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Anlage 16 - Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)

Anlage 16 (zu § 21 Satz 1) Approbationsurkunde


Anlage 16 wird in 1 Vorschrift zitiert

(siehe BGBl. I 1989 S. 1508)



 

Zitierungen von Anlage 16 AAppO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 16 AAppO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AAppO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21 AAppO Approbationsurkunde
... Approbationsurkunde wird nach dem Muster der Anlage 16 ausgestellt. Sie ist dem Antragsteller gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen oder mit ...