Anlage 9 - Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)

Anlage 9 (zu § 11 Abs. 6 Satz 1) Niederschrift über die mündliche Prüfung im Zweiten/Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung


Anlage 9 wird in 1 Vorschrift zitiert

(siehe BGBl. I 1989 S. 1503)

Anzeige


 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Anlage 9 AAppO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 9 AAppO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AAppO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 AAppO Mündliche Prüfungen (vom 01.10.2023)
... der selbst Mitglied der Prüfungskommission sein kann, eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 9 anzufertigen. Hieraus müssen der Gegenstand der Prüfung, die Bewertung der ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed