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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.12.2015 aufgehoben
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§ 1 - Bausparkassen-Verordnung (BausparkV)
V. v. 19.12.1990 BGBl. I S. 2947; aufgehoben durch § 15 V. v. 29.12.2015 BGBl. I S. 2576
Geltung ab 01.01.1991; FNA: 7691-2-1-2 Bausparförderung
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Geltung ab 01.01.1991; FNA: 7691-2-1-2 Bausparförderung
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§ 1 Vorfinanzierungs- und Zwischenkredite aus Zuteilungsmitteln
(1) Die für die Zuteilung angesammelten und die bereits zugeteilten, aber von den Bausparern noch nicht in Anspruch genommenen Beträge dürfen bis zu 70 vom Hundert vorübergehend zur Gewährung von Darlehen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Bausparkassen verwendet werden. Darlehen zur Vorfinanzierung von Leistungen auf solche Bausparverträge, bei denen die für eine Zuteilung erforderliche Mindestansparsumme noch nicht eingezahlt ist, dürfen 25 vom Hundert des nach Satz 1 zulässigen Darlehensvolumens nicht übersteigen.
(2) Auf die nach Absatz 1 zulässigen Kontingente von Darlehen sind die rechtsverbindlich zugesagten Darlehen dieser Art jeweils zu 50 vom Hundert anzurechnen.
(3) Die Darlehen gemäß den Absätzen 1 und 2 dürfen eine voraussichtliche Laufzeit bis zu 48 Monaten haben. Darlehen, die eine voraussichtliche Laufzeit von mehr als 36 Monaten haben, dürfen 25 vom Hundert des Kontingents nach Absatz 1 Satz 1 nicht überschreiten.
(4) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann auf Antrag in besonderen Fällen Ausnahmen von den Absätzen 1 bis 3 zulassen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Bausparkassen-Verordnung V. v. 24. April 2009 BGBl. I S. 999 m.W.v. 7. Mai 2009
Frühere Fassungen von § 1 BausparkV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 07.05.2009 | Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Bausparkassen-Verordnung vom 24.04.2009 BGBl. I S. 999 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 BausparkV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BausparkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BausparkV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Bausparkassen-Verordnung (BausparkV)
V. v. 29.12.2015 BGBl. I S. 2576; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 23.07.2021 BGBl. I S. 3206
§ 14 BausparkV Überleitungsbestimmung
... Bausparkassen in der bis zum 28. Dezember 2015 geltenden Fassung in Verbindung mit § 1 Absatz 4 der Bausparkassen-Verordnung in der bis zum 30. Dezember 2015 geltenden Fassung von der ... bis zum 30. Dezember 2015 geltenden Fassung von der Bundesanstalt zugelassene Ausnahme von § 1 Absatz 1 bis 3 der Bausparkassen-Verordnung in der bis zum 30. Dezember 2015 geltenden Fassung ...
Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)
V. v. 11.06.2015 BGBl. I S. 930; zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1568
§ 60 PrüfbV Darstellung des Kollektivgeschäfts sowie der Vor- und Zwischenfinanzierung bei Bausparkassen
... über Bausparkassen zu machen. (5) Soweit eine Ausnahmegenehmigung nach § 1 Absatz 4 der Bausparkassen-Verordnung in Anspruch genommen wird, ist darüber zu berichten, ob ... und die Werte der letzten fünf Jahre. Bei Darlehen nach § 1 Absatz 1 und 2 der Bausparkassen-Verordnung ist darzustellen, ob die tatsächliche Dauer der ... Darlehen die als voraussichtlich angenommenen Laufzeiten wesentlich überschritten hat (§ 1 Absatz 3 der ...
Anlage 2 PrüfbV (zu § 70) SON02 Ergänzende Datenübersicht für Bausparkassen
... 35. Vor- und Zwischenfinanzierungskredite nach § 1 BausparkV a) Vor- und ... 4 Absatz 1 Nummer 1 BausparkG mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zu der in § 1 Absatz 3 Satz 1 BausparkV angegebenen Anzahl von Monaten ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Bausparkassen-Verordnung
V. v. 24.04.2009 BGBl. I S. 999
Artikel 1 3. BausparkVÄndV
... (BGBl. I S. 1857) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 4 werden die Wörter „Das Bundesaufsichtsamt" durch die Wörter ...
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 07.02.2006 BGBl. I S. 311
Anlage 5. FinDAGKostVÄndV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis
... 500 3.9 Zulassung von Ausnahmen von den Vorschriften des § 1 Abs. 1 bis 3 Bau- sparkassen-Verordnung (§ 1 Abs. 4 der Bausparkassen-Verordnung) ... von den Vorschriften des § 1 Abs. 1 bis 3 Bau- sparkassen-Verordnung (§ 1 Abs. 4 der Bausparkassen-Verordnung) 500 bis 3 000 Eile Höchstgebühr ...
Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 24.08.2007 BGBl. I S. 2136
Artikel 1 6. FinDAGKostVÄndV
... nung 3.2.1 Zulassung von Ausnahmen von § 1 Abs. 1 bis 3 der Bausparkassen- Verordnung (§ 1 Abs. 4 der ... von Ausnahmen von § 1 Abs. 1 bis 3 der Bausparkassen- Verordnung (§ 1 Abs. 4 der Bausparkassen-Verordnung) 500 bis 3.000 Die Höchstgebühr ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)
V. v. 17.12.1998 BGBl. I S. 3690; aufgehoben durch § 62 V. v. 23.11.2009 BGBl. I S. 3793
§ 42 PrüfbV Angaben zum Anzeigewesen für Bausparkassen
... der Anzeigen 1. zum Kreditkontingent aus Zuteilungsmitteln nach § 1 BausparkV, 2. zu den Sonderangaben für Bausparkassen sowie ...
§ 43 PrüfbV Darstellung des Kollektivgeschäftes sowie der Vor- und Zwischenfinanzierung von Bausparkassen
... 4. ob die tatsächliche Dauer der Kreditinanspruchnahme bei Darlehen nach § 1 Abs. 1 und 2 BausparkV, bei abgelösten sowie bei laufenden Darlehen die als voraussichtlich ... Darlehen die als voraussichtlich angenommenen Laufzeiten wesentlich überschritten hat (§ 1 Abs. 3 BausparkV), 5. ob die Zweckbindungsvorschriften in § 6 Abs. 1 ... die betragsmäßige Inanspruchnahme der Vor- und Zwischenfinanzierungskredite nach § 1 BausparkV (in Tausend Deutsche Mark oder in Tausend Euro) und die Ausnutzung der Kontingente nach ... (in Tausend Deutsche Mark oder in Tausend Euro) und die Ausnutzung der Kontingente nach § 1 Abs. 1 und 3 Satz 2 BausparkV unter Einbeziehung, jedoch jeweils gesonderter Angabe des ... Angabe des anrechenbaren Teils der rechtsverbindlich zugesagten Darlehen dieser Art nach § 1 Abs. 2 BausparkV, 2. der Umfang von Vor- und Zwischenfinanzierungen durch ...
Anlage 2 PrüfbV (zu § 68) Datenübersicht zu § 68 PrüfbV (Bausparkassen)
... 15. Vor- und Zwischenfinanzierungskredite nach § 1 BausparkV 239 a) Vor- und ... § 4 Abs. 1 Nr. 1 BSpKG mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zu der in § 1 Abs. 3 Satz 1 BausparkV abgegebenen An- zahl von Monaten 241 ...
Prüfungsberichtsverordnung (PrüfbV)
V. v. 23.11.2009 BGBl. I S. 3793; aufgehoben durch § 72 V. v. 11.06.2015 BGBl. I S. 930
§ 50 PrüfbV Darstellung des Kollektivgeschäfts sowie der Vor- und Zwischenfinanzierung von Bausparkassen
... über Bausparkassen zu machen. (5) Soweit eine Ausnahmegenehmigung nach § 1 Absatz 4 der Bausparkassen-Verordnung in Anspruch genommen wird, ist darüber zu berichten, ob ... festzustellen, ob die tatsächliche Dauer der Kreditinanspruchnahme bei Darlehen nach § 1 Absatz 1 und 2 der Bausparkassen-Verordnung bei abgelösten sowie bei laufenden Darlehen die ... Darlehen die als voraussichtlich angenommenen Laufzeiten wesentlich überschritten hat (§ 1 Absatz 3 der ...
Anlage 2 PrüfbV (zu § 60) SON02
... 35. Vor- und Zwischenfinanzierungskredite nach § 1 BausparkV 239 a) Vor- und ... 4 Absatz 1 Nummer 1 BausparkG mit einer voraussichtlichen Laufzeit bis zu der in § 1 Absatz 3 Satz 1 BausparkV angegebenen Anzahl von Monaten 241 ...
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