Zitierungen von § 3 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Gestaltungsberater im Raumausstatter-Handwerk/Geprüfte Gestaltungsberaterin im Raumausstatter-Handwerk

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 RaumAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RaumAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 RaumAPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... Geprüften Gestaltungsberaterin im Raumausstatter-Handwerk nach den §§ 2 bis 6 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
§ 6 RaumAPrV Bewerten der Prüfungsleistungen (vom 17.12.2019)
... die schriftliche Situationsaufgabe im Handlungsbereich „Beratung und Gestaltung" nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 , 2. die schriftliche Situationsaufgabe im Handlungsbereich „Auftragsvorbereitung ... Situationsaufgabe im Handlungsbereich „Auftragsvorbereitung und Projektplanung" nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 sowie 3. das situationsbezogene Fachgespräch nach § 3 Absatz 2 Nummer ... nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 sowie 3. das situationsbezogene Fachgespräch nach § 3 Absatz 2 Nummer 3 ...
§ 7 RaumAPrV Bestehen der Prüfung, Gesamtnote (vom 17.12.2019)
... im Handlungsbereich „Beratung und Gestaltung" die schriftliche Situationsaufgabe nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 mit 40 Prozent, 2. im Handlungsbereich „Auftragsvorbereitung und ... „Auftragsvorbereitung und Projektplanung" die schriftliche Situationsaufgabe nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 mit 30 Prozent sowie 3. das situationsbezogene Fachgespräch nach § 3 Absatz 2 ... Absatz 2 Nummer 2 mit 30 Prozent sowie 3. das situationsbezogene Fachgespräch nach § 3 Absatz 2 Nummer 3 mit 30 Prozent. (4) Die Gesamtpunktzahl ist kaufmännisch auf eine ganze ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed