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§ 2a - Schweinepest-Verordnung (SchwPestV k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 08.07.2020 BGBl. I S. 1605; zuletzt geändert durch Artikel 1a V. v. 16.07.2020 BGBl. I S. 1700
Geltung ab 24.12.2005; FNA: 7831-1-41-20 Tierseuchenbekämpfung
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Geltung ab 24.12.2005; FNA: 7831-1-41-20 Tierseuchenbekämpfung
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§ 2a Verbot des Verfütterns von Küchen- und Speiseabfällen
Das Verfüttern von Küchen- und Speiseabfällen an Schweine, die keine Nutztiere im Sinne des Artikels 3 Nummer 6 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1385/2013 (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 86) geändert worden ist, sind, ist verboten.
Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen und zur Aufhebung der Sperrbezirksverordnung V. v. 29. Dezember 2014 BGBl. I S. 2481 m.W.v. 1. Januar 2015
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Frühere Fassungen von § 2a Schweinepest-Verordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2015 | Artikel 2 Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen und zur Aufhebung der Sperrbezirksverordnung vom 29.12.2014 BGBl. I S. 2481 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2a Schweinepest-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2a SchwPestV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchwPestV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 25 SchwPestV (vom 10.04.2020)
... oder § 24a Absatz 7 verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, 2a. entgegen § 2a Küchen- oder Speiseabfälle verfüttert, 2b. entgegen § 2b Absatz 2 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten
V. v. 07.03.2018 BGBl. I S. 226
Artikel 1 SchwPestVuaÄndV Änderung der Schweinepest-Verordnung
... „Abschnitt 2: Schutzmaßregeln 2 bis 14l". b) Nach der den § 2a betreffenden Zeile wird folgende Zeile eingefügt: „Reinigung und ... Seuchenausbruch bei Wildschweinen in einem benachbarten Staat 14l". 2. Nach § 2a wird folgender § 2b eingefügt: „§ 2b Reinigung und Desinfektion ...
Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen und zur Aufhebung der Sperrbezirksverordnung
V. v. 29.12.2014 BGBl. I S. 2481
Artikel 2 SeuchRÄndV Änderung der Schweinepest-Verordnung
... Küchen- und Speiseabfällen 2a". 2. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a Verbot des Verfütterns von Küchen- und ... 2. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a Verbot des Verfütterns von Küchen- und Speiseabfällen Das ... 25 wird nach Nummer 2 folgende Nummer 2a eingefügt: „2a. entgegen § 2a Küchen- oder Speiseabfälle ...
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