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Zitierungen von § 3 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Gestaltungsberater im Raumausstatter-Handwerk/Geprüfte Gestaltungsberaterin im Raumausstatter-Handwerk
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 RaumAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RaumAPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 RaumAPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... Geprüften Gestaltungsberaterin im Raumausstatter-Handwerk nach den §§ 2 bis 6 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
§ 6 RaumAPrV Bewerten der Prüfungsleistungen (vom 17.12.2019)
... die schriftliche Situationsaufgabe im Handlungsbereich „Beratung und Gestaltung" nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 , 2. die schriftliche Situationsaufgabe im Handlungsbereich „Auftragsvorbereitung ... Situationsaufgabe im Handlungsbereich „Auftragsvorbereitung und Projektplanung" nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 sowie 3. das situationsbezogene Fachgespräch nach § 3 Absatz 2 Nummer ... nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 sowie 3. das situationsbezogene Fachgespräch nach § 3 Absatz 2 Nummer 3 ...
§ 7 RaumAPrV Bestehen der Prüfung, Gesamtnote (vom 17.12.2019)
... im Handlungsbereich „Beratung und Gestaltung" die schriftliche Situationsaufgabe nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 mit 40 Prozent, 2. im Handlungsbereich „Auftragsvorbereitung und ... „Auftragsvorbereitung und Projektplanung" die schriftliche Situationsaufgabe nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 mit 30 Prozent sowie 3. das situationsbezogene Fachgespräch nach § 3 Absatz 2 ... Absatz 2 Nummer 2 mit 30 Prozent sowie 3. das situationsbezogene Fachgespräch nach § 3 Absatz 2 Nummer 3 mit 30 Prozent. (4) Die Gesamtpunktzahl ist kaufmännisch auf eine ganze ...
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