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Änderung § 10 ErwerbStatV vom 14.07.2006

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 10 ErwerbStatV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 14.07.2006 geltenden Fassung
§ 10 ErwerbStatV n.F. (neue Fassung)
in der am 14.07.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V v 03.07.2006 BGBl. I 1434
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2006 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 14. Mai 2007 außer Kraft.

 

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