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Anlage 9
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Anlage 9 - Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)
V. v. 19.07.1989
BGBl. I S. 1489
; zuletzt geändert durch
Artikel 1
V. v. 07.06.2023
BGBl. 2023 I Nr. 148
Geltung ab 01.10.1989; FNA: 2121-1-6
Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
8 weitere Fassungen
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 26 Vorschriften zitiert
Fünfter Abschnitt Ergänzende Vorschriften, Erlaubnis, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Anlage 8
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Anlage 10
Anlage 9 (zu §
11
Abs. 6 Satz 1) Niederschrift über die mündliche Prüfung im Zweiten/Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
Anlage 9 wird in
1 Vorschrift zitiert
(siehe BGBl. I 1989 S. 1503)
Anlage 8
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Anlage 10
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Zitierungen von
Anlage 9 AAppO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 9 AAppO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AAppO selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 11 AAppO Mündliche Prüfungen
(vom 01.10.2023)
... der selbst Mitglied der Prüfungskommission sein kann, eine Niederschrift nach dem Muster der
Anlage 9
anzufertigen. Hieraus müssen der Gegenstand der Prüfung, die Bewertung der ...
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