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Anlage 12 - Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)
V. v. 19.07.1989 BGBl. I S. 1489; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148
Geltung ab 01.10.1989; FNA: 2121-1-6 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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Geltung ab 01.10.1989; FNA: 2121-1-6 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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Anlage 12 (zu § 17 Abs. 2 Satz 3) Anzahl und Verteilung der Prüfungsfragen in den einzelnen Fächern des Ersten Prüfungsabschnitts
Anlage 12 wird in 1 Vorschrift zitiert
- I.
- Allgemeine, anorganische und organische Chemie 100 Fragen
- II.
- Grundlagen der pharmazeutischen Biologie und der Humanbiologie 100 Fragen
- III.
- Grundlagen der Physik, der physikalischen Chemie und der Arzneiformenlehre 80 Fragen
- IV.
- Grundlagen der pharmazeutischen Analytik 80 Fragen
Zitierungen von Anlage 12 AAppO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 12 AAppO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AAppO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 17 AAppO Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
... Fragen und ihre Verteilung auf die einzelnen Fächer ergeben sich aus der Anlage 12. (3) Die Fragen müssen auf den in der Anlage 13 festgelegten Prüfungsstoff ...
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