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Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern (Krankenhaus-Buchführungsverordnung - KHBV)
neugefasst durch B. v. 24.03.1987 BGBl. I S. 1045; zuletzt geändert durch Artikel 25 Abs. 2 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Geltung ab 15.04.1978; FNA: 2126-9-6 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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Geltung ab 15.04.1978; FNA: 2126-9-6 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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§ 1 Anwendungsbereich
(1) 1Die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern regeln sich nach den Vorschriften dieser Verordnung und deren Anlagen, unabhängig davon, ob das Krankenhaus Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist, und unabhängig von der Rechtsform des Krankenhauses. 2Soweit die Absätze 3 und 4 nichts anderes bestimmen, bleiben die Rechnungs- und Buchführungspflichten nach dem Handels- und Steuerrecht sowie nach anderen Vorschriften unberührt.
(2) Diese Verordnung gilt nicht für
- 1.
- die Krankenhäuser, auf die das Krankenhausfinanzierungsgesetz nach seinem § 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 keine Anwendung findet,
- 2.
- die Krankenhäuser, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2, 4 oder 7 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes nicht gefördert werden, es sei denn, daß diese Krankenhäuser auf Grund Landesrechts nach § 5 Abs. 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes gefördert werden, oder
- 3.
- die Bundeswehrkrankenhäuser und die Krankenhäuser der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
(3) 1Krankenhäuser, die Kapitalgesellschaften im Sinne des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs sind, brauchen auch für Zwecke des Handelsrechts bei der Aufstellung, Feststellung und Offenlegung ihres Jahresabschlusses nach dem Handelsgesetzbuch die Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 des Handelsgesetzbuchs nicht anzuwenden. 2Nehmen die Krankenhäuser nach Satz 1 das Wahlrecht nach Satz 1 in Anspruch, so haben sie bei der Aufstellung, Feststellung und Offenlegung die Bilanz nach Anlage 1, die Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 und den Anlagennachweis nach Anlage 3 zu gliedern. 3Nehmen die Krankenhäuser nach Satz 1 das Wahlrecht nach Satz 1 nicht in Anspruch, haben sie außerhalb des handelsrechtlichen Jahresabschlusses zusätzlich gesonderte Dokumente bestehend aus den in Satz 2 näher bezeichneten Unterlagen zu erstellen. 4Die im Anlagennachweis vorgeschriebenen Angaben sind auch für den Posten "Immaterielle Vermögensgegenstände" und jeweils für die Posten des Finanzanlagevermögens zu machen.
(4) Bei Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Absatz 3 Satz 1 für Zwecke des Handelsrechts gelten die Erleichterungen für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 des Handelsgesetzbuchs bei der Aufstellung und Feststellung nicht; bei der Offenlegung nach den §§ 325 bis 328 des Handelsgesetzbuchs dürfen § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 des Handelsgesetzbuchs mit der Maßgabe angewendet werden, daß in der Bilanz nach Anlage 1 und im Anlagennachweis nach Anlage 3 nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten ausgewiesen werden müssen und daß in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 die Posten 1 bis 8 und 10 zu dem Posten "Rohergebnis" zusammengefaßt werden dürfen.
Text in der Fassung des Artikels 8 Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) G. v. 17. Juli 2015 BGBl. I S. 1245 m.W.v. 23. Juli 2015
§ 2 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3 Buchführung, Inventar
§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
1Das Krankenhaus führt seine Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung; im übrigen gelten die §§ 238 und 239 des Handelsgesetzbuchs. 2Die Konten sind nach dem Kontenrahmen der Anlage 4 einzurichten, es sei denn, daß durch ein ordnungsmäßiges Überleitungsverfahren die Umschlüsselung auf den Kontenrahmen sichergestellt wird. 3Für das Inventar gelten die §§ 240 und 241 des Handelsgesetzbuchs.
§ 4 Jahresabschluß
(1) 1Der Jahresabschluß des Krankenhauses besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang einschließlich des Anlagennachweises. 2Die Bilanz ist nach der Anlage 1, die Gewinn- und Verlustrechnung nach der Anlage 2, der Anlagennachweis nach der Anlage 3 zu gliedern; im übrigen richten sich Inhalt und Umfang des Jahresabschlusses nach Absatz 3.
(2) Der Jahresabschluß soll innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufgestellt werden.
(3) Für die Aufstellung und den Inhalt des Jahresabschlusses gelten die §§ 242 bis 256a sowie § 264 Absatz 1a und 2, § 265 Abs. 2, 5 und 8, § 268 Abs. 1 und 3, § 270 Abs. 2, die §§ 271, 272, 274, 275 Absatz 4, § 277 Absatz 1 bis 3 Satz 1 und § 284 Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs sowie Artikel 28, 42 bis 44 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch, soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt.
Text in der Fassung des Artikels 2 Zweite Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen V. v. 21. Dezember 2016 BGBl. I S. 3076 m.W.v. 1. Januar 2017
§ 5 Einzelvorschriften zum Jahresabschluß
§ 5 wird in 2 Vorschriften zitiert
(1) 1Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, anzusetzen. 2Kann ein Krankenhaus, das erstmals nach den Grundsätzen dieser Verordnung eine Bewertung des Anlagevermögens vornimmt, zum Stichtag der Eröffnungsbilanz die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht ohne unvertretbaren Aufwand ermitteln, so sind den Preisverhältnissen des vermutlichen Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkts entsprechende Erfahrungswerte als Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. 3Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die am 1. Januar 1972 bis auf einen Erinnerungsposten abgeschrieben waren, können mit diesem Restbuchwert angesetzt werden.
(2) Nicht auf dem Krankenhausfinanzierungsgesetz beruhende Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand für Investitionen in aktivierte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind in der Bilanz auf der Passivseite als "Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand", vermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, auszuweisen.
(3) Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz für Investitionen in aktivierte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind in der Bilanz auf der Passivseite als "Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG", vermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, auszuweisen.
(4) 1Sind Fördermittel für Lasten aus Darlehen, die vor Aufnahme des Krankenhauses in den Krankenhausplan für förderungsfähige Investitionskosten des Krankenhauses aufgenommen worden sind, bewilligt worden, ist in Höhe des Teils der jährlichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, der nicht durch den Tilgungsanteil der Fördermittel gedeckt ist, in der Bilanz auf der Aktivseite ein "Ausgleichsposten aus Darlehensförderung" zu bilden. 2Ist der Tilgungsanteil der Fördermittel aus der Darlehensförderung höher als die jährlichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, ist in der Bilanz in Höhe des überschießenden Betrages auf der Passivseite ein "Ausgleichsposten aus Darlehensförderung" zu bilden. 3Für die in § 2 Nr. 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes genannten Ausbildungsstätten gelten Satz 1 und 2 entsprechend.
(5) In Höhe der Abschreibungen auf die aus Eigenmitteln des Krankenhausträgers vor Beginn der Förderung beschafften Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für die ein Ausgleich für die Abnutzung in der Zeit ab Beginn der Förderung verlangt werden kann, ist in der Bilanz auf der Aktivseite ein "Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung" zu bilden.
(6) 1Unter dem Eigenkapital sind bei Krankenhäusern in einer anderen Rechtsform als der Kapitalgesellschaft oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit als "festgesetztes Kapital" die Beträge auszuweisen, die vom Krankenhausträger auf Dauer zur Verfügung gestellt werden. 2Als "Kapitalrücklagen" sind sonstige Einlagen des Krankenhausträgers auszuweisen. 3Für Gewinnrücklagen gilt § 272 Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs entsprechend.
§ 6 Aufbewahrung und Vorlegung von Unterlagen
Für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Aufbewahrungsfristen und die Vorlegung von Unterlagen gelten die §§ 257 und 261 des Handelsgesetzbuchs.
§ 7 (weggefallen)
§ 8 Kosten- und Leistungsrechnung
1Das Krankenhaus hat eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen, die eine betriebsinterne Steuerung sowie eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit erlaubt; sie muß die Ermittlung der pflegesatzfähigen Kosten sowie bis zum Jahr 2016 die Erstellung der Leistungs- und Kalkulationsaufstellung nach den Vorschriften der Bundespflegesatzverordnung in der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung ermöglichen. 2Dazu gehören folgende Mindestanforderungen:
- 1.
- 1Das Krankenhaus hat die auf Grund seiner Aufgaben und Struktur erforderlichen Kostenstellen zu bilden. 2Es sollen, sofern hierfür Kosten und Leistungen anfallen, mindestens die Kostenstellen gebildet werden, die sich aus dem Kostenstellenrahmen der Anlage 5 ergeben. 3Bei abweichender Gliederung dieser Kostenstellen soll durch ein ordnungsmäßiges Überleitungsverfahren die Umschlüsselung auf den Kostenstellenrahmen sichergestellt werden.
- 2.
- Die Kosten sind aus der Buchführung nachprüfbar herzuleiten.
- 3.
- Die Kosten und Leistungen sind verursachungsgerecht nach Kostenstellen zu erfassen; sie sind darüber hinaus den anfordernden Kostenstellen zuzuordnen, soweit dies für die in Satz 1 genannten Zwecke erforderlich ist.
Text in der Fassung des Artikels 5 Psych-Entgeltgesetz (PsychEntgG) G. v. 21. Juli 2012 BGBl. I S. 1613; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.12.2016 BGBl. I S. 2986 m.W.v. 1. Januar 2013
§ 9 Befreiungsvorschrift
1Ein Krankenhaus mit bis zu 100 Betten oder mit nur einer bettenführenden Abteilung kann von den Pflichten nach § 8 befreit werden, soweit die mit diesen Pflichten verbundenen Kosten in keinem angemessenen Verhältnis zu dem erreichbaren Nutzen stehen und die in § 8 Satz 1 genannten Zwecke auf andere Weise erreicht werden können. 2Über die Befreiung entscheidet auf Antrag des Krankenhauses die zuständige Landesbehörde; dabei sind einvernehmliche Regelungen mit den in § 18 Absatz 1 Satz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes genannten Beteiligten anzustreben.
Text in der Fassung des Artikels 5 Psych-Entgeltgesetz (PsychEntgG) G. v. 21. Juli 2012 BGBl. I S. 1613; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.12.2016 BGBl. I S. 2986 m.W.v. 1. Januar 2013
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 334 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 des Handelsgesetzbuchs handelt, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats eines Krankenhauses, das Kapitalgesellschaft ist, bei der Aufstellung oder Feststellung eines Jahresabschlusses
- 1.
- entgegen § 1 Abs. 3 Satz 2
- a)
- die Bilanz nicht nach Anlage 1,
- b)
- die Gewinn- und Verlustrechnung nicht nach Anlage 2 oder
- c)
- den Anlagennachweis nicht nach Anlage 3
- 2.
- entgegen § 1 Abs. 3 Satz 4 die dort bezeichneten zusätzlichen Angaben im Anlagennachweis nicht, nicht in der vorgeschriebenen Form oder nicht mit dem vorgeschriebenen Inhalt macht.
Text in der Fassung des Artikels 25 Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst G. v. 7. August 2021 BGBl. I S. 3311 m.W.v. 12. August 2021
§ 11 Übergangsvorschrift
(1) 1§ 279 des Handelsgesetzbuchs ist letztmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der für ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das vor dem 1. Januar 2010 beginnt. 2Die Anlagen 1 und 4 mit den Änderungen, die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) und durch Artikel 1 Nummer 3 und 4 der Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 9. Juni 2011 (BGBl. I S. 1041) erfolgt sind, sind erstmals auf Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2009, im Fall des Artikels 66 Absatz 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch nach dem 31. Dezember 2008 beginnen. 3Die Anlagen 1 und 4 in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung sind letztmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der für ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das vor dem 1. Januar 2010 beginnt. 4Soweit im Übrigen in dieser Verordnung auf Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) verwiesen wird, gelten die in den Artikeln 66 und 67 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch enthaltenen Übergangsregelungen entsprechend. 5Artikel 66 Abs. 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch gilt entsprechend.
(2) § 1 Absatz 3, § 10 Nummer 2, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) sowie die Kontenrahmen für die Buchführung in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245) sind erstmals auf den Jahresabschluss für das nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahr und die gegebenenfalls hierauf bezogenen Dokumente nach § 1 Absatz 3 Satz 3 anzuwenden.
(3) § 4 Absatz 3 sowie die Anlagen 2 und 4 in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 21. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3076) sind erstmals auf den Jahresabschluss für das nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahr und die gegebenenfalls hierauf bezogenen Dokumente nach § 1 Absatz 3 Satz 3 anzuwenden.
Text in der Fassung des Artikels 2 Zweite Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen V. v. 21. Dezember 2016 BGBl. I S. 3076 m.W.v. 1. Januar 2017
§ 12 (weggefallen)
Text in der Fassung des Artikels 27 Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit G. v. 14. August 2006 BGBl. I S. 1869 m.W.v. 18. August 2006
§ 13 (Inkrafttreten)
Anlage 1 Gliederung der Bilanz *)
Aktivseite | |||
A. | Anlagevermögen: | ||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte (KUGr. 0901) | |||
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten (KUGr. 0902) | |||
3. Geschäfts- oder Firmenwert (KUGr. 0903) | |||
4. geleistete Anzahlungen (KUGr. 091) | |||
II. Sachanlagen: | |||
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebs- bauten auf fremden Grundstücken (KGr. 01; KUGr. 050, 053) | |||
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten einschließlich der Wohn- bauten auf fremden Grundstücken (KGr. 03, KUGr. 052; KUGr. 053, soweit nicht unter 1.) | |||
3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten (KGr. 04) | |||
4. technische Anlagen (KGr. 06) | |||
5. Einrichtungen und Ausstattungen (KGr. 07) | |||
6. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (KGr. 08) | |||
III. Finanzanlagen: | |||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen (KUGr. 092) **) | |||
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen (KUGr. 093) **) | |||
3. Beteiligungen (KUGr. 094) | |||
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (KUGr. 095) **) | |||
5. Wertpapiere des Anlagevermögens (KUGr. 096) | |||
6. sonstige Finanzanlagen (KUGr. 097), davon bei Gesellschaftern bzw. dem Kranken- hausträger | |||
B. | Umlaufvermögen: | ||
I. Vorräte: | |||
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (KUGr. 100-105) | |||
2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen (KUGr. 106) | |||
3. fertige Erzeugnisse und Waren (KUGr. 107) | |||
4. geleistete Anzahlungen (KGr. 11) | |||
II. Forderungen und sonstige Vermögens- gegenstände: | |||
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (KGr. 12), davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | |||
2. Forderungen an Gesellschafter bzw. den Kran- kenhausträger (KUGr. 160), davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | |||
3. Forderungen nach dem Krankenhausfinanzie- rungsrecht (KGr. 15), davon nach der BPflV (KUGr. 151), davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | |||
4. Forderungen gegen verbundene Unternehmen (KUGr. 161) **), davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | |||
5. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (KUGr. 162) **), davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | |||
6. | Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital (KUGr. 164) **) | ... | |
7. sonstige Vermögensgegenstände (KUGr. 163), davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | |||
III. Wertpapiere des Umlaufvermögens (KGr. 14), ... davon Anteile an verbundenen Unternehmen (KUGr. 140) **) | |||
IV. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten (KGr. 13) | |||
C. | Ausgleichsposten nach dem KHG: | ||
1. Ausgleichsposten aus Darlehensförderung (KUGr. 180) | |||
2. Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung (KUGr. 181) | |||
D. | Rechnungsabgrenzungsposten: | ||
1. Disagio (KUGr. 170) | |||
2. andere Abgrenzungsposten (KUGr. 171) | |||
E. | Aktive latente Steuern (KGr. 19)**) | ||
F. | Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | ||
G. | Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | ||
....................... | |||
Passivseite | |||
A. | Eigenkapital: | ||
1. Eingefordertes Kapital (KUGr. 2003) | |||
Gezeichnetes Kapital (KUGr. 2001) | ... | ||
abzüglich nicht eingeforderter ausstehender Einlagen (KUGr. 2002) | ... | ... | |
2. Kapitalrücklagen (KUGr. 201) | |||
3. Gewinnrücklagen (KUGr. 202) | |||
4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (KUGr. 203) | |||
5. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag (KUGr. 204) | |||
B. | Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens: | ||
1. Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG (KGr. 22) | |||
2. Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand (KGr. 23) | |||
3. Sonderposten aus Zuwendungen Dritter (KGr. 21) | |||
C. | Rückstellungen: | ||
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Ver- pflichtungen (KGr. 27) | |||
2. Steuerrückstellungen (KUGr. 280) | |||
3. sonstige Rückstellungen (KUGr. 281) | |||
D. | Verbindlichkeiten: | ||
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (KGr. 34), davon gefördert nach dem KHG, davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | |||
2. erhaltene Anzahlungen (KGr. 36), davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | |||
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun- gen (KGr. 32), davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | |||
4. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel (KGr. 33), davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | |||
5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bzw. dem Krankenhausträger (KUGr. 370), davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | |||
6. Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinan- zierungsrecht (KGr. 35), davon nach der BPflV (KUGr. 351), davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | |||
7. Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens (KUGr. 371), davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | |||
8. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unter- nehmen (KUGr. 372) **), davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | |||
9. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (KUGr. 373) **), davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | |||
10. sonstige Verbindlichkeiten (KUGr. 374), davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | ....................... | ||
E. | Ausgleichsposten aus Darlehensförderung (KGr. 24) | ||
F. | Rechnungsabgrenzungsposten (KGr. 38) | ||
G. | Passive latente Steuern (KGr. 39)**) | ||
....................... |
Haftungsverhältnisse: ...
---
- *)
- Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Bilanz.
- **)
- Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen V. v. 9. Juni 2011 BGBl. I S. 1041 m.W.v. 31. Dezember 2010
Anlage 2 Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung *)
1. | Erlöse aus Krankenhausleistungen (KGr. 40) | ||
2. | Erlöse aus Wahlleistungen (KGr. 41) | ||
3. | Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhau- ses (KGr. 42) | ||
4. | Nutzungsentgelte der Ärzte (KGr. 43) | ||
4a. | Umsatzerlöse nach § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs (KGr. 44, 45, 57, 58; KUGr. 591), soweit nicht in den Nummern 1 bis 4 enthalten | ||
davon aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre (KGr. 58) | |||
5. | Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an ferti- gen und unfertigen Erzeugnissen/unfertigen Leistun- gen (KUGr. 550 u. 551) | ||
6. | andere aktivierte Eigenleistungen (KUGr. 552) | ||
7. | Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand, soweit nicht unter Nr. 11 (KUGr. 472) | ||
8. | Sonstige betriebliche Erträge (KUGr. 473, 520; KGr. 54; KUGr. 592) | ||
9. | Personalaufwand | ||
a) Löhne und Gehälter (KGr. 60, 64) | |||
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Alters- versorgung und für Unterstützung (KGr. 61-63), davon für Altersversorgung (KGr. 62) | | ||
10. | Materialaufwand | ||
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (KUGr. 650; KGr. 66 ohne Kto. 6601, 6609, 6616 und 6618; KGr. 67; KUGr. 680; KGr. 71) | |||
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen (KUGr. 651 Kto. 6601, 6609, 6616 und 6618; KUGr. 681) | |||
Zwischenergebnis | |||
11. | Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung von In- vestitionen (KGr. 46; KUGr. 470, 471), davon Fördermittel nach dem KHG (KGr. 46) | ||
12. | Erträge aus der Einstellung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung und für Eigenmittelförderung (KGr. 48) | ||
13. | Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Ver- bindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund sonsti- ger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlage- vermögens (KUGr. 490-491) | ||
14. | Erträge aus der Auflösung des Ausgleichspostens für Darlehensförderung (KUGr. 492) | ||
15. | Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/ Verbindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund son- stiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens (KUGr. 752, 754, 755) | ||
16. | Aufwendungen aus der Zuführung zu Ausgleichs- posten aus Darlehensförderung (KUGr. 753) | ||
17. | Aufwendungen für die nach dem KHG geförderte Nutzung von Anlagegegenständen (KGr. 77) | ||
18. | Aufwendungen für nach dem KHG geförderte, nicht aktivierungsfähige Maßnahmen (KUGr. 721) | ||
19. | Aufwendungen aus der Auflösung der Ausgleichs- posten aus Darlehensförderung und für Eigenmittel- f örderung (KUGr. 750, 751) | | |
20. | Abschreibungen | ||
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen (KUGr. 760, 761) | |||
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermö- gens, soweit diese die im Krankenhaus üblichen Abschreibungen überschreiten (KUGr. 765) | |||
21. | sonstige betriebliche Aufwendungen (KGr. 69, 70; KUGr. 720, 731, 732, 763, 764, 781, 782, 790, 791, 793, 794), davon aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre (KUGr. 790) | ||
Zwischenergebnis | |||
22. | Erträge aus Beteiligungen (KUGr. 500, 521), davon aus verbundenen Unternehmen (Kto. 5000) **) | ||
23. | Erträge aus anderen Wertpapieren und aus Auslei- hungen des Finanzanlagevermögens (KUGr. 501, 521), davon aus verbundenen Unternehmen (Kto. 5010, 5210) **) | ||
24. | sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (KGr. 51), davon aus verbundenen Unternehmen (KUGr. 510) **) | ||
25. | Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wert- papiere des Umlaufvermögens (KUGr. 762) | ||
26. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen (KGr. 74), davon für Betriebsmittelkredite (KUGr. 740), davon an verbundene Unternehmen (KUGr. 741) **) | ||
27. | Steuern (KUGr. 730) | ||
davon vom Einkommen und vom Ertrag | |||
28. | Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | ........ | ........ |
---
- *)
- Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Bilanz.
- **)
- Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.
Text in der Fassung des Artikels 2 Zweite Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen V. v. 21. Dezember 2016 BGBl. I S. 3076 m.W.v. 1. Januar 2017
Anlage 3 Anlagennachweis
Anlage 3 wird in 3 Vorschriften zitiert
Bilanzposten: B.II. Sachanlagen | Entwicklung der Anschaffungswerte | Entwicklung der Abschreibungen | Rest- buch- werte (Stand 31. 12.) | |||||||||
Anfangs- stand | Zugang | Um- buchungen | Abgang | Endstand | Anfangs- stand | Abschrei- bungen des Geschäfts- jahres | Um- buchungen | Zuschrei- bungen des Geschäfts- jahres | Entnahme für Abgänge | Endstand | ||
Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | Euro | |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 |
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebs- bauten einschließ- lich der Betriebs- bauten auf fremden Grundstücken | ||||||||||||
2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohn- bauten einschließlich der Wohnbauten auf fremden Grundstücken | ||||||||||||
3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten | ||||||||||||
4. technische Anlagen | ||||||||||||
5. Einrichtungen und Ausstattungen | ||||||||||||
6. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau |
Anlage 4 Kontenrahmen für die Buchführung (Kontenklasse 0 - 8)
Kontenklasse 0: Ausstehende Einlagen und Anlagevermögen | |
01 | Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten |
010 | Bebaute Grundstücke |
011 | Betriebsbauten |
012 | Außenanlagen |
02 | frei |
03 | Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten |
030 | Bebaute Grundstücke |
031 | Wohnbauten |
032 | Außenanlagen |
04 | Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten |
05 | Bauten auf fremden Grundstücken |
050 | Betriebsbauten |
051 | frei |
052 | Wohnbauten |
053 | Außenanlagen |
06 | Technische Anlagen |
060 | in Betriebsbauten |
061 | frei |
062 | in Wohnbauten |
063 | in Außenanlagen |
07 | Einrichtungen und Ausstattungen |
070 | in Betriebsbauten |
071 | frei |
072 | in Wohnbauten |
076 | Gebrauchsgüter |
0761 | Wiederbeschaffte, geringwertige Gebrauchsgüter (mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer von mehr als 51 bis zu 410 Euro) |
0762 | Wiederbeschaffte Gebrauchsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer von mehr als 410 Euro |
077 | Festwerte in Betriebsbauten |
078 | frei |
079 | Festwerte in Wohnbauten |
08 | Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen |
080 | Betriebsbauten |
081 | frei |
082 | Wohnbauten |
09 | Immaterielle Vermögensgegenstände, Beteiligungen und andere Finanzanlagen |
090 | Immaterielle Vermögensgegenstände |
0901 | Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte |
0902 | entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
0903 | Geschäfts- oder Firmenwert |
091 | geleistete Anzahlungen |
092 | Anteile an verbundenen Unternehmen *) |
093 | Ausleihungen an verbundene Unternehmen *) |
094 | Beteiligungen |
095 | Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht *) |
096 | Wertpapiere des Anlagevermögens |
097 | Sonstige Finanzanlagen |
Kontenklasse 1: Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzung | |
10 | Vorräte |
100 | Vorräte an Lebensmitteln |
101 | Vorräte des medizinischen Bedarfs |
102 | Vorräte an Betriebsstoffen |
103 | Vorräte des Wirtschaftsbedarfs |
104 | Vorräte des Verwaltungsbedarfs |
105 | Sonstige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
106 | Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen |
107 | Fertige Erzeugnisse, Waren |
11 | Geleistete Anzahlungen (soweit nicht in Kontengruppe 08 auszuweisen) |
12 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
13 | Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten |
14 | Wertpapiere des Umlaufvermögens |
140 | Anteile an verbundenen Unternehmen *) |
15 | Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht |
150 | Forderungen nach dem KHG |
151 | Forderungen nach der Bundespflegesatzverordnung |
16 | Sonstige Vermögensgegenstände |
160 | Forderungen an Gesellschafter bzw. den Krankenhausträger |
161 | Forderungen gegen verbundene Unternehmen *) |
162 | Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht *) |
163 | Andere sonstige Vermögensgegenstände |
164 | Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital |
17 | Rechnungsabgrenzung |
170 | Disagio |
171 | Andere Abgrenzungsposten |
18 | Ausgleichsposten nach dem KHG |
180 | Ausgleichsposten aus Darlehensförderung |
181 | Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung |
19 | Aktive latente Steuern, Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung |
190 | Aktive latente Steuern |
191 | Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung |
Kontenklasse 2: Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen | |
20 | Eigenkapital |
200 | Gezeichnetes/festgesetztes Kapital |
2001 | Gezeichnetes Kapital/festgesetztes Kapital |
2002 | Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
2003 | Eingefordertes Kapital |
201 | Kapitalrücklagen |
202 | Gewinnrücklagen |
203 | Gewinnvortrag/Verlustvortrag |
204 | Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag |
21 | Sonderposten aus Zuwendungen Dritter |
22 | Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG |
23 | Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand |
24 | Ausgleichsposten aus Darlehensförderung |
27 | Pensionsrückstellungen |
28 | Andere Rückstellungen |
280 | Steuerrückstellungen |
281 | Sonstige Rückstellungen |
29 | frei |
Kontenklasse 3: Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzung | |
30 | frei für spätere Entwicklungen |
31 | frei für spätere Entwicklungen |
32 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
33 | Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel |
34 | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
35 | Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht |
350 | Verbindlichkeiten nach dem KHG |
351 | Verbindlichkeiten nach der Bundespflegesatzverordnung |
36 | Erhaltene Anzahlungen |
37 | Sonstige Verbindlichkeiten |
370 | Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bzw. dem Krankenhausträger |
371 | Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens |
372 | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen *) |
373 | Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht *) |
374 | Andere sonstige Verbindlichkeiten |
38 | Rechnungsabgrenzung |
39 | Passive latente Steuern |
Kontenklasse 4: Betriebliche Erträge | |
40 | Erlöse aus Krankenhausleistungen |
400 | Erlöse aus tagesgleichen Pflegesätzen |
4001 | Erlöse aus Basispflegesatz, vollstationär |
4002 | Erlöse aus Basispflegesatz, teilstationär |
4003 | Erlöse aus Abteilungspflegesätzen, vollstationär |
4004 | Erlöse aus Abteilungspflegesätzen, teilstationär |
4005 | Erlöse aus Pflegesätzen für besondere Einrichtungen, vollstationär |
4006 | Erlöse aus Pflegesätzen für besondere Einrichtungen, teilstationär |
401 | Erlöse aus Fallpauschalen und Sonderentgelten |
4010 | Erlöse aus Fallpauschalen |
4011 | Erlöse aus Sonderentgelten |
402 | Erlöse aus vor- und nachstationärer Behandlung |
4020 | Erlöse aus vorstat. Behandlung nach § 115a SGB V |
4021 | Erlöse aus nachstat. Behandlung nach § 115a SGB V |
403 | Erlöse aus Ausbildungskostenumlage |
404 | Ausgleichsbeträge nach BPflV |
405 | Zuschlag nach § 18b KHG |
41 | Erlöse aus Wahlleistungen |
410 | Erlöse aus wahlärztlichen Leistungen |
411 | Erlöse aus gesondert berechneter Unterkunft |
413 | Erlöse aus sonstigen nichtärztlichen Wahlleistungen |
42 | Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses |
420 | Erlöse aus Krankenhausambulanzen |
421 | Erlöse aus Chefarztambulanzen einschl. Sachkosten |
422 | Erlöse aus ambulanten Operationen nach § 115b SGB V |
43 | Nutzungsentgelte (Kostenerstattung und Vorteilsausgleich) und sonstige Abgaben der Ärzte |
430 | Nutzungsentgelte für wahlärztliche Leistungen |
431 | Nutzungsentgelte für von Ärzten berechnete ambulante ärztliche Leistungen |
433 | Nutzungsentgelte der Belegärzte |
434 | Nutzungsentgelte für Gutachtertätigkeit u. ä. |
435 | Nutzungsentgelte für die anteilige Abschreibung medizinisch-technischer Großgeräte |
44 | Rückvergütungen, Vergütungen und Sachbezüge |
440 | Erstattungen des Personals für freie Station |
441 | Erstattungen des Personals für Unterkunft |
442 | Erstattungen des Personals für Verpflegung |
443 | Erstattungen des Personals für sonstige Leistungen |
45 | Erträge aus Hilfs- und Nebenbetrieben, Notarztdienst |
450 | aus Hilfsbetrieben |
451 | aus Nebenbetrieben |
452 | aus der Bereitstellung von Krankenhausärzten für den Notarztdienst |
46 | Erträge aus Fördermitteln nach dem KHG |
460 | Fördermittel, die zu passivieren sind |
461 | Sonstige Fördermittel |
47 | Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand sowie Zuwendungen Dritter |
470 | Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Finanzierung von Investitionen (soweit nicht unter 46) |
471 | Zuwendungen Dritter zur Finanzierung von Investitionen |
472 | Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Finanzierung laufender Aufwendungen |
473 | Zuwendungen Dritter zur Finanzierung laufender Aufwendungen |
48 | Erträge aus der Einstellung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung und für Eigenmittel- förderung |
49 | Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, Verbindlichkeiten nach dem KHG und Ausgleichs- posten aus Darlehensförderung |
490 | aus der Auflösung von Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG, zweckentsprechend verwendet |
491 | aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand |
492 | aus der Auflösung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung |
Kontenklasse 5: Andere Erträge | |
50 | Erträge aus Beteiligungen und anderen Finanzanlagen |
500 | Erträge aus Beteiligungen |
5000 | Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen *) |
501 | Erträge aus anderen Finanzanlagen |
5010 | Erträge aus anderen Finanzanlagen in verbundenen Unternehmen *) |
51 | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
510 | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge aus verbundenen Unternehmen *) |
52 | Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen zu Gegenständen des Anlagevermögens |
520 | Sachanlagevermögen |
521 | Finanzanlagevermögen |
5210 | Finanzanlagen in verbundenen Unternehmen *) |
53 | frei |
54 | Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen |
55 | Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen |
550 | Bestandsveränderungen der fertigen und unfertigen Erzeugnisse |
551 | Bestandsveränderungen der unfertigen Leistungen |
552 | Andere aktivierte Eigenleistungen |
56 | frei |
57 | Sonstige Erträge |
58 | Erträge aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre |
59 | Übrige Erträge |
590 | (gestrichen) |
591 | Periodenfremde Erträge |
592 | Spenden und ähnliche Zuwendungen |
Kontenklasse 6: Aufwendungen | |
60 | Löhne und Gehälter |
6000 | Ärztlicher Dienst |
6001 | Pflegedienst |
6002 | Medizinisch-technischer Dienst |
6003 | Funktionsdienst |
6004 | Klinisches Hauspersonal |
6005 | Wirtschafts- und Versorgungsdienst |
6006 | Technischer Dienst |
6007 | Verwaltungsdienst |
6008 | Sonderdienste |
6010 | Personal der Ausbildungsstätten |
6011 | Sonstiges Personal |
6012 | Nicht zurechenbare Personalkosten |
61 | Gesetzliche Sozialabgaben (Aufteilung wie 6000-6012) |
62 | Aufwendungen für Altersversorgung (Aufteilung wie 6000-6012) |
63 | Aufwendungen für Beihilfen und Unterstützungen (Aufteilung wie 6000-6012) |
64 | Sonstige Personalaufwendungen (Aufteilung wie 6000-6012) |
65 | Lebensmittel und bezogene Leistungen |
650 | Lebensmittel |
651 | Bezogene Leistungen |
66 | Medizinischer Bedarf |
6600 | Arzneimittel (außer Implantate und Dialysebedarf) |
6601 | Kosten der Lieferapotheke |
6602 | Blut, Blutkonserven und Blutplasma |
6603 | Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel |
6604 | Ärztliches und pflegerisches Verbrauchsmaterial, Instrumente |
6606 | Narkose- und sonstiger OP-Bedarf |
6607 | Bedarf für Röntgen- und Nuklearmedizin |
6608 | Laborbedarf |
6609 | Untersuchungen in fremden Instituten |
6610 | Bedarf für EKG, EEG, Sonographie |
6611 | Bedarf der physikalischen Therapie |
6612 | Apothekenbedarf, Desinfektionsmaterial |
6613 | Implantate |
6614 | Transplantate |
6615 | Dialysebedarf |
6616 | Kosten für Krankentransporte (soweit nicht Durchlaufposten) |
6617 | Sonstiger medizinischer Bedarf |
6618 | Honorare für nicht im Krankenhaus angestellte Ärzte |
67 | Wasser, Energie, Brennstoffe |
68 | Wirtschaftsbedarf |
680 | Materialaufwendungen |
681 | Bezogene Leistungen |
69 | Verwaltungsbedarf |
Kontenklasse 7: Aufwendungen | |
70 | Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen |
700 | Zentraler Verwaltungsdienst |
701 | Zentraler Gemeinschaftsdienst |
71 | Wiederbeschaffte Gebrauchsgüter (soweit Festwerte gebildet wurden) |
72 | Instandhaltung |
720 | Pflegesatzfähige Instandhaltung |
7200 | Instandhaltung im Sinne des § 17 Abs. 4b Satz 2 KHG, soweit nicht gefördert |
7201 | Instandhaltung Medizintechnik |
7202 | Instandhaltung Sonstiges |
721 | Nicht aktivierungsfähige, nach dem KHG geförderte Maßnahmen |
73 | Steuern, Abgaben, Versicherungen |
730 | Steuern |
731 | Sonstige Abgaben |
732 | Versicherungen |
74 | Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
740 | Zinsen und ähnliche Aufwendungen für Betriebsmittelkredite |
741 | Zinsen und ähnliche Aufwendungen an verbundene Unternehmen |
742 | Zinsen und ähnliche Aufwendungen für sonstiges Fremdkapital |
75 | Auflösung von Ausgleichsposten und Zuführungen der Fördermittel nach dem KHG zu Sonder- posten oder Verbindlichkeiten |
750 | Auflösung des Ausgleichspostens aus Darlehensförderung |
751 | Auflösung des Ausgleichspostens für Eigenmittelförderung |
752 | Zuführungen der Fördermittel nach dem KHG zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten |
753 | Zuführung zu Ausgleichsposten aus Darlehensförderung |
754 | Zuführung von Zuweisungen oder Zuschüssen der öffentlichen Hand zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten (soweit nicht unter KUGr. 752) |
755 | Zuführung der Nutzungsentgelte aus anteiligen Abschreibungen medizinisch-technischer Groß- geräte zu Verbindlichkeiten nach dem KHG |
76 | Abschreibungen |
760 | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände |
761 | Abschreibungen auf Sachanlagen |
7610 | Abschreibungen auf wiederbeschaffte Gebrauchsgüter |
762 | Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens |
763 | Abschreibungen auf Forderungen |
764 | Abschreibungen auf sonstige Vermögensgegenstände |
765 | Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Kranken- haus üblichen Abschreibungen überschreiten |
77 | Aufwendungen für die Nutzung von Anlagegütern nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 KHG |
78 | Sonstige Aufwendungen |
780 | (gestrichen) |
781 | Sachaufwand der Ausbildungsstätten |
782 | Sonstiges |
7821 | Aufwendungen aus Ausbildungsstätten-Umlage nach § 15 Abs. 3 BPflV |
79 | Übrige Aufwendungen |
790 | Aufwendungen aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre |
791 | Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens |
792 | (gestrichen) |
793 | Periodenfremde Aufwendungen |
794 | Spenden und ähnliche Aufwendungen |
Kontenklasse 8: | |
80 | frei |
81 | frei |
82 | frei |
83 | frei |
84 | frei |
85 | Eröffnungs- und Abschlußkonten |
86 | Abgrenzung der Erträge, die nicht in die Kostenrechnung eingehen |
87 | Abgrenzung der Aufwendungen, die nicht in die Kostenrechnung eingehen |
88 | Kalkulatorische Kosten |
89 | frei |
---
- *)
- Nur für Kapitalgesellschaften.
Konten- gruppe, -untergruppe bzw. Konto | |
03 und 052 | Hier sind Wohnbauten zuzuordnen, die für den Krankenhausbetrieb nicht unerläßlich notwendig sind und deshalb nach dem KHG nicht gefördert werden. Sie müssen gegenüber Kontengruppe 01 und 050 ausreichend abgegrenzt werden. |
150 | Die Fördermittel sind mit Eingang des entsprechenden Bewilligungsbescheides als Forderung in Kontengruppe 15 mit Gegenbuchung im Ertrag, Kontengruppe 46, zu buchen. Zur Neutralisierung im Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres werden a) die für die Anschaffung von aktivierten Anlagegütern zweckentsprechend verwendeten Förder- mittel bei Kontenuntergruppe 752 als Aufwendungen gebucht und mit der Gegenbuchung bei Kontengruppe 22 in die Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG eingestellt; soweit über die als Forderungen aktivierten Fördermittel durch Vorfinanzierung verfügt wurde, ist der entsprechende Betrag ebenfalls als Sonderposten einzustellen; b) die noch nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermittel bei Kontenuntergruppe 752 als Aufwendungen gebucht und mit der Gegenbuchung bei Kontenuntergruppe 350 als Verbindlich- keiten behandelt. |
200 | Bei einem nicht in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft geführten Krankenhaus ist das Konto im Einklang mit § 5 Absatz 6 entsprechend anzupassen. |
60 | Vergütungen für Überstunden, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, Zuschläge, Zulagen, Sachbezüge für freie Station, Mutterhausabgaben und Gestellungsgelder sind der Konten- gruppe 60 „Löhne und Gehälter zuzuordnen. Aufwendungen für fremdes Personal sind den Konten zuzuordnen, die in Anlage 2 in den Klammer- hinweisen unter Nr. 10 Buchstabe b „Aufwendungen für bezogene Leistungen" oder unter Nr. 20 „sonstige betriebliche Aufwendungen" genannt sind. Kosten für Fremdleistungen sind als Sachkosten bei der Kontengruppe 70 zu buchen. |
6000 | Vergütung an alle Ärzte. Vergütung an Ärzte im Praktikum, soweit diese auf die Besetzung im Ärzt- lichen Dienst angerechnet werden. An fremde Ärzte gezahlte Honorare sind dem Konto 6618 zuzuordnen. |
6001 | Vergütung an die Pflegedienstleitung und an Pflege- und Pflegehilfspersonal im stationären Bereich (Dienst am Krankenbett). Dazu gehören auch Pflegekräfte in Intensivpflege- und -behandlungseinheiten sowie Dialyse- stationen, ferner Vergütungen an Schüler und Stationssekretärinnen, soweit diese auf die Besetzung der Stationen mit Pflegepersonal angerechnet werden (siehe auch Konto 6011 „Sonstiges Personal"). Vergütungen für Pflegepersonal, das im medizinisch-technischen Dienst, Funktionsdienst, Wirt- schafts- und Versorgungsdienst oder Verwaltungsdienst eingesetzt wird, sind auf die entsprechen- den Konten (6002, 6003, 6005 und 6007) zu buchen. |
6002 | Vergütungen an Apothekenpersonal (Apotheker, pharmazeutisch-technische Assistentinnen, Apotheken- helferinnen, Laborantinnen, Dispensierschwestern) Arzthelfer Audiometristen Bio-Ingenieure Chemiker Chemotechniker Cytologieassistenten Diätassistenten EEG-Assistenten Gesundheitsingenieure Kardiotechniker Krankengymnasten Krankenhausingenieure Laboranten Logopäden Masseure Masseure und medizinische Bademeister Medizinphysiker Medizinisch-technische Assistenten Medizinisch-technische Gehilfen Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten Medizinisch-technische Radiologieassistenten Orthoptisten Personal für die medizinische Dokumentation Physiker Physikalisch-technische Assistenten Psychagogen Psychologen Nichtärztliche Psychotherapeuten Schreibkräfte im ärztlichen und medizinisch-technischen Bereich Sonstige Kräfte im medizinisch-technischen Bereich Sozialarbeiter Tierpfleger und Sektionsgehilfen Zahnärztliche Helferinnen sowie vergleichbares medizinisch-technisches Personal Zum medizinisch-technischen Behandlungsbereich gehören: Apotheken, Laboratorien einschließlich Stationslaboratorien, Röntgen-, EKG-, EEG-, EMG-, Grundumsatzabteilungen, Bäder- und Massageabteilungen, elektrophysikalische Abteilungen, Sehschulen, Sprachschulen, Körperprüfabteilungen usw. |
6003 | Vergütungen an Krankenpflegepersonal für Operationsdienst Krankenpflegepersonal für Anästhesie Hebammen und Entbindungspfleger; an fremde Hebammen und Entbindungspfleger gezahlte Honorare sind dem Konto 6617 zuzuordnen Krankenpflegepersonal in der Ambulanz Krankenpflegepersonal in Polikliniken Krankenpflegepersonal im Bluttransfusionsdienst Krankenpflegepersonal in der Funktionsdiagnostik Krankenpflegepersonal in der Endoskopie Kindergärtnerinnen, soweit zur Betreuung kranker Kinder eingesetzt Krankentransportdienst Beschäftigungstherapeuten (einschließlich Arbeitstherapeuten) Personal der Zentralsterilisation |
6004 | Vergütungen an Haus- und Reinigungspersonal der Kliniken und Stationen |
6005 | Vergütung an Personal, das in folgenden Bereichen bzw. mit folgenden Funktionen eingesetzt wird: Desinfektion Handwerker (soweit nicht in Konto 6006) Hausmeister Hof- und Gartenarbeiter Hol- und Bringedienste Küchen und Diätküchen (einschließlich Ernährungsberaterinnen) Lager Reinigungsdienst, ausgenommen klinisches Hauspersonal Transportdienst (nicht Krankentransportdienst, siehe Konto 6003) Wäscherei und Nähstube Wirtschaftsbetriebe (z. B. Metzgereien, Schweinemästereien, Gärtnereien, Ökonomien) Zentrale Bettenaufbereitung Personal, das mit Verwaltungsarbeit beschäftigt ist, muß bei Konto 6007 ausgewiesen werden. |
6006 | Vergütungen an Personal, das in folgenden Bereichen bzw. mit folgenden Funktionen eingesetzt wird: Betriebsingenieure Einrichtungen zur Versorgung mit Heizwärme, Warm- und Kaltwasser, Frischluft, medizinischen Gasen, Strom Technische Betriebsassistenten Technische Servicezentren Technische Zentralen Instandhaltung, z. B. Maler, Tapezierer und sonstige Handwerker |
6007 | Vergütungen für das Personal der engeren und weiteren Verwaltung, der Registratur, ferner der technischen Verwaltung, soweit nicht bei Konto 6006 (z. B. Betriebsingenieur) erfaßt, z. B. Aufnahme- und Pflegekostenabteilung Bewachungspersonal Botendienste (Postdienst) Büchereien Einkaufsabteilung Inventar- und Lagerverwaltung Kasse und Buchhaltung (einschließlich Nebenbuchhaltung) Personalverwaltung Pförtner Planungsabteilung Registratur Statistische Abteilung Technische Verwaltung, soweit nicht bei Konto 6006 erfaßt Telefonisten und Personal zur Bedienung zentraler Rufanlagen Verwaltungsleitung Verwaltungsschreibkräfte Wirtschaftsabteilung |
6008 | Vergütungen an Oberinnen Hausschwestern Heimschwestern Schwestern in der Schwesternverwaltung Seelsorger Krankenhausfürsorger Mitarbeiter, die zur Betreuung des Personals und der Personalkinder eingesetzt sind |
6010 | Vergütungen für Lehrkräfte, die für diese Tätigkeit einen Arbeits- oder Dienstvertrag haben (evtl. anteilig). Sonstige Entschädigungen, z. B. Honorare für nebenamtliche Lehrtätigkeit von Krankenhausmitarbeitern oder Honorare nicht fest eingestellter Lehrkräfte, sind dem Sachaufwand der Ausbildungsstätten (KUGr. 781) zuzuordnen. |
6011 | Vergütungen für Famuli Schülerinnen (Schüler), soweit diese auf die Besetzung der Stationen mit Pflegepersonal nicht angerechnet werden Vorschülerinnen Praktikantinnen und Praktikanten jeglicher Art, soweit nicht auf den Stellenplan einzelner Dienstarten angerechnet Taschengelder und ähnliche Zuwendungen |
61 | (Aufteilung wie 6000-6012) Hier sind die Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zu buchen. In ihrer Höhe gesetzlich festgelegte Arbeit- nehmeranteile, die ganz oder teilweise vom Arbeitgeber übernommen werden, sind als Löhne und Gehälter zu behandeln. |
62 | (Aufteilung wie 6000-6012) Hier sind nur die Aufwendungen für Altersversorgung, und zwar Beiträge zu Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskassen sowie anderen Versorgungseinrichtungen, ferner Ruhegehälter für ehemalige Mitarbeiter des Krankenhauses zu buchen. Alle übrigen freiwilligen Sozialleistungen gehören - soweit es nicht Beihilfen und Unterstützungen sind - zu den sonstigen Personal- aufwendungen. |
63 | (Aufteilung wie 6000-6012) |
64 | (Aufteilung wie 6000-6012) Sonstige Personalaufwendungen, wie Erstattungen von Fahrtkosten zum Arbeitsplatz und frei- willige soziale Leistungen an die Mitarbeiter (freiwillige Weihnachtsgeschenke, Jubiläums- geschenke und -zuwendungen, Zuschuß zum Mittagessen). |
6618 | Honorare für nicht am Krankenhaus angestellte Ärzte sind in der Gewinn- und Verlustrechnung der Nr. 10 Buchstabe b zuzuordnen. Im Kosten- und Leistungsnachweis werden diese Auf- wendungen unter dem „sonstigen medizinischen Bedarf" ausgewiesen. |
Text in der Fassung des Artikels 2 Zweite Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen V. v. 21. Dezember 2016 BGBl. I S. 3076 m.W.v. 1. Januar 2017
Anlage 5 Kostenstellenrahmen für die Kosten- und Leistungsrechnung
Anlage 5 wird in 1 Vorschrift zitiert
90 | Gemeinsame Kostenstellen |
900 | Gebäude einschließlich Grundstück und Außenanlagen |
901 | Leitung und Verwaltung des Krankenhauses |
902 | Werkstätten |
903 | Nebenbetriebe |
904 | Personaleinrichtungen (für den Betrieb des Krankenhauses unerläßlich) |
905 | Aus-, Fort- und Weiterbildung |
906 | Sozialdienst, Patientenbetreuung |
907 | frei |
908 | frei |
909 | frei |
91 | Versorgungseinrichtungen |
910 | Speisenversorgung |
911 | Wäscheversorgung |
912 | Zentraler Reinigungsdienst |
913 | Versorgung mit Energie, Wasser, Brennstoffen |
914 | Innerbetriebliche Transporte |
915 | frei |
916 | frei |
917 | Apotheke/Arzneimittelausgabestelle (ohne Herstellung) |
918 | Zentrale Sterilisation |
919 | frei |
92 | Medizinische Institutionen |
920 | Röntgendiagnostik und -therapie |
921 | Nukleardiagnostik und -therapie |
922 | Laboratorien |
923 | Funktionsdiagnostik |
924 | Sonstige diagnostische Einrichtungen |
925 | Anästhesie, OP-Einrichtungen und Kreißzimmer |
926 | Physikalische Therapie |
927 | Sonstige therapeutische Einrichtungen |
928 | Pathologie |
929 | Ambulanzen |
93-95 | Pflegefachbereiche - Normalpflege |
930 | Allgemeine Kostenstelle |
931 | Allgemeine Innere Medizin |
932 | Geriatrie |
933 | Kardiologie |
934 | Allgemeine Nephrologie |
935 | Hämodialyse/künstliche Niere (alternativ 962) |
936 | Gastroenterologie |
937 | Pädiatrie |
938 | Kinderkardiologie |
939 | Infektion |
940 | Lungen- und Bronchialheilkunde |
941 | Allgemeine Chirurgie |
942 | Unfallchirurgie |
943 | Kinderchirurgie |
944 | Endoprothetik |
945 | Gefäßchirurgie |
946 | Handchirurgie |
947 | Plastische Chirurgie |
948 | Thoraxchirurgie |
949 | Herzchirurgie |
950 | Urologie |
951 | Orthopädie |
952 | Neurochirurgie |
953 | Gynäkologie |
954 | HNO und Augen |
955 | Neurologie |
956 | Psychiatrie |
957 | Radiologie |
958 | Dermatologie und Venerologie |
959 | Zahn- und Kieferheilkunde, Mund- und Kieferchirurgie |
96 | Pflegefachbereiche - abweichende Pflegeintensität |
960 | Allgemeine Kostenstelle |
961 | Intensivüberwachung |
962 | Intensivbehandlung |
963 | frei |
964 | Intensivmedizin |
965 | Minimalpflege |
966 | Nachsorge |
967 | Halbstationäre Leistungen - Tageskliniken |
968 | Halbstationäre Leistungen - Nachtkliniken |
969 | Chronisch- und Langzeitkranke |
97 | Sonstige Einrichtungen |
970 | Personaleinrichtungen (für den Betrieb des Krankenhauses nicht unerläßlich) |
971 | Ausbildung |
972 | Forschung und Lehre |
973-979 | frei |
98 | Ausgliederungen |
980 | Ambulanzen |
981 | Hilfs- und Nebenbetriebe |
982-989 | frei |
99 | frei |
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