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Anlagen - MKS-Verordnung (MKSV k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2666, 3526
Geltung ab 24.12.2005; FNA: 7831-1-41-35 Tierseuchenbekämpfung
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Anlagen

Anlage 1 (zu § 15 Abs. 2 Nr. 1) Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten oder von diesen Tieren gewonnenen Erzeugnissen aus einem Sperrgebiet im Sinne der MKS-Verordnung



Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten oder von diesen Tieren gewonnenen Erzeugnissen aus einem Sperrgebiet, Seite 1 (BGBl. 2017 I S. 2692)


Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten oder von diesen Tieren gewonnenen Erzeugnissen aus einem Sperrgebiet, Seite 2 (BGBl. 2017 I S. 2693)





Anlage 2 (zu § 18 Abs. 2 Nr. 3) Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten aus einem Impfgebiet im Sinne der MKS-Verordnung



Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten aus einem Impfgebiet (BGBl. 2017 I S. 2694)





Anlage 3 (zu § 24 Abs. 6 Nr. 3 Buchstabe a) Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten aus gefährdeten Bezirken im Sinne der MKS-Verordnung



Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten aus gefährdeten Bezirken (BGBl. 2017 I S. 2695)




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