§ 15 - DPMA-Verwaltungskostenverordnung (DPMAVwKostV)

V. v. 14.07.2006 BGBl. I S. 1586 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 07.02.2022 BGBl. I S. 171
Geltung ab 01.10.2006; FNA: 424-4-9-3 Gemeinsame Rechtsvorschriften
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§ 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 15 ändert mWv. 1. Oktober 2006 DPMAVwKostV

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die DPMA-Verwaltungskostenverordnung vom 15. Oktober 1991 (BGBl. I S. 2013), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3386), außer Kraft.



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