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Synopse aller Änderungen der KHBV am 31.12.2010

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 31. Dezember 2010 durch Artikel 1 der RechVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der KHBV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

KHBV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 31.12.2010 geltenden Fassung
KHBV n.F. (neue Fassung)
in der am 31.12.2010 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 09.06.2011 BGBl. I S. 1041
(Textabschnitt unverändert)

§ 4 Jahresabschluß


(1) Der Jahresabschluß des Krankenhauses besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang einschließlich des Anlagennachweises. Die Bilanz ist nach der Anlage 1, die Gewinn- und Verlustrechnung nach der Anlage 2, der Anlagennachweis nach der Anlage 3 zu gliedern; im übrigen richten sich Inhalt und Umfang des Jahresabschlusses nach Absatz 3.

(2) Der Jahresabschluß soll innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufgestellt werden.

(Text alte Fassung) nächste Änderung

(3) Für die Aufstellung und den Inhalt des Jahresabschlusses gelten die §§ 242 bis 256a sowie § 264 Abs. 2, § 265 Abs. 2, 5 und 8, § 268 Abs. 1 und 3, § 270 Abs. 2, § 271, § 275 Abs. 4, § 277 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 und § 284 Abs. 2 Nr. 1 und 3 des Handelsgesetzbuchs sowie Artikel 24 Abs. 5 Satz 2 und Artikel 28, 42 bis 44 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch, soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt.

(Text neue Fassung)

(3) Für die Aufstellung und den Inhalt des Jahresabschlusses gelten die §§ 242 bis 256a sowie § 264 Abs. 2, § 265 Abs. 2, 5 und 8, § 268 Abs. 1 und 3, § 270 Abs. 2, die §§ 271, 272, 274, 275 Absatz 4, § 277 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 und § 284 Abs. 2 Nr. 1 und 3 des Handelsgesetzbuchs sowie Artikel 24 Abs. 5 Satz 2 und Artikel 28, 42 bis 44 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch, soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt.

§ 11 Übergangsvorschrift


(1) Krankenhäuser, die nicht Kapitalgesellschaften sind, können auf die Geschäftsjahre 1987 und 1988 an Stelle der vom 1. Januar 1987 an geltenden Vorschriften dieser Verordnung die bisherigen Vorschriften einschließlich der im bisherigen § 4 Abs. 3 bezeichneten Vorschriften des Aktiengesetzes in der bis zum 31. Dezember 1985 geltenden Fassung anwenden.

(2) § 8 und § 9 Satz 1 gelten für Krankenhäuser, die von den Vorschriften des § 8 Abs. 1 in der bis zum 31. Dezember 1985 geltenden Fassung befreit sind, erstmals für das am 1. Januar 1987 beginnende Geschäftsjahr.

(3) 1 Sofern für ein Geschäftsjahr, das nach dem 31. Dezember 1998 und spätestens im Jahre 2001 endet, der Jahresabschluß und der Konzernabschluß nach Artikel 42 Abs. 1 Satz 2 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch in Deutscher Mark aufgestellt werden, sind auch die in den Formblättern gemäß Anlage 1 und 2 für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die im Anlagennachweis gemäß Anlage 3 vorgeschriebenen Angaben in Deutscher Mark und unter der Bezeichnung 'DM' zu machen. 2 Für ein Geschäftsjahr, das spätestens am 31. Dezember 1998 endet, ist diese Verordnung in der an diesem Tage geltenden Fassung anzuwenden.

vorherige Änderung nächste Änderung

(4) 1 § 279 des Handelsgesetzbuchs ist letztmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der für ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das vor dem 1. Januar 2010 beginnt. 2 Die Anlagen 1 und 4 in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) sind erstmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der für ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das nach dem 31. Dezember 2009 beginnt. 3 Die Anlagen 1 und 4 in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung sind letztmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der für ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das vor dem 1. Januar 2010 beginnt. 4 Soweit im Übrigen in dieser Verordnung auf Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) verwiesen wird, gelten die in den Artikeln 66 und 67 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch enthaltenen Übergangsregelungen entsprechend. 5 Artikel 66 Abs. 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch gilt entsprechend.



(4) 1 § 279 des Handelsgesetzbuchs ist letztmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der für ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das vor dem 1. Januar 2010 beginnt. 2 Die Anlagen 1 und 4 mit den Änderungen, die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) und durch Artikel 1 Nummer 3 und 4 der Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 9. Juni 2011 (BGBl. I S. 1041) erfolgt sind, sind erstmals auf Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2009, im Fall des Artikels 66 Absatz 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch nach dem 31. Dezember 2008 beginnen. 3 Die Anlagen 1 und 4 in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung sind letztmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der für ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das vor dem 1. Januar 2010 beginnt. 4 Soweit im Übrigen in dieser Verordnung auf Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) verwiesen wird, gelten die in den Artikeln 66 und 67 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch enthaltenen Übergangsregelungen entsprechend. 5 Artikel 66 Abs. 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch gilt entsprechend.

(heute geltende Fassung) 

Anlage 1 Gliederung der Bilanz *)



Aktivseite | |

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A. | Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete/fest-
gesetzte Kapital (KGr. 00),
davon eingefordert | |

B. |
Anlagevermögen: | |



A. | Anlagevermögen: | |

| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |

| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte (KUGr. 0901) | |

| 2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
(KUGr. 0902) | |

| 3. Geschäfts- oder Firmenwert (KUGr. 0903) | |

| 4. geleistete Anzahlungen (KUGr. 091) | |

| II. Sachanlagen: | |

| 1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebs-
bauten auf fremden Grundstücken (KGr. 01;
KUGr. 050, 053) | |

| 2. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten einschließlich der Wohn-
bauten auf fremden Grundstücken (KGr. 03,
KUGr. 052; KUGr. 053, soweit nicht unter 1.) | |

| 3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
ohne Bauten (KGr. 04) | |

| 4. technische Anlagen (KGr. 06) | |

| 5. Einrichtungen und Ausstattungen (KGr. 07) | |

| 6. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
(KGr. 08) | |

| III. Finanzanlagen: | |

| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen
(KUGr. 092) **) | |

| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
(KUGr. 093) **) | |

| 3. Beteiligungen (KUGr. 094) | |

| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht (KUGr. 095) **) | |

| 5. Wertpapiere des Anlagevermögens
(KUGr. 096) | |

| 6. sonstige Finanzanlagen (KUGr. 097),
davon bei Gesellschaftern bzw. dem Kranken-
hausträger | |

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C. | Umlaufvermögen: | |



B. | Umlaufvermögen: | |

| I. Vorräte: | |

| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (KUGr. 100-105) | |

| 2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
(KUGr. 106) | |

| 3. fertige Erzeugnisse und Waren (KUGr. 107) | |

| 4. geleistete Anzahlungen (KGr. 11) | |

| II. Forderungen und sonstige Vermögens-
gegenstände: | |

| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(KGr. 12),
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr | |

| 2. Forderungen an Gesellschafter bzw. den Kran-
kenhausträger (KUGr. 160),
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr | |

| 3. Forderungen nach dem Krankenhausfinanzie-
rungsrecht (KGr. 15),
davon nach der BPflV
(KUGr. 151),
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr | |

| 4. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
(KUGr. 161) **),
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr | |

| 5. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht
(KUGr. 162) **),
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr | |

vorherige Änderung nächste Änderung

| 6. sonstige Vermögensgegenstände (KUGr. 163),
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr | |



6. | Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital (KUGr. 164) **) | | ...

| 7.
sonstige Vermögensgegenstände (KUGr. 163),
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr | |

| III. Wertpapiere des Umlaufvermögens (KGr. 14), ...
davon Anteile an verbundenen Unternehmen
(KUGr. 140) **) | |

| IV. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und
Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
(KGr. 13) | |

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D. | Ausgleichsposten nach dem KHG: | |



C. | Ausgleichsposten nach dem KHG: | |

| 1. Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
(KUGr. 180) | |

| 2. Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung
(KUGr. 181) | |

vorherige Änderung nächste Änderung

E. | Rechnungsabgrenzungsposten: | |



D. | Rechnungsabgrenzungsposten: | |

| 1. Disagio (KUGr. 170) | |

| 2. andere Abgrenzungsposten (KUGr. 171) | |

vorherige Änderung nächste Änderung

F. | Aktive latente Steuern (KGr. 19)**) | |

G.
| Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | |

H.
| Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | |



E. | Aktive latente Steuern (KGr. 19)**) | |

F.
| Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | |

G.
| Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | |

| | | .......................



Passivseite | |

A. | Eigenkapital: | |

vorherige Änderung nächste Änderung

| 1. Gezeichnetes/festgesetztes Kapital (KUGr. 200) | |



| 1. Eingefordertes Kapital (KUGr. 2003) | |

| Gezeichnetes Kapital (KUGr. 2001) | ... |

| abzüglich nicht eingeforderter ausstehender Einlagen (KUGr. 2002) | ... | ...


| 2. Kapitalrücklagen (KUGr. 201) | |

| 3. Gewinnrücklagen (KUGr. 202) | |

| 4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (KUGr. 203) | |

| 5. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag (KUGr. 204) | |

B. | Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung
des Sachanlagevermögens: | |

| 1. Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG
(KGr. 22) | |

| 2. Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen
der öffentlichen Hand (KGr. 23) | |

| 3. Sonderposten aus Zuwendungen Dritter (KGr. 21) | |

C. | Rückstellungen: | |

| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Ver-
pflichtungen (KGr. 27) | |

| 2. Steuerrückstellungen (KUGr. 280) | |

| 3. sonstige Rückstellungen (KUGr. 281) | |

D. | Verbindlichkeiten: | |

| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
(KGr. 34),
davon gefördert nach dem
KHG,
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr | |

| 2. erhaltene Anzahlungen (KGr. 36),
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr | |

| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun-
gen (KGr. 32),
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr | |

| 4. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener
Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
(KGr. 33),
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr | |

| 5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bzw. dem Krankenhausträger (KUGr. 370),
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr | |

| 6. Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinan-
zierungsrecht (KGr. 35),
davon nach der BPflV
(KUGr. 351),
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr | |

| 7. Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen
zur Finanzierung des Anlagevermögens
(KUGr. 371),
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr | |

| 8. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unter-
nehmen (KUGr. 372) **),
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr | |

| 9. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
(KUGr. 373) **),
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr | |

| 10. sonstige Verbindlichkeiten (KUGr. 374),
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr | ....................... |

E. | Ausgleichsposten aus Darlehensförderung (KGr. 24) | |

F. | Rechnungsabgrenzungsposten (KGr. 38) | |

G. | Passive latente Steuern (KGr. 39)**) | |

| | | .......................


Haftungsverhältnisse: ...



---
*) Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Bilanz.
**) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.



Anlage 4 Kontenrahmen für die Buchführung (Kontenklasse 0 - 8)



Kontenklasse 0: Ausstehende Einlagen und Anlagevermögen

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00 | Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete/festgesetzte Kapital



 
01 | Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten

010 | Bebaute Grundstücke

011 | Betriebsbauten

012 | Außenanlagen

02 | frei

03 | Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten

030 | Bebaute Grundstücke

031 | Wohnbauten

032 | Außenanlagen

04 | Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten

05 | Bauten auf fremden Grundstücken

050 | Betriebsbauten

051 | frei

052 | Wohnbauten

053 | Außenanlagen

06 | Technische Anlagen

060 | in Betriebsbauten

061 | frei

062 | in Wohnbauten

063 | in Außenanlagen

07 | Einrichtungen und Ausstattungen

070 | in Betriebsbauten

071 | frei

072 | in Wohnbauten

076 | Gebrauchsgüter

0761 | Wiederbeschaffte, geringwertige Gebrauchsgüter (mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten
ohne Umsatzsteuer von mehr als 51 bis zu 410 Euro)

0762 | Wiederbeschaffte Gebrauchsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer
von mehr als 410 Euro

077 | Festwerte in Betriebsbauten

078 | frei

079 | Festwerte in Wohnbauten

08 | Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen

080 | Betriebsbauten

081 | frei

082 | Wohnbauten

09 | Immaterielle Vermögensgegenstände, Beteiligungen und andere Finanzanlagen

090 | Immaterielle Vermögensgegenstände

0901 | Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte

0902 | entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und
Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten
und Werten

0903 | Geschäfts- oder Firmenwert

091 | geleistete Anzahlungen

092 | Anteile an verbundenen Unternehmen *)

093 | Ausleihungen an verbundene Unternehmen *)

094 | Beteiligungen

095 | Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht *)

096 | Wertpapiere des Anlagevermögens

097 | Sonstige Finanzanlagen

Kontenklasse 1: Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzung

10 | Vorräte

100 | Vorräte an Lebensmitteln

101 | Vorräte des medizinischen Bedarfs

102 | Vorräte an Betriebsstoffen

103 | Vorräte des Wirtschaftsbedarfs

104 | Vorräte des Verwaltungsbedarfs

105 | Sonstige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

106 | Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen

107 | Fertige Erzeugnisse, Waren

11 | Geleistete Anzahlungen
(soweit nicht in Kontengruppe 08 auszuweisen)

12 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

13 | Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten

14 | Wertpapiere des Umlaufvermögens

140 | Anteile an verbundenen Unternehmen *)

15 | Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht

150 | Forderungen nach dem KHG

151 | Forderungen nach der Bundespflegesatzverordnung

16 | Sonstige Vermögensgegenstände

160 | Forderungen an Gesellschafter bzw. den Krankenhausträger

161 | Forderungen gegen verbundene Unternehmen *)

162 | Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht *)

163 | Andere sonstige Vermögensgegenstände

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164 | Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital

17 | Rechnungsabgrenzung

170 | Disagio

171 | Andere Abgrenzungsposten

18 | Ausgleichsposten nach dem KHG

180 | Ausgleichsposten aus Darlehensförderung

181 | Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung

19 | Aktive latente Steuern, Aktiver Unterschiedsbetrag
aus der Vermögensverrechnung

190 | Aktive latente Steuern

191 | Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung

Kontenklasse 2: Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen

20 | Eigenkapital

200 | Gezeichnetes/festgesetztes Kapital

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2001 | Gezeichnetes Kapital/festgesetztes Kapital

2002 | Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

2003 | Eingefordertes Kapital

201 | Kapitalrücklagen

202 | Gewinnrücklagen

203 | Gewinnvortrag/Verlustvortrag

204 | Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag

21 | Sonderposten aus Zuwendungen Dritter

22 | Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG

23 | Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand

24 | Ausgleichsposten aus Darlehensförderung

27 | Pensionsrückstellungen

28 | Andere Rückstellungen

280 | Steuerrückstellungen

281 | Sonstige Rückstellungen

29 | frei

Kontenklasse 3: Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzung

30 | frei für spätere Entwicklungen

31 | frei für spätere Entwicklungen

32 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

33 | Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel

34 | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

35 | Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht

350 | Verbindlichkeiten nach dem KHG

351 | Verbindlichkeiten nach der Bundespflegesatzverordnung

36 | Erhaltene Anzahlungen

37 | Sonstige Verbindlichkeiten

370 | Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bzw. dem Krankenhausträger

371 | Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens

372 | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen *)

373 | Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht *)

374 | Andere sonstige Verbindlichkeiten

38 | Rechnungsabgrenzung

39 | Passive latente Steuern

Kontenklasse 4: Betriebliche Erträge

40 | Erlöse aus Krankenhausleistungen

400 | Erlöse aus tagesgleichen Pflegesätzen

4001 | Erlöse aus Basispflegesatz, vollstationär

4002 | Erlöse aus Basispflegesatz, teilstationär

4003 | Erlöse aus Abteilungspflegesätzen, vollstationär

4004 | Erlöse aus Abteilungspflegesätzen, teilstationär

4005 | Erlöse aus Pflegesätzen für besondere Einrichtungen, vollstationär

4006
| Erlöse aus Pflegesätzen für besondere Einrichtungen, teilstationär

401 | Erlöse aus Fallpauschalen und Sonderentgelten

4010 | Erlöse aus Fallpauschalen

4011 | Erlöse aus Sonderentgelten

402 | Erlöse aus vor- und nachstationärer Behandlung

4020 | Erlöse aus vorstat. Behandlung nach § 115a SGB V

4021 | Erlöse aus nachstat. Behandlung nach § 115a SGB V

403 | Erlöse aus Ausbildungskostenumlage

404 | Ausgleichsbeträge nach BPflV

405 | Zuschlag nach § 18b KHG

41 | Erlöse aus Wahlleistungen

410 | Erlöse aus wahlärztlichen Leistungen

411 | Erlöse aus gesondert berechneter Unterkunft

413 | Erlöse aus sonstigen nichtärztlichen Wahlleistungen

42 | Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses

420 | Erlöse aus Krankenhausambulanzen

421 | Erlöse aus Chefarztambulanzen einschl. Sachkosten

422 | Erlöse aus ambulanten Operationen nach § 115b SGB V

43 | Nutzungsentgelte (Kostenerstattung und Vorteilsausgleich) und sonstige Abgaben der Ärzte

430 | Nutzungsentgelte für wahlärztliche Leistungen

431 | Nutzungsentgelte für von Ärzten berechnete ambulante ärztliche Leistungen

433 | Nutzungsentgelte der Belegärzte

434 | Nutzungsentgelte für Gutachtertätigkeit u. ä.

435 | Nutzungsentgelte für die anteilige Abschreibung medizinisch-technischer Großgeräte

44 | Rückvergütungen, Vergütungen und Sachbezüge

440 | Erstattungen des Personals für freie Station

441 | Erstattungen des Personals für Unterkunft

442 | Erstattungen des Personals für Verpflegung

443 | Erstattungen des Personals für sonstige Leistungen

45 | Erträge aus Hilfs- und Nebenbetrieben, Notarztdienst

450 | aus Hilfsbetrieben

451 | aus Nebenbetrieben

452 | aus der Bereitstellung von Krankenhausärzten für den Notarztdienst

46 | Erträge aus Fördermitteln nach dem KHG

460 | Fördermittel, die zu passivieren sind

461 | Sonstige Fördermittel

47 | Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand sowie Zuwendungen Dritter

470 | Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Finanzierung von Investitionen (soweit nicht
unter 46)

471 | Zuwendungen Dritter zur Finanzierung von Investitionen

472 | Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Finanzierung laufender Aufwendungen

473 | Zuwendungen Dritter zur Finanzierung laufender Aufwendungen

48 | Erträge aus der Einstellung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung und für Eigenmittel-
förderung

49 | Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, Verbindlichkeiten nach dem KHG und Ausgleichs-
posten aus Darlehensförderung

490 | aus der Auflösung von Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG, zweckentsprechend verwendet

491 | aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand

492 | aus der Auflösung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung

Kontenklasse 5: Andere Erträge

50 | Erträge aus Beteiligungen und anderen Finanzanlagen

500 | Erträge aus Beteiligungen

5000 | Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen *)

501 | Erträge aus anderen Finanzanlagen

5010 | Erträge aus anderen Finanzanlagen in verbundenen Unternehmen *)

51 | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

510 | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge aus verbundenen Unternehmen *)

52 | Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen
zu Gegenständen des Anlagevermögens

520 | Sachanlagevermögen

521 | Finanzanlagevermögen

5210 | Finanzanlagen in verbundenen Unternehmen *)

53 | frei

54 | Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen

55 | Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen

550 | Bestandsveränderungen der fertigen und unfertigen Erzeugnisse

551 | Bestandsveränderungen der unfertigen Leistungen

552 | Andere aktivierte Eigenleistungen

56 | frei

57 | Sonstige ordentliche Erträge

58 | Erträge aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre

59 | Übrige Erträge

590 | Außerordentliche Erträge

591 | Periodenfremde Erträge

592 | Spenden und ähnliche Zuwendungen

Kontenklasse 6: Aufwendungen

60 | Löhne und Gehälter

6000 | Ärztlicher Dienst

6001 | Pflegedienst

6002 | Medizinisch-technischer Dienst

6003 | Funktionsdienst

6004 | Klinisches Hauspersonal

6005 | Wirtschafts- und Versorgungsdienst

6006 | Technischer Dienst

6007 | Verwaltungsdienst

6008 | Sonderdienste

6010 | Personal der Ausbildungsstätten

6011 | Sonstiges Personal

6012 | Nicht zurechenbare Personalkosten

61 | Gesetzliche Sozialabgaben
(Aufteilung wie 6000-6012)

62 | Aufwendungen für Altersversorgung
(Aufteilung wie 6000-6012)

63 | Aufwendungen für Beihilfen und Unterstützungen
(Aufteilung wie 6000-6012)

64 | Sonstige Personalaufwendungen
(Aufteilung wie 6000-6012)

65 | Lebensmittel und bezogene Leistungen

650 | Lebensmittel

651 | Bezogene Leistungen

66 | Medizinischer Bedarf

6600 | Arzneimittel (außer Implantate und Dialysebedarf)

6601 | Kosten der Lieferapotheke

6602 | Blut, Blutkonserven und Blutplasma

6603 | Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel

6604 | Ärztliches und pflegerisches Verbrauchsmaterial, Instrumente

6606 | Narkose- und sonstiger OP-Bedarf

6607 | Bedarf für Röntgen- und Nuklearmedizin

6608 | Laborbedarf

6609 | Untersuchungen in fremden Instituten

6610 | Bedarf für EKG, EEG, Sonographie

6611 | Bedarf der physikalischen Therapie

6612 | Apothekenbedarf, Desinfektionsmaterial

6613 | Implantate

6614 | Transplantate

6615 | Dialysebedarf

6616 | Kosten für Krankentransporte (soweit nicht Durchlaufposten)

6617 | Sonstiger medizinischer Bedarf

6618 | Honorare für nicht im Krankenhaus angestellte Ärzte

67 | Wasser, Energie, Brennstoffe

68 | Wirtschaftsbedarf

680 | Materialaufwendungen

681 | Bezogene Leistungen

69 | Verwaltungsbedarf

Kontenklasse 7: Aufwendungen

70 | Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen

700 | Zentraler Verwaltungsdienst

701 | Zentraler Gemeinschaftsdienst

71 | Wiederbeschaffte Gebrauchsgüter (soweit Festwerte gebildet wurden)

72 | Instandhaltung

720 | Pflegesatzfähige Instandhaltung

7200 | Instandhaltung im Sinne des § 17 Abs. 4b Satz 2 KHG, soweit nicht gefördert

7201 | Instandhaltung Medizintechnik

7202 | Instandhaltung Sonstiges

721 | Nicht aktivierungsfähige, nach dem KHG geförderte Maßnahmen

73 | Steuern, Abgaben, Versicherungen

730 | Steuern

731 | Sonstige Abgaben

732 | Versicherungen

74 | Zinsen und ähnliche Aufwendungen

740 | Zinsen und ähnliche Aufwendungen für Betriebsmittelkredite

741 | Zinsen und ähnliche Aufwendungen an verbundene Unternehmen

742 | Zinsen und ähnliche Aufwendungen für sonstiges Fremdkapital

75 | Auflösung von Ausgleichsposten und Zuführungen der Fördermittel nach dem KHG zu Sonder-
posten oder Verbindlichkeiten

750 | Auflösung des Ausgleichspostens aus Darlehensförderung

751 | Auflösung des Ausgleichspostens für Eigenmittelförderung

752 | Zuführungen der Fördermittel nach dem KHG zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten

753 | Zuführung zu Ausgleichsposten aus Darlehensförderung

754 | Zuführung von Zuweisungen oder Zuschüssen der öffentlichen Hand zu Sonderposten oder
Verbindlichkeiten (soweit nicht unter KUGr. 752)

755 | Zuführung der Nutzungsentgelte aus anteiligen Abschreibungen medizinisch-technischer Groß-
geräte zu Verbindlichkeiten nach dem KHG

76 | Abschreibungen

760 | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände

761 | Abschreibungen auf Sachanlagen

7610 | Abschreibungen auf wiederbeschaffte Gebrauchsgüter

762 | Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

763 | Abschreibungen auf Forderungen

764 | Abschreibungen auf sonstige Vermögensgegenstände

765 | Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Kranken-
haus üblichen Abschreibungen überschreiten

77 | Aufwendungen für die Nutzung von Anlagegütern nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 KHG

78 | Sonstige ordentliche Aufwendungen

780 |
(gestrichen)

781 | Sachaufwand der Ausbildungsstätten

782 | Sonstiges

7821 | Aufwendungen aus Ausbildungsstätten-Umlage nach § 15 Abs. 3 BPflV

79 | Übrige Aufwendungen

790 | Aufwendungen aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre

791 | Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens

792 | Außerordentliche Aufwendungen

793 | Periodenfremde Aufwendungen

794 | Spenden und ähnliche Aufwendungen

Kontenklasse 8:

80 | frei

81 | frei

82 | frei

83 | frei

84 | frei

85 | Eröffnungs- und Abschlußkonten

86 | Abgrenzung der Erträge, die nicht in die Kostenrechnung eingehen

87 | Abgrenzung der Aufwendungen, die nicht in die Kostenrechnung eingehen

88 | Kalkulatorische Kosten

89 | frei

---
*) Nur für Kapitalgesellschaften.

Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen

Konten-
gruppe,
-untergruppe
bzw. Konto |

03
und 052 | Hier sind Wohnbauten zuzuordnen, die für den Krankenhausbetrieb nicht unerläßlich notwendig
sind und deshalb nach dem KHG nicht gefördert werden. Sie müssen gegenüber Kontengruppe 01
und 050 ausreichend abgegrenzt werden.

150 | Die Fördermittel sind mit Eingang des entsprechenden Bewilligungsbescheides als Forderung in
Kontengruppe 15 mit Gegenbuchung im Ertrag, Kontengruppe 46, zu buchen. Zur Neutralisierung
im Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres werden
a) die für die Anschaffung von aktivierten Anlagegütern zweckentsprechend verwendeten Förder-
mittel bei Kontenuntergruppe 752 als Aufwendungen gebucht und mit der Gegenbuchung bei
Kontengruppe 22 in die Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG eingestellt; soweit über
die als Forderungen aktivierten Fördermittel durch Vorfinanzierung verfügt wurde, ist der
entsprechende Betrag ebenfalls als Sonderposten einzustellen;
b) die noch nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermittel bei Kontenuntergruppe 752 als
Aufwendungen gebucht und mit der Gegenbuchung bei Kontenuntergruppe 350 als Verbindlich-
keiten behandelt.

vorherige Änderung

 


200 | Bei einem nicht in der Rechtsform der
Kapitalgesellschaft geführten Krankenhaus ist das Konto im
Einklang mit § 5 Absatz 6 entsprechend anzupassen.

60 | Vergütungen für Überstunden, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, Zuschläge, Zulagen,
Sachbezüge für freie Station, Mutterhausabgaben und Gestellungsgelder sind der Konten-
gruppe 60 'Löhne und Gehälter zuzuordnen.
Aufwendungen für fremdes Personal sind den Konten zuzuordnen, die in Anlage 2 in den Klammer-
hinweisen unter Nr. 10 Buchstabe b 'Aufwendungen für bezogene Leistungen' oder unter Nr. 20
'sonstige betriebliche Aufwendungen' genannt sind.
Kosten für Fremdleistungen sind als Sachkosten bei der Kontengruppe 70 zu buchen.

6000 | Vergütung an alle Ärzte. Vergütung an Ärzte im Praktikum, soweit diese auf die Besetzung im Ärzt-
lichen Dienst angerechnet werden. An fremde Ärzte gezahlte Honorare sind dem Konto 6618 zuzuordnen.

6001 | Vergütung an die Pflegedienstleitung und an Pflege- und Pflegehilfspersonal im stationären Bereich (Dienst am
Krankenbett). Dazu gehören auch Pflegekräfte in Intensivpflege- und -behandlungseinheiten sowie Dialyse-
stationen, ferner Vergütungen an Schüler und Stationssekretärinnen, soweit diese auf die Besetzung der
Stationen mit Pflegepersonal angerechnet werden (siehe auch Konto 6011 'Sonstiges Personal').
Vergütungen für Pflegepersonal, das im medizinisch-technischen Dienst, Funktionsdienst, Wirt-
schafts- und Versorgungsdienst oder Verwaltungsdienst eingesetzt wird, sind auf die entsprechen-
den Konten (6002, 6003, 6005 und 6007) zu buchen.

6002 | Vergütungen an
Apothekenpersonal (Apotheker, pharmazeutisch-technische Assistentinnen, Apotheken-
helferinnen, Laborantinnen, Dispensierschwestern)
Arzthelfer
Audiometristen
Bio-Ingenieure
Chemiker
Chemotechniker
Cytologieassistenten
Diätassistenten
EEG-Assistenten
Gesundheitsingenieure
Kardiotechniker
Krankengymnasten
Krankenhausingenieure
Laboranten
Logopäden
Masseure
Masseure und medizinische Bademeister
Medizinphysiker
Medizinisch-technische Assistenten
Medizinisch-technische Gehilfen
Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten
Medizinisch-technische Radiologieassistenten
Orthoptisten
Personal für die medizinische Dokumentation
Physiker
Physikalisch-technische Assistenten
Psychagogen
Psychologen
Nichtärztliche Psychotherapeuten
Schreibkräfte im ärztlichen und medizinisch-technischen Bereich
Sonstige Kräfte im medizinisch-technischen Bereich
Sozialarbeiter
Tierpfleger und Sektionsgehilfen
Zahnärztliche Helferinnen
sowie vergleichbares medizinisch-technisches Personal
Zum medizinisch-technischen Behandlungsbereich gehören:
Apotheken, Laboratorien einschließlich Stationslaboratorien, Röntgen-, EKG-, EEG-, EMG-,
Grundumsatzabteilungen, Bäder- und Massageabteilungen, elektrophysikalische Abteilungen,
Sehschulen, Sprachschulen, Körperprüfabteilungen usw.

6003 | Vergütungen an
Krankenpflegepersonal für Operationsdienst
Krankenpflegepersonal für Anästhesie
Hebammen und Entbindungspfleger; an fremde Hebammen und Entbindungspfleger gezahlte
Honorare sind dem Konto 6617 zuzuordnen
Krankenpflegepersonal in der Ambulanz
Krankenpflegepersonal in Polikliniken
Krankenpflegepersonal im Bluttransfusionsdienst
Krankenpflegepersonal in der Funktionsdiagnostik
Krankenpflegepersonal in der Endoskopie
Kindergärtnerinnen, soweit zur Betreuung kranker Kinder eingesetzt
Krankentransportdienst
Beschäftigungstherapeuten (einschließlich Arbeitstherapeuten)
Personal der Zentralsterilisation

6004 | Vergütungen an
Haus- und Reinigungspersonal der Kliniken und Stationen

6005 | Vergütung an Personal, das in folgenden Bereichen bzw. mit folgenden Funktionen eingesetzt wird:
Desinfektion
Handwerker (soweit nicht in Konto 6006)
Hausmeister
Hof- und Gartenarbeiter
Hol- und Bringedienste
Küchen und Diätküchen (einschließlich Ernährungsberaterinnen)
Lager
Reinigungsdienst, ausgenommen klinisches Hauspersonal
Transportdienst (nicht Krankentransportdienst, siehe Konto 6003)
Wäscherei und Nähstube
Wirtschaftsbetriebe (z. B. Metzgereien, Schweinemästereien, Gärtnereien, Ökonomien)
Zentrale Bettenaufbereitung
Personal, das mit Verwaltungsarbeit beschäftigt ist, muß bei Konto 6007 ausgewiesen werden.

6006 | Vergütungen an Personal, das in folgenden Bereichen bzw. mit folgenden Funktionen eingesetzt
wird:
Betriebsingenieure
Einrichtungen zur Versorgung mit Heizwärme, Warm- und Kaltwasser, Frischluft, medizinischen
Gasen, Strom
Technische Betriebsassistenten
Technische Servicezentren
Technische Zentralen
Instandhaltung, z. B. Maler, Tapezierer und sonstige Handwerker

6007 | Vergütungen für das Personal der engeren und weiteren Verwaltung, der Registratur, ferner der
technischen Verwaltung, soweit nicht bei Konto 6006 (z. B. Betriebsingenieur) erfaßt, z. B.
Aufnahme- und Pflegekostenabteilung
Bewachungspersonal
Botendienste (Postdienst)
Büchereien
Einkaufsabteilung
Inventar- und Lagerverwaltung
Kasse und Buchhaltung (einschließlich Nebenbuchhaltung)
Personalverwaltung
Pförtner
Planungsabteilung
Registratur
Statistische Abteilung
Technische Verwaltung, soweit nicht bei Konto 6006 erfaßt
Telefonisten und Personal zur Bedienung zentraler Rufanlagen
Verwaltungsleitung
Verwaltungsschreibkräfte
Wirtschaftsabteilung

6008 | Vergütungen an
Oberinnen
Hausschwestern
Heimschwestern
Schwestern in der Schwesternverwaltung
Seelsorger
Krankenhausfürsorger
Mitarbeiter, die zur Betreuung des Personals und der Personalkinder eingesetzt sind

6010 | Vergütungen für Lehrkräfte, die für diese Tätigkeit einen Arbeits- oder Dienstvertrag haben
(evtl. anteilig). Sonstige Entschädigungen, z. B. Honorare für nebenamtliche Lehrtätigkeit von
Krankenhausmitarbeitern oder Honorare nicht fest eingestellter Lehrkräfte, sind dem Sachaufwand
der Ausbildungsstätten (KUGr. 781) zuzuordnen.

6011 | Vergütungen für
Famuli
Schülerinnen (Schüler), soweit diese auf die Besetzung der Stationen mit Pflegepersonal nicht
angerechnet werden
Vorschülerinnen
Praktikantinnen und Praktikanten jeglicher Art, soweit nicht auf den Stellenplan einzelner Dienstarten angerechnet
Taschengelder und ähnliche Zuwendungen

61 | (Aufteilung wie 6000-6012)
Hier sind die Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die
Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zu buchen. In ihrer Höhe gesetzlich festgelegte Arbeit-
nehmeranteile, die ganz oder teilweise vom Arbeitgeber übernommen werden, sind als Löhne und
Gehälter zu behandeln.

62 | (Aufteilung wie 6000-6012)
Hier sind nur die Aufwendungen für Altersversorgung, und zwar Beiträge zu Ruhegehalts- und
Zusatzversorgungskassen sowie anderen Versorgungseinrichtungen, ferner Ruhegehälter für
ehemalige Mitarbeiter des Krankenhauses zu buchen. Alle übrigen freiwilligen Sozialleistungen
gehören - soweit es nicht Beihilfen und Unterstützungen sind - zu den sonstigen Personal-
aufwendungen.

63 | (Aufteilung wie 6000-6012)

64 | (Aufteilung wie 6000-6012)
Sonstige Personalaufwendungen, wie Erstattungen von Fahrtkosten zum Arbeitsplatz und frei-
willige soziale Leistungen an die Mitarbeiter (freiwillige Weihnachtsgeschenke, Jubiläums-
geschenke und -zuwendungen, Zuschuß zum Mittagessen).

6618 | Honorare für nicht am Krankenhaus angestellte Ärzte sind in der Gewinn- und Verlustrechnung
der Nr. 10 Buchstabe b zuzuordnen. Im Kosten- und Leistungsnachweis werden diese Auf-
wendungen unter dem 'sonstigen medizinischen Bedarf' ausgewiesen.