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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2009 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
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II. - Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMinVELWidAnO k.a.Abk.)
A. v. 21.08.2002 BGBl. I S. 3669; aufgehoben durch IV. A. v. 03.12.2009 BGBl. I S. 3883
Geltung ab 01.11.2002; FNA: 2030-14-126 Beamte
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Geltung ab 01.11.2002; FNA: 2030-14-126 Beamte
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II. Vertretung bei Klagen
Auf Grund des § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich zugleich die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beamtinnen und Beamten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit der Leiterin oder dem Leiter der Dienststelle, soweit diese nach dieser Anordnung für den Erlass von Widerspruchsbescheiden zuständig ist.
Für besondere Fälle behalte ich mir die Vertretung des Dienstherrn vor.
Für besondere Fälle behalte ich mir die Vertretung des Dienstherrn vor.
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