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§ 4a - Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (WiPrPrüfV)
V. v. 20.07.2004 BGBl. I S. 1707; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
Geltung ab 24.07.2004; FNA: 702-1-9 Berufsrecht
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Geltung ab 24.07.2004; FNA: 702-1-9 Berufsrecht
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§ 4a (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung V. v. 6. Februar 2019 BGBl. I S. 78 m.W.v. 16. Februar 2019
Frühere Fassungen von § 4a WiPrPrüfV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 16.02.2019 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung vom 06.02.2019 BGBl. I S. 78 |
aktuell vorher | 15.07.2016 | Artikel 2 Verordnung zur Einführung einer Verordnung über Gebühren der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung vom 06.07.2016 BGBl. I S. 1615 |
aktuell | vor 15.07.2016 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4a WiPrPrüfV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4a WiPrPrüfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WiPrPrüfV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Einführung einer Verordnung über Gebühren der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
V. v. 06.07.2016 BGBl. I S. 1615
Artikel 2 APASGebVEV Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
... a) Nach der Angabe zu § 4 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 4a Prüfungsgebiete der verkürzten Prüfung nach § 13a der ... des Internationalen Steuerrechts." 4. Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt: „§ 4a Prüfungsgebiete der verkürzten Prüfung ... 4. Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt: „§ 4a Prüfungsgebiete der verkürzten Prüfung nach § 13a der ... eine Aufgabe aus dem Gebiet Wirtschaftliches Prüfungswesen und Unternehmensbewertung (§ 4a Absatz 2 Nummer 1), 2. eine Aufgabe aus dem Gebiet Wirtschaftliches ... eine Aufgabe aus dem Gebiet Wirtschaftliches Prüfungswesen und Unternehmensbewertung (§ 4a Absatz 2 Nummer 2 und 3), 3. eine Aufgabe aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht (§ 4a ... 4a Absatz 2 Nummer 2 und 3), 3. eine Aufgabe aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht (§ 4a Absatz 3), 4. zwei Aufgaben aus dem Gebiet Steuerrecht (§ 4a Absatz 4). ... (§ 4a Absatz 3), 4. zwei Aufgaben aus dem Gebiet Steuerrecht (§ 4a Absatz 4). Abweichend von Absatz 2 Satz 1 stehen für jede Aufsichtsarbeit nach ... Sätze 1 bis 4 mit der Maßgabe, dass sich die Prüfungsgebiete jeweils aus § 4a , im Fall des Satzes 2 aus § 4a Absatz 2 ergeben." 9. In § 16 Absatz 1 ... dass sich die Prüfungsgebiete jeweils aus § 4a, im Fall des Satzes 2 aus § 4a Absatz 2 ergeben." 9. In § 16 Absatz 1 wird das Wort „fünf" ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
V. v. 06.02.2019 BGBl. I S. 78
Artikel 1 2. WiPrPrüfVÄndV Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 4a wird gestrichen. b) Die Angabe zu § 17 wird wie folgt gefasst: ... b) Die bisherigen Absätze 2 bis 7 werden die Absätze 3 bis 8. 4. § 4a wird aufgehoben. 5. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 ...
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