Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 25.04.2019 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
§ 6 - Gasverbrauchseinrichtungsverordnung (7. ProdSV)
V. v. 26.01.1993 BGBl. I S. 133; aufgehoben durch Artikel 7 Abs. 1 Nr. 1 G. v. 18.04.2019 BGBl. I S. 473
Geltung ab 05.02.1993; FNA: 8053-4-11 Sonstige Vorschriften
| |
Geltung ab 05.02.1993; FNA: 8053-4-11 Sonstige Vorschriften
| |
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 39 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe a des Produktsicherheitsgesetzes handelt, wer entgegen § 3 Absatz 1 oder Absatz 4 Satz 1 oder § 5 ein Gerät oder eine Ausrüstung auf dem Markt bereitstellt.
Text in der Fassung des Artikels 18 Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts G. v. 8. November 2011 BGBl. I S. 2178, 2012 I 131 m.W.v. 1. Dezember 2011
Frühere Fassungen von § 6 7. ProdSV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.12.2011 | Artikel 18 Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts vom 08.11.2011 BGBl. I S. 2178 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 6 7. ProdSV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 7. ProdSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
7. ProdSV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts
G. v. 08.11.2011 BGBl. I S. 2178, 2012 I 131
Artikel 18 ProdSNG Änderung der Gasverbrauchseinrichtungsverordnung
... aufgeführten Unterlagen in deutscher Sprache beigefügt sind." 7. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Ordnungswidrigkeiten ... sind." 7. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 39 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/6661/a95090.htm