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§ 5 - Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung (LMRStV k.a.Abk.)
neugefasst B. v. 09.05.2017 BGBl. I S. 1170, 2018 I S. 1389; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 114
Geltung ab 22.09.2006; FNA: 2125-44-3 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 22.09.2006; FNA: 2125-44-3 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 5 Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005
(1) Nach § 58 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4 bis 6 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Artikel 7 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 eine Partie Separatorenfleisch verwendet.
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 60 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Artikel 7 Abs. 1 Unterabs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 ein Erzeugnis oder eine Partie Lebensmittel nicht oder nicht rechtzeitig vom Markt nimmt oder nicht oder nicht rechtzeitig zurückruft.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung V. v. 9. Januar 2008 BGBl. I S. 22 m.W.v. 22. Januar 2008
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Frühere Fassungen von § 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 22.01.2008 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung vom 09.01.2008 BGBl. I S. 22 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeldverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 LMRStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LMRStV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Lebensmittelrechtlichen Straf- und Bußgeldverordnung
V. v. 09.01.2008 BGBl. I S. 22
Artikel 1 1. LMRStVÄndV
... der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 zuwiderhandelt." 4. Die bisherigen §§ 4 bis 8 werden die §§ 5 bis 9. 5. Die Anlage zu § 7 wird wie folgt ... zuwiderhandelt." 4. Die bisherigen §§ 4 bis 8 werden die §§ 5 bis 9. 5. Die Anlage zu § 7 wird wie folgt geändert: a) In der ...
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