Eingefordertes Kapital
201Kapitalrücklagen
202Gewinnrücklagen
203Gewinnvortrag/Verlustvortrag
204Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag
21Sonderposten aus Zuwendungen Dritter
22Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG
23Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand
24Ausgleichsposten aus Darlehensförderung

27Pensionsrückstellungen
28Andere Rückstellungen
280Steuerrückstellungen
281Sonstige Rückstellungen
29frei
Kontenklasse 3: Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzung

30frei für spätere Entwicklungen
31frei für spätere Entwicklungen
32Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
33Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
34Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

35Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht
350Verbindlichkeiten nach dem KHG
351Verbindlichkeiten nach der Bundespflegesatzverordnung
36Erhaltene Anzahlungen
37Sonstige Verbindlichkeiten
370Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bzw. dem Krankenhausträger
371Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens
372Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen *)
373Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht *)
374Andere sonstige Verbindlichkeiten
38Rechnungsabgrenzung
39Passive latente Steuern
Kontenklasse 4: Betriebliche Erträge

40Erlöse aus Krankenhausleistungen
400Erlöse aus tagesgleichen Pflegesätzen
4001Erlöse aus Basispflegesatz, vollstationär
4002Erlöse aus Basispflegesatz, teilstationär
4003Erlöse aus Abteilungspflegesätzen, vollstationär
4004Erlöse aus Abteilungspflegesätzen, teilstationär
4005Erlöse aus Pflegesätzen für besondere Einrichtungen, vollstationär
4006
Erlöse aus Pflegesätzen für besondere Einrichtungen, teilstationär
401Erlöse aus Fallpauschalen und Sonderentgelten
4010Erlöse aus Fallpauschalen
4011Erlöse aus Sonderentgelten
402Erlöse aus vor- und nachstationärer Behandlung
4020Erlöse aus vorstat. Behandlung nach § 115a SGB V
4021Erlöse aus nachstat. Behandlung nach § 115a SGB V
403Erlöse aus Ausbildungskostenumlage
404Ausgleichsbeträge nach BPflV
405Zuschlag nach § 18b KHG
41Erlöse aus Wahlleistungen
410Erlöse aus wahlärztlichen Leistungen
411Erlöse aus gesondert berechneter Unterkunft
413Erlöse aus sonstigen nichtärztlichen Wahlleistungen
42Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses
420Erlöse aus Krankenhausambulanzen
421Erlöse aus Chefarztambulanzen einschl. Sachkosten
422Erlöse aus ambulanten Operationen nach § 115b SGB V
43Nutzungsentgelte (Kostenerstattung und Vorteilsausgleich) und sonstige Abgaben der Ärzte
430Nutzungsentgelte für wahlärztliche Leistungen
431Nutzungsentgelte für von Ärzten berechnete ambulante ärztliche Leistungen
433Nutzungsentgelte der Belegärzte
434Nutzungsentgelte für Gutachtertätigkeit u. ä.
435Nutzungsentgelte für die anteilige Abschreibung medizinisch-technischer Großgeräte
44Rückvergütungen, Vergütungen und Sachbezüge
440Erstattungen des Personals für freie Station
441Erstattungen des Personals für Unterkunft
442Erstattungen des Personals für Verpflegung
443Erstattungen des Personals für sonstige Leistungen

45Erträge aus Hilfs- und Nebenbetrieben, Notarztdienst
450aus Hilfsbetrieben
451aus Nebenbetrieben
452aus der Bereitstellung von Krankenhausärzten für den Notarztdienst
46Erträge aus Fördermitteln nach dem KHG
460Fördermittel, die zu passivieren sind
461Sonstige Fördermittel
47Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand sowie Zuwendungen Dritter
470Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Finanzierung von Investitionen (soweit nicht
unter 46)
471Zuwendungen Dritter zur Finanzierung von Investitionen
472Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Finanzierung laufender Aufwendungen
473Zuwendungen Dritter zur Finanzierung laufender Aufwendungen
48Erträge aus der Einstellung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung und für Eigenmittel-
förderung
49Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, Verbindlichkeiten nach dem KHG und Ausgleichs-
posten aus Darlehensförderung
490aus der Auflösung von Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG, zweckentsprechend verwendet
491aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand
492aus der Auflösung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
Kontenklasse 5: Andere Erträge

50Erträge aus Beteiligungen und anderen Finanzanlagen
500Erträge aus Beteiligungen
5000Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen *)
501Erträge aus anderen Finanzanlagen
5010Erträge aus anderen Finanzanlagen in verbundenen Unternehmen *)
51Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
510Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge aus verbundenen Unternehmen *)
52Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen
zu Gegenständen des Anlagevermögens
520Sachanlagevermögen
521Finanzanlagevermögen
5210Finanzanlagen in verbundenen Unternehmen *)
53frei
54Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen

55Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen
550Bestandsveränderungen der fertigen und unfertigen Erzeugnisse
551Bestandsveränderungen der unfertigen Leistungen
552Andere aktivierte Eigenleistungen
56frei
57Sonstige Erträge
58Erträge aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre
59Übrige Erträge
590(gestrichen)
591Periodenfremde Erträge
592Spenden und ähnliche Zuwendungen
Kontenklasse 6: Aufwendungen

60Löhne und Gehälter
6000Ärztlicher Dienst
6001Pflegedienst
6002Medizinisch-technischer Dienst
6003Funktionsdienst
6004Klinisches Hauspersonal
6005Wirtschafts- und Versorgungsdienst
6006Technischer Dienst
6007Verwaltungsdienst
6008Sonderdienste
6010Personal der Ausbildungsstätten
6011Sonstiges Personal
6012Nicht zurechenbare Personalkosten
61Gesetzliche Sozialabgaben
(Aufteilung wie 6000-6012)
62Aufwendungen für Altersversorgung
(Aufteilung wie 6000-6012)
63Aufwendungen für Beihilfen und Unterstützungen
(Aufteilung wie 6000-6012)
64Sonstige Personalaufwendungen
(Aufteilung wie 6000-6012)

65Lebensmittel und bezogene Leistungen
650Lebensmittel
651Bezogene Leistungen
66Medizinischer Bedarf
6600Arzneimittel (außer Implantate und Dialysebedarf)
6601Kosten der Lieferapotheke
6602Blut, Blutkonserven und Blutplasma
6603Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel
6604Ärztliches und pflegerisches Verbrauchsmaterial, Instrumente
6606Narkose- und sonstiger OP-Bedarf
6607Bedarf für Röntgen- und Nuklearmedizin
6608Laborbedarf
6609Untersuchungen in fremden Instituten
6610Bedarf für EKG, EEG, Sonographie
6611Bedarf der physikalischen Therapie
6612Apothekenbedarf, Desinfektionsmaterial
6613Implantate
6614Transplantate
6615Dialysebedarf
6616Kosten für Krankentransporte (soweit nicht Durchlaufposten)
6617Sonstiger medizinischer Bedarf
6618Honorare für nicht im Krankenhaus angestellte Ärzte
67Wasser, Energie, Brennstoffe
68Wirtschaftsbedarf
680Materialaufwendungen
681Bezogene Leistungen
69Verwaltungsbedarf
Kontenklasse 7: Aufwendungen

70Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen
700Zentraler Verwaltungsdienst
701Zentraler Gemeinschaftsdienst
71Wiederbeschaffte Gebrauchsgüter (soweit Festwerte gebildet wurden)
72Instandhaltung
720Pflegesatzfähige Instandhaltung
7200Instandhaltung im Sinne des § 17 Abs. 4b Satz 2 KHG, soweit nicht gefördert
7201Instandhaltung Medizintechnik
7202Instandhaltung Sonstiges
721Nicht aktivierungsfähige, nach dem KHG geförderte Maßnahmen
73Steuern, Abgaben, Versicherungen
730Steuern
731Sonstige Abgaben
732Versicherungen
74Zinsen und ähnliche Aufwendungen
740Zinsen und ähnliche Aufwendungen für Betriebsmittelkredite
741Zinsen und ähnliche Aufwendungen an verbundene Unternehmen
742Zinsen und ähnliche Aufwendungen für sonstiges Fremdkapital

75Auflösung von Ausgleichsposten und Zuführungen der Fördermittel nach dem KHG zu Sonder-
posten oder Verbindlichkeiten
750Auflösung des Ausgleichspostens aus Darlehensförderung
751Auflösung des Ausgleichspostens für Eigenmittelförderung
752Zuführungen der Fördermittel nach dem KHG zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten
753Zuführung zu Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
754Zuführung von Zuweisungen oder Zuschüssen der öffentlichen Hand zu Sonderposten oder
Verbindlichkeiten (soweit nicht unter KUGr. 752)
755Zuführung der Nutzungsentgelte aus anteiligen Abschreibungen medizinisch-technischer Groß-
geräte zu Verbindlichkeiten nach dem KHG
76Abschreibungen
760Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
761Abschreibungen auf Sachanlagen
7610Abschreibungen auf wiederbeschaffte Gebrauchsgüter
762Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
763Abschreibungen auf Forderungen
764Abschreibungen auf sonstige Vermögensgegenstände
765Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Kranken-
haus üblichen Abschreibungen überschreiten
77Aufwendungen für die Nutzung von Anlagegütern nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 KHG
78Sonstige Aufwendungen
780
(gestrichen)
781Sachaufwand der Ausbildungsstätten
782Sonstiges
7821Aufwendungen aus Ausbildungsstätten-Umlage nach § 15 Abs. 3 BPflV
79Übrige Aufwendungen
790Aufwendungen aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre
791Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens
792(gestrichen)
793Periodenfremde Aufwendungen
794Spenden und ähnliche Aufwendungen
Kontenklasse 8:

80frei
81frei
82frei
83frei
84frei

85Eröffnungs- und Abschlußkonten
86Abgrenzung der Erträge, die nicht in die Kostenrechnung eingehen
87Abgrenzung der Aufwendungen, die nicht in die Kostenrechnung eingehen
88Kalkulatorische Kosten
89frei

---
*)
Nur für Kapitalgesellschaften.

Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen
Konten-
gruppe,
-untergruppe
bzw. Konto
 
03
und 052
Hier sind Wohnbauten zuzuordnen, die für den Krankenhausbetrieb nicht unerläßlich notwendig
sind und deshalb nach dem KHG nicht gefördert werden. Sie müssen gegenüber Kontengruppe 01
und 050 ausreichend abgegrenzt werden.
150Die Fördermittel sind mit Eingang des entsprechenden Bewilligungsbescheides als Forderung in
Kontengruppe 15 mit Gegenbuchung im Ertrag, Kontengruppe 46, zu buchen. Zur Neutralisierung
im Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres werden
a) die für die Anschaffung von aktivierten Anlagegütern zweckentsprechend verwendeten Förder-
mittel bei Kontenuntergruppe 752 als Aufwendungen gebucht und mit der Gegenbuchung bei
Kontengruppe 22 in die Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG eingestellt; soweit über
die als Forderungen aktivierten Fördermittel durch Vorfinanzierung verfügt wurde, ist der
entsprechende Betrag ebenfalls als Sonderposten einzustellen;
b) die noch nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermittel bei Kontenuntergruppe 752 als
Aufwendungen gebucht und mit der Gegenbuchung bei Kontenuntergruppe 350 als Verbindlich-
keiten behandelt.
200Bei einem nicht in der Rechtsform der
Kapitalgesellschaft geführten Krankenhaus ist das Konto im
Einklang mit § 5 Absatz 6 entsprechend anzupassen.
60Vergütungen für Überstunden, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, Zuschläge, Zulagen,
Sachbezüge für freie Station, Mutterhausabgaben und Gestellungsgelder sind der Konten-
gruppe 60 „Löhne und Gehälter zuzuordnen.
Aufwendungen für fremdes Personal sind den Konten zuzuordnen, die in Anlage 2 in den Klammer-
hinweisen unter Nr. 10 Buchstabe b „Aufwendungen für bezogene Leistungen" oder unter Nr. 20
„sonstige betriebliche Aufwendungen" genannt sind.
Kosten für Fremdleistungen sind als Sachkosten bei der Kontengruppe 70 zu buchen.
6000Vergütung an alle Ärzte. Vergütung an Ärzte im Praktikum, soweit diese auf die Besetzung im Ärzt-
lichen Dienst angerechnet werden. An fremde Ärzte gezahlte Honorare sind dem Konto 6618 zuzuordnen.
6001Vergütung an die Pflegedienstleitung und an Pflege- und Pflegehilfspersonal im stationären Bereich (Dienst am
Krankenbett). Dazu gehören auch Pflegekräfte in Intensivpflege- und -behandlungseinheiten sowie Dialyse-
stationen, ferner Vergütungen an Schüler und Stationssekretärinnen, soweit diese auf die Besetzung der
Stationen mit Pflegepersonal angerechnet werden (siehe auch Konto 6011 „Sonstiges Personal").
Vergütungen für Pflegepersonal, das im medizinisch-technischen Dienst, Funktionsdienst, Wirt-
schafts- und Versorgungsdienst oder Verwaltungsdienst eingesetzt wird, sind auf die entsprechen-
den Konten (6002, 6003, 6005 und 6007) zu buchen.
6002Vergütungen an
Apothekenpersonal (Apotheker, pharmazeutisch-technische Assistentinnen, Apotheken-
helferinnen, Laborantinnen, Dispensierschwestern)
Arzthelfer
Audiometristen
Bio-Ingenieure
Chemiker
Chemotechniker
Cytologieassistenten
Diätassistenten
EEG-Assistenten
Gesundheitsingenieure
Kardiotechniker
Krankengymnasten
Krankenhausingenieure
Laboranten
Logopäden
Masseure
Masseure und medizinische Bademeister
Medizinphysiker
Medizinisch-technische Assistenten
Medizinisch-technische Gehilfen
Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten
Medizinisch-technische Radiologieassistenten
Orthoptisten
Personal für die medizinische Dokumentation
Physiker
Physikalisch-technische Assistenten
Psychagogen
Psychologen
Nichtärztliche Psychotherapeuten
Schreibkräfte im ärztlichen und medizinisch-technischen Bereich
Sonstige Kräfte im medizinisch-technischen Bereich
Sozialarbeiter
Tierpfleger und Sektionsgehilfen
Zahnärztliche Helferinnen
sowie vergleichbares medizinisch-technisches Personal
Zum medizinisch-technischen Behandlungsbereich gehören:
Apotheken, Laboratorien einschließlich Stationslaboratorien, Röntgen-, EKG-, EEG-, EMG-,
Grundumsatzabteilungen, Bäder- und Massageabteilungen, elektrophysikalische Abteilungen,
Sehschulen, Sprachschulen, Körperprüfabteilungen usw.
6003Vergütungen an
Krankenpflegepersonal für Operationsdienst
Krankenpflegepersonal für Anästhesie
Hebammen und Entbindungspfleger; an fremde Hebammen und Entbindungspfleger gezahlte
Honorare sind dem Konto 6617 zuzuordnen
Krankenpflegepersonal in der Ambulanz
Krankenpflegepersonal in Polikliniken
Krankenpflegepersonal im Bluttransfusionsdienst
Krankenpflegepersonal in der Funktionsdiagnostik
Krankenpflegepersonal in der Endoskopie
Kindergärtnerinnen, soweit zur Betreuung kranker Kinder eingesetzt
Krankentransportdienst
Beschäftigungstherapeuten (einschließlich Arbeitstherapeuten)
Personal der Zentralsterilisation
6004Vergütungen an
Haus- und Reinigungspersonal der Kliniken und Stationen
6005Vergütung an Personal, das in folgenden Bereichen bzw. mit folgenden Funktionen eingesetzt wird:
Desinfektion
Handwerker (soweit nicht in Konto 6006)
Hausmeister
Hof- und Gartenarbeiter
Hol- und Bringedienste
Küchen und Diätküchen (einschließlich Ernährungsberaterinnen)
Lager
Reinigungsdienst, ausgenommen klinisches Hauspersonal
Transportdienst (nicht Krankentransportdienst, siehe Konto 6003)
Wäscherei und Nähstube
Wirtschaftsbetriebe (z. B. Metzgereien, Schweinemästereien, Gärtnereien, Ökonomien)
Zentrale Bettenaufbereitung
Personal, das mit Verwaltungsarbeit beschäftigt ist, muß bei Konto 6007 ausgewiesen werden.
6006Vergütungen an Personal, das in folgenden Bereichen bzw. mit folgenden Funktionen eingesetzt
wird:
Betriebsingenieure
Einrichtungen zur Versorgung mit Heizwärme, Warm- und Kaltwasser, Frischluft, medizinischen
Gasen, Strom
Technische Betriebsassistenten
Technische Servicezentren
Technische Zentralen
Instandhaltung, z. B. Maler, Tapezierer und sonstige Handwerker
6007Vergütungen für das Personal der engeren und weiteren Verwaltung, der Registratur, ferner der
technischen Verwaltung, soweit nicht bei Konto 6006 (z. B. Betriebsingenieur) erfaßt, z. B.
Aufnahme- und Pflegekostenabteilung
Bewachungspersonal
Botendienste (Postdienst)
Büchereien
Einkaufsabteilung
Inventar- und Lagerverwaltung
Kasse und Buchhaltung (einschließlich Nebenbuchhaltung)
Personalverwaltung
Pförtner
Planungsabteilung
Registratur
Statistische Abteilung
Technische Verwaltung, soweit nicht bei Konto 6006 erfaßt
Telefonisten und Personal zur Bedienung zentraler Rufanlagen
Verwaltungsleitung
Verwaltungsschreibkräfte
Wirtschaftsabteilung
6008Vergütungen an
Oberinnen
Hausschwestern
Heimschwestern
Schwestern in der Schwesternverwaltung
Seelsorger
Krankenhausfürsorger
Mitarbeiter, die zur Betreuung des Personals und der Personalkinder eingesetzt sind
6010Vergütungen für Lehrkräfte, die für diese Tätigkeit einen Arbeits- oder Dienstvertrag haben
(evtl. anteilig). Sonstige Entschädigungen, z. B. Honorare für nebenamtliche Lehrtätigkeit von
Krankenhausmitarbeitern oder Honorare nicht fest eingestellter Lehrkräfte, sind dem Sachaufwand
der Ausbildungsstätten (KUGr. 781) zuzuordnen.
6011Vergütungen für
Famuli
Schülerinnen (Schüler), soweit diese auf die Besetzung der Stationen mit Pflegepersonal nicht
angerechnet werden
Vorschülerinnen
Praktikantinnen und Praktikanten jeglicher Art, soweit nicht auf den Stellenplan einzelner Dienstarten angerechnet
Taschengelder und ähnliche Zuwendungen
61(Aufteilung wie 6000-6012)
Hier sind die Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die
Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zu buchen. In ihrer Höhe gesetzlich festgelegte Arbeit-
nehmeranteile, die ganz oder teilweise vom Arbeitgeber übernommen werden, sind als Löhne und
Gehälter zu behandeln.
62(Aufteilung wie 6000-6012)
Hier sind nur die Aufwendungen für Altersversorgung, und zwar Beiträge zu Ruhegehalts- und
Zusatzversorgungskassen sowie anderen Versorgungseinrichtungen, ferner Ruhegehälter für
ehemalige Mitarbeiter des Krankenhauses zu buchen. Alle übrigen freiwilligen Sozialleistungen
gehören - soweit es nicht Beihilfen und Unterstützungen sind - zu den sonstigen Personal-
aufwendungen.
63(Aufteilung wie 6000-6012)
64(Aufteilung wie 6000-6012)
Sonstige Personalaufwendungen, wie Erstattungen von Fahrtkosten zum Arbeitsplatz und frei-
willige soziale Leistungen an die Mitarbeiter (freiwillige Weihnachtsgeschenke, Jubiläums-
geschenke und -zuwendungen, Zuschuß zum Mittagessen).
6618Honorare für nicht am Krankenhaus angestellte Ärzte sind in der Gewinn- und Verlustrechnung
der Nr. 10 Buchstabe b zuzuordnen. Im Kosten- und Leistungsnachweis werden diese Auf-
wendungen unter dem „sonstigen medizinischen Bedarf" ausgewiesen.





Anlage 5 Kostenstellenrahmen für die Kosten- und Leistungsrechnung


Anlage 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

90Gemeinsame Kostenstellen
900Gebäude einschließlich Grundstück und Außenanlagen
901Leitung und Verwaltung des Krankenhauses
902Werkstätten
903Nebenbetriebe
904Personaleinrichtungen (für den Betrieb des Krankenhauses unerläßlich)
905Aus-, Fort- und Weiterbildung
906Sozialdienst, Patientenbetreuung
907frei
908frei
909frei
91Versorgungseinrichtungen
910Speisenversorgung
911Wäscheversorgung
912Zentraler Reinigungsdienst
913Versorgung mit Energie, Wasser, Brennstoffen
914Innerbetriebliche Transporte
915frei
916frei
917Apotheke/Arzneimittelausgabestelle (ohne Herstellung)
918Zentrale Sterilisation
919frei
92Medizinische Institutionen
920Röntgendiagnostik und -therapie
921Nukleardiagnostik und -therapie
922Laboratorien
923Funktionsdiagnostik
924Sonstige diagnostische Einrichtungen
925Anästhesie, OP-Einrichtungen und Kreißzimmer
926Physikalische Therapie
927Sonstige therapeutische Einrichtungen
928Pathologie
929Ambulanzen
93-95Pflegefachbereiche - Normalpflege
930Allgemeine Kostenstelle
931Allgemeine Innere Medizin
932Geriatrie
933Kardiologie
934Allgemeine Nephrologie
935Hämodialyse/künstliche Niere (alternativ 962)
936Gastroenterologie
937Pädiatrie
938Kinderkardiologie
939Infektion
940Lungen- und Bronchialheilkunde
941Allgemeine Chirurgie
942Unfallchirurgie
943Kinderchirurgie
944Endoprothetik
945Gefäßchirurgie
946Handchirurgie
947Plastische Chirurgie
948Thoraxchirurgie
949Herzchirurgie
950Urologie
951Orthopädie
952Neurochirurgie
953Gynäkologie
954HNO und Augen
955Neurologie
956Psychiatrie
957Radiologie
958Dermatologie und Venerologie
959Zahn- und Kieferheilkunde, Mund- und Kieferchirurgie
96Pflegefachbereiche - abweichende Pflegeintensität
960Allgemeine Kostenstelle
961Intensivüberwachung
962Intensivbehandlung
963frei
964Intensivmedizin
965Minimalpflege
966Nachsorge
967Halbstationäre Leistungen - Tageskliniken
968Halbstationäre Leistungen - Nachtkliniken
969Chronisch- und Langzeitkranke
97Sonstige Einrichtungen
970Personaleinrichtungen (für den Betrieb des Krankenhauses nicht unerläßlich)
971Ausbildung
972Forschung und Lehre
973-979frei
98Ausgliederungen
980Ambulanzen
981Hilfs- und Nebenbetriebe
982-989frei
99frei